Bäumle Martin · Nationalrat · 2025-12-18
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-12-18
Wortprotokoll
Bei meiner Minderheit - die Kommissionssprecherin hat es schon erwähnt - geht es um folgenden Fall: In einem Quartier sollen zusätzliche Transformatorenstationen für den Ausbau von Solarenergie, aber auch für Zusatzleistungen durch Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektromobilität gebaut werden. Weil dieses Quartier aber dicht bebaut ist, gibt es de facto keine Möglichkeiten mehr, ein entsprechendes Grundstück zu erwerben oder ein Grundstück zu finden, auf dem eine solche Trafostation gebaut werden kann, ohne dass man dafür einen Privaten enteignen müsste.
Der Antrag der Minderheit ist sehr einschränkend formuliert, und zwar in Bezug darauf, wann der Bau eines solchen untergeordneten Gebäudes ausserhalb der Bauzone überhaupt möglich wäre. Grundsätzlich muss wirklich zuerst geschaut werden, ob innerhalb der Bauzone ein Standort gefunden werden kann. Die Enteignung soll dann aber nicht das einzige Mittel sein. Dazu gibt es zwei Gründe: Erstens ist es für den Verteilnetzbetreiber dann oft auch schwierig, einen eigenen Kunden zu enteignen, um einem anderen die Möglichkeit für Solaranlagen oder Wärmepumpen bewilligen zu können. Zweitens beraten wir eine Beschleunigungsvorlage. Eine Enteignung dauert schnell bis zu fünf Jahre; das ist eine massive Verzögerung, die dann eben dazu führt, dass Anlagen und der Ausbau des Netzes nicht rechtzeitig fertiggestellt sind. Und es gilt: Eine Enteignung ist ein sehr aufwendiges Verfahren.
Was aber wichtig ist: Selbst wenn diese Ausnahme heute angenommen wird - ich bitte Sie, das zu tun und der Minderheit zu folgen -, müssen Voraussetzungen für die Erschliessung erfüllt sein. Der Standort darf sich nicht irgendwo in der Landschaft befinden, er muss direkt an die Bauzone angrenzen. Zudem soll im Gesetz die maximale Dimensionierung definiert werden; man spricht da von maximal 10 Quadratmetern und einer Maximalhöhe von 2,5 Metern. Es handelt sich also um ein sehr kleines Gebäude, das da steht und das man fast gar nicht sieht. Aus Sicht der Minderheit ist das[NB]eine[NB]zumutbare[NB]Grösse,[NB]wenn die Station direkt angrenzend situiert ist und alle diese Bedingungen eingehalten werden.
Mit dieser kleinen Änderung könnte ein Problem gelöst werden, mit dem die Verteilnetzbetreiber beim Solarausbau oder eben auch bei neuen Verbrauchern in Quartieren zunehmend konfrontiert sind. Wir sind der Meinung, dass das die Nichtbauzone überhaupt nicht strapaziert.
Die Kommissionssprecherin hat es auch schon angetönt: In der Kommission wurde die Befürchtung geäussert, dass solche Trafostationen als Gebäude gelten und dem Stabilisierungsziel angerechnet werden könnten. Das führte in der Kommission zu Verunsicherung und möglicherweise auch zum knappen Nein. Darum möchte ich noch einmal festhalten, dass sich unterdessen eine Klärung ergeben hat: Die Trafostationen sollen zwar als Gebäude gelten, sind aber nicht dem Stabilisierungsziel anzurechnen.
Ich bitte Sie also, meiner Minderheit zu folgen. Wie gesagt, der meinem Minderheitsantrag entsprechende Antrag wurde [PAGE 2459] mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.