Giezendanner Benjamin · Nationalrat · 2025-12-18
Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-18
Wortprotokoll
Wir sprechen heute viel über die Energiewende, über Fotovoltaik, über Wärmepumpen, über Elektromobilität und über Speicher. Was dabei oftmals zu wenig Beachtung findet, ist eine einfache Tatsache: Ohne ein Stromnetz, welches leistungsfähig ist, gibt es auch keine Energiewende. Mit der Energiestrategie 2050 haben Sie bewusst, teilweise ohne genaue Kenntnisse der Auswirkungen, den Wechsel von einer zentralen zu einer dezentralen Stromproduktion vollzogen. Die Irrtümer der damaligen Strategie zeigen sich heute klar und deutlich, insbesondere auf den Verteilnetzebenen 5 bis 7, ja teilweise sogar auf der Netzebene[NB]3. Heute erleben wir, dass der Netzausbau mit der Entwicklung nicht mehr Schritt hält, dass Netzbetreiber teilweise Anschlussgesuche von Privatpersonen, von gewerblichen Kunden ablehnen oder sistieren müssen. Das ist ein Riesenproblem.
Ein zentrales Thema dieser Vorlage ist aber der Freileitungsgrundsatz. Er wurde nach der Vernehmlassung aus der Vorlage nahezu gestrichen und jetzt durch die Kommission wieder eingefügt. Freileitungen haben klare Vorteile. Sie sind schneller realisierbar, sie halten deutlich länger, und im Falle eines Störungsfalles können sie auch sehr, sehr schnell repariert werden. Aber vor allem dienen sie der Versorgungssicherheit. Die im April 2025 publizierte Kabelstudie Schweiz zeigt klar, dass der Neubau von Freileitungen im Übertragungsnetz positiv ist. Er ist viel günstiger, teilweise sind Erdkabel sogar bis zu zehnmal teurer. Das sind Kosten, die am Ende der Stromkonsument tragen muss. Der Freileitungsgrundsatz ist deshalb nicht nur befürwortenswert, sondern systemrelevant. Es gibt selbstverständlich, und da hat die Kommission gute Arbeit geleistet, teilweise Ausnahmen, wo man bündeln kann, und da soll das auch geprüft werden. Deshalb bitte ich Sie, Artikel 15b gemäss Antrag der Kommission zu unterstützen.
Ein zweiter zentraler Punkt ist die Verfahrensdauer. Netzprojekte dauern heute viel zu lange, fünfzehn, zwanzig oder teilweise dreissig Jahre. Beispiele wie die Stromleitung Chamoson-Chippis oder Projekte im Engadin zeigen heute klar auf, dass wir eine Beschleunigung brauchen. Diese Vorlage - ich hatte im Kopf, dass es teilweise vier bis sieben Jahre dauert - wird das massiv beschleunigen.
Ich möchte Sie aber auch darauf hinweisen, dass raumplanerische Vorschriften oft sinnvolle und technologisch notwendige Erneuerung teilweise behindern. Hier in diesem Fall ist es oftmals so, dass Transformatorenstationen in einem Spannungsfeld zwischen den raumplanerischen, den technischen und teilweise auch den behördlichen Vorgaben stehen. Es ist aber auch so, und darauf müssen wir achten, dass der Beschleunigungswille oftmals ordnungspolitische Grundsätze tangiert. Dazu gehört insbesondere die klare Trennung zwischen Bauzone und Nichtbauzone. Dieses Prinzip ist nicht einfach zufällig entstanden, sondern schützt Landschaft, Landwirtschaft, Boden und knappe Ressourcen. Wir wollen und wir brauchen die Standortgebundenheit von Transformatorenstationen. Wenn Strom ausserhalb der Bauzone produziert wird, dann ist es sachlich korrekt, dass die dafür notwendigen Transformatorenstationen ebenfalls ausserhalb der Bauzone erstellt werden. Genauso gilt aber: Wer innerhalb der Bauzone Strom nutzt oder einen Bedarf an zusätzlichen Netzkapazitäten auslöst, muss die dafür notwendigen Infrastrukturen grundsätzlich auch innerhalb der Bauzone ermöglichen.
Damit kommen wir zum Verursacherprinzip, das in dieser Debatte viel zu wenig beachtet wird. Grössere Transformatorenstationen, leistungsfähigere Netze und zusätzliche Anlagen entstehen nicht zufällig, sondern sind eine direkte Folge politisch gewünschter und individuell genutzter Technologien. Wer diesen Ausbau auslöst, muss auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen, sei es in Form von Flächenbedarf, planerischen Eingriffen, wo unvermeidlich, aber auch in Form von Enteignungsverfahren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Bäumle abzulehnen, die gesamte Vorlage aber zu unterstützen.