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Pult Jon · Nationalrat · 2025-12-18

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-18

Wortprotokoll

Die vorliegende Vorlage verfolgt, wie alle Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, ein zentrales Ziel für unsere Energiepolitik, nämlich den Ausbau und die Erneuerung unseres Stromnetzes deutlich zu beschleunigen. Das ist für die Energiewende und für eine sichere Stromversorgung unabdingbar. Mit dem Stromversorgungsgesetz hat das Volk ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Produktion von Strom beschlossen.

Klar ist aber auch, dass Produktionsanlagen allein nicht genügen. Wenn der produzierte Strom nicht abgeleitet und verteilt werden kann, bleibt er wirkungslos. Genau hier liegt heute eine offensichtliche Herausforderung. Der Zustand des Stromnetzes ist vielerorts nicht mehr optimal. Über 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen sind zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt und müssen dringend erneuert werden. Gleichzeitig, das haben wir auch schon gehört, dauern Bewilligungsverfahren heute oft zehn bis zwanzig Jahre. Das ist weder mit den Zielen der Energiewende noch mit den Anforderungen an die Versorgungssicherheit vereinbar.

Die Vorlage setzt darum am richtigen Ort an. Sie vereinfacht und beschleunigt Bewilligungsverfahren, insbesondere für den Ersatz, die Sanierung und den Neubau von Leitungen im Übertragungsnetz. Der vereinfachte Ersatz bestehender Leitungen und die verkürzten Fristen von rund sechs Monaten für die Behandlung von Beschwerden bringen einen [PAGE 2461] realen Zeitgewinn. Auch die Präzisierung der Beschwerdelegitimation trägt dazu bei, Verfahren effizienter zu machen, ohne den Rechtsschutz grundsätzlich auszuhöhlen.

Positiv ist zudem, dass dem Stromnetz künftig ein nationales Interesse beigemessen werden soll. Das erhöht die Planungssicherheit und verbessert die Chancen, dass notwendige Projekte auch tatsächlich realisiert werden können. Ob allerdings sämtliche Projekte des Verteilnetzes, also der unteren Netzebene, pauschal als Vorhaben von nationalem Interesse gelten sollen, sollte im Zweitrat nochmals diskutiert werden. Das hat zwar den Vorteil im Sinne der Beschleunigung, wirft aber auch Fragen der Verhältnismässigkeit auf. Hier ist es aus Sicht der SP-Fraktion notwendig, dass der Ständerat vertieft prüft, ob eine differenzierte und sachgerechte Lösung möglich ist.

Unterstützenswert sind auch die verbesserten Rahmenbedingungen für Speicher- und Trafostationen. Beide sind zentral, um neue Produktionsanlagen und grosse Verbraucher überhaupt anschliessen zu können und gleichzeitig die Netze zu entlasten. Mit der Minderheit Bäumle wird es möglich, Transformatoren unter restriktiven Voraussetzungen, die er genannt hat, auch ausserhalb der Bauzone zu realisieren. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit ausdrücklich im Interesse eines pragmatischen und beschleunigten Netzausbaus. Auch hier ist es aber sicherlich richtig, dass der Ständerat dann bezüglich der genauen Formulierung nochmals eine gute Abwägung macht.

Kritischer beurteilen wir von der SP-Fraktion den von der Kommission wieder aufgenommenen Freileitungsgrundsatz. Dieser war bereits in der Vernehmlassung stark umstritten und wurde vom Bundesrat auch im Interesse der Akzeptanz der Vorlage bewusst fallengelassen. In dieser Frage hat die SP-Fraktion keine einheitliche Haltung. Ein Teil der Fraktion folgt der Kommission, weil er im Freileitungsgrundsatz Vorteile für die Beschleunigung des Netzausbaus - das wurde gesagt -, für tiefere Kosten und teilweise auch für einen geringeren Eingriff in die Natur insgesamt sieht. Ein etwas grösserer Teil der Fraktion unterstützt hingegen den Einzelantrag Amoos bzw. den Entwurf des Bundesrates und lehnt den Freileitungsgrundsatz ab. Dieser Teil der Fraktion geht davon aus, dass ein solcher Grundsatz die Akzeptanz des Netzausbaus und dieser Vorlage gefährdet und damit das Beschleunigungsziel eben infrage stellt, die legitimen Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner zu wenig berücksichtigt und wichtige Interessen des Landschaftsschutzes sowie der Kantone schwächt.

Einig ist sich unsere Fraktion darin, dass dieser Punkt der Freileitungen im Zweitrat nochmals sorgfältig abgewogen werden sollte. Der Ständerat könnte dabei etwa zum Schluss kommen, einen Freileitungsgrundsatz zu verankern, diesen aber mit einem substanziell erweiterten und präziseren Ausnahmenkatalog zu versehen, um berechtigten Interessen besser Rechnung zu tragen und die Akzeptanz der konkreten Projekte sowie des Netzausbaus allgemein und dieser Vorlage zu erhöhen.

Insgesamt anerkennt die SP-Fraktion die Notwendigkeit dieser Vorlage und unterstützt sie. Ein leistungsfähiges Stromnetz ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und für eine langfristig sichere Stromversorgung in unserem Land.