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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2025-12-18

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-12-18

Wortprotokoll

Die Initiative des Kantons Jura verlangt, dass der Import von Lebensmitteln, deren Herstellung nicht den Schweizer Vorschriften entspricht, verboten wird. Die Kommission hat die Initiative am 13.[NB]November beraten und empfiehlt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen, ihr keine Folge zu geben.

Die Initianten vertreten die Auffassung, dass die Schweiz im internationalen Vergleich strenge Regeln für die landwirtschaftliche Produktion kennt, und verweisen dabei beispielsweise auf die Nutztierhaltung oder den Einsatz von Antibiotika. Sie stören sich daran, dass diese Regeln nicht für den Import von Produkten gelten. Als Beispiel wird etwa das Verbot der Käfighaltung von Hühnern gebracht. Diese Haltung ist seit 1992 in der Schweiz verboten. Gleichzeitig ist es aber nach wie vor möglich, Produkte mit Eiern aus Käfighaltung in die Schweiz zu importieren. Diese Situation bezeichnen die Initianten als aus Sicht der Schweizer Produzentinnen und Produzenten unlauteren Wettbewerb. Sie wollen deshalb den Import eben dieser Produkte, die dem Schweizer Standard nicht entsprechen, verbieten.

Die Kommission brachte grosses Verständnis für diese unbefriedigende Situation auf. Insbesondere für die Produzenten ist sie sehr unbefriedigend. Die Kommission empfiehlt Ihnen aber aus mehreren Gründen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Gemäss Artikel 2 Absatz 3 des Lebensmittelgesetzes müssen importierte Produkte bereits heute dem Schweizer Recht entsprechen. Ausgenommen sind jedoch Verfahren und Produktionsmethoden, die sich nicht in den physischen Eigenschaften des Produktes niederschlagen. Deshalb dürfen zum Beispiel Eier aus Batteriehaltung gemäss geltendem Recht importiert werden. Diese Situation ist zugegebenermassen unbefriedigend. Die Schweiz hat für den Umgang mit dieser Situation den Weg der Deklarationspflicht gewählt. Die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung sieht für bestimmte Produkte aus in der Schweiz bereits verbotenen Produktionsmethoden Deklarationspflichten vor, beispielsweise für Fleisch, das von Tieren stammt, die mit hormonellen oder nicht hormonellen Leistungsförderern behandelt wurden, oder für Eier und Fleisch von Hühnern aus Batteriehaltungen. Auch Kaninchenfleisch muss entsprechend deklariert werden. Das ist zwar kein Verbot, es führt aber dazu, dass der Anteil des Imports von Produkten mit dieser Herstellungsmethode substanziell reduziert wird. Die Deklarationspflicht hat somit eine indirekte Wirkung, allerdings selbstverständlich nicht so umfassend und absolut, wie es die Initianten verlangen.

Mit der Motion 20.4267 der WAK-S, "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden", werden die Deklarationsvorschriften zurzeit ausgeweitet. Dem Anliegen wird also auf diesem Weg bereits ein Stück weit Rechnung getragen. Die Motion befindet sich in der Umsetzung. Der Weg über die Deklarationspflicht ist zudem - im Gegensatz zum Verbot - mit den internationalen Verträgen der Schweiz kompatibel. Ein Verbot stünde im Konflikt mit dem WTO-Abkommen, dem Übereinkommen über technische Handelshemmnisse, den Abkommen mit der EU und ebenfalls mit dem eben unterzeichneten Mercosur-Abkommen; auch mit den zukünftigen Bilateralen III hätten wir einen Konflikt.

Die Initiative würde zudem auch substanzielle Umsetzungs- und Vollzugsprobleme mit sich bringen. Das Verbot betrifft nicht nur den gewerblichen oder kommerziellen, sondern auch den privaten Import. Sie können sich vorstellen, dass das gerade mit Blick auf den Einkauf im nahen Ausland kaum umsetzbar ist. Aber auch beim gewerblichen oder kommerziellen Import ist die Kontrolle der Produktionsmethoden kaum umsetzbar. Im Lebensmittelrecht gibt es eine Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit. Das bedeutet, dass klar sein muss, von wem das Produkt bezogen und wem es geliefert wurde. [PAGE 1463] Angaben zu den Produktionsbedingungen sind jedoch nicht vorgeschrieben.

Die Kommission lehnt die Motion auch mit Blick auf den Selbstversorgungsgrad ab. Der Selbstversorgungsgrad der Schweiz beläuft sich auf rund 50 Prozent. In der Kommission wurde zum Beispiel auf den Selbstversorgungsgrad beim Gemüse verwiesen, der ebenfalls bei rund 50 Prozent liegt. Die Schweiz stünde also vor substanziellen Herausforderungen, die Versorgung mit entsprechenden Produkten überhaupt sicherzustellen.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Eine Minderheit empfiehlt Ihnen, in der ersten Phase Folge zu geben. Für sie ist es eine Frage der Politikkohärenz sowie auch eine moralische Frage. In einer zweiten Phase müsste dann ein pragmatischer Weg für die Umsetzung gesucht werden. Ich gehe aber davon aus, dass die Minderheit ihre Argumente noch selbst darlegen wird.