Suter Gabriela · Nationalrat · 2025-12-18
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-18
Wortprotokoll
Diese Vorlage betrifft einen zentralen Bereich der Schweizer Energiepolitik: die Erneuerung und den Ausbau unserer Stromnetze. 60 bis 70 Prozent der bestehenden Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt und müssen in den nächsten Jahren erneuert und ausgebaut werden. Viele Projekte benötigen aufgrund der heutigen Verfahren zehn bis zwanzig oder noch mehr Jahre, bis sie realisiert werden können.
Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze hat der Bundesrat deshalb am 21.[NB]Mai 2025 die Botschaft zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Unser Rat behandelt [PAGE 2458] das Geschäft als Erstrat. Ihre Kommission hat das Geschäft anlässlich der Sitzungen vom 24.[NB]Juni, 11.[NB]August, 20.[NB]Oktober und 10.[NB]November dieses Jahres beraten und im August auch Anhörungen durchgeführt. Die Kommission ist der Meinung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht[NB]durch[NB]fehlende[NB]Netzkapazitäten verzögert werden darf, und stimmt der Vorlage mit einigen Ergänzungen einstimmig zu.
Kern der Revision ist die Vereinfachung und Straffung der Verfahren: Bei Sanierungen und beim Ersatz bestehender Höchstspannungsleitungen auf bisherigen Trassen soll das Sachplanverfahren wegfallen - ein wichtiger Schritt, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Zudem sollen die Bereinigungsverfahren zwischen Fachbehörden und Leitbehörde in der Bundesverwaltung verkürzt werden. Wenn eine Plangenehmigung, d.[NB]h. eine Baubewilligung für eine Anlage von nationalem Interesse, angefochten wird, sollen die Gerichte soweit möglich in der Sache selbst und innerhalb von 180 Tagen entscheiden. Hierzu hat die Kommission noch eine weitere Beschleunigung eingebaut: Beschwerdeberechtigt bei Plangenehmigungen soll nur sein, wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat, von der Verfügung besonders betroffen ist und ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung hat. Damit sollen rein verzögerungsorientierte Beschwerden reduziert werden.
In der Vernehmlassung wurde von verschiedenen Seiten auch eine Beschleunigung auf der Ebene der Verteilnetze gefordert. Der Bundesrat ist diesem Anliegen entgegengekommen, was die Kommission unterstützt. Trafostationen ausserhalb der Bauzonen sollen als standortgebunden gelten, wenn sie der elektrischen Erschliessung von Bauten und Anlagen dienen, die sich vorwiegend ausserhalb der Bauzone befinden; dies unter der Bedingung, dass sie für eine technisch und wirtschaftlich optimierte Ein- und Ausspeisung erforderlich, bereits mit einer Zufahrt erschlossen sind und am vorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
Die Minderheit Bäumle fordert zudem, dass eine Trafostation ausserhalb der Bauzone, die nicht ausschliesslich Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone erschliesst, ebenfalls als standortgebunden gilt, dies aber nur, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind: Es wurde der Nachweis erbracht, dass innerhalb der Bauzone kein geeigneter Standort gefunden wurde, ohne jemanden zu enteignen, der Standort direkt an die Bauzone grenzt und die Trafostation maximal 10 Quadratmeter in der Fläche und maximal 2,5 Meter in der Höhe beträgt. Dieser Antrag Bäumle hat keine Mehrheit gefunden, weil in der Kommission gesagt wurde, dass Transformatorenstationen gemäss Handbuch des Bundes Gebäude seien und somit zum Stabilisierungsziel zählen würden. Diese Aussage war irreführend bzw. falsch, und ich bitte den Bundesrat, dies auch noch richtigzustellen.
Die Kommission hat gegenüber dem Bundesratsentwurf einige wichtige Ergänzungen vorgenommen:
1.[NB]Sie hat den Freileitungsgrundsatz, auf den der Bundesrat nach den vielen negativen Vernehmlassungsantworten - die grosse Mehrheit der Kantone und alle Schutzorganisationen lehnen ihn ab - verzichtet hat, wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen. Sie erhofft sich davon eine erhebliche Beschleunigungswirkung. Es liegt ein Einzelantrag Amoos vor, der diesen Grundsatz wieder streichen will.
2.[NB]Vorhaben, die unmittelbar neben Eisenbahntrassen oder Nationalstrassen realisiert werden, sollen von der Sachplanpflicht ausgenommen werden können.
3.[NB]Die Kommission beantragt Ihnen, dass nicht nur das Übertragungsnetz, sondern auch Anlagen des Verteilnetzes als nationales Interesse eingestuft werden können, wenn dadurch wichtige Netzausbauten rascher realisiert werden können.
4.[NB]Die Kommission hat neu in die Vorlage aufgenommen, dass Energiespeicher ausserhalb der Bauzone und in unmittelbarer Nähe einer Energieproduktionsanlage unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als standortgebunden gelten. Solche Speicher können einen wichtigen Beitrag an die Netzstabilität leisten.
Die Kommission ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Revision die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um den nötigen Netzumbau und -ausbau voranzutreiben.
Sie empfiehlt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten und ihm in der vorliegenden Fassung gemäss der Mehrheit zuzustimmen.