Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-09-29
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-29
Wortprotokoll
Als das Schweizervolk vor knapp zwei Jahren der Einführung einer Schuldenbremse zustimmte, sagte es zu folgendem Passus in der Bundesverfassung Ja - ich zitiere Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung -: "Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht." Zu mehr hat das Volk nicht Ja gesagt, denn die gesetzliche Ausgestaltung wurde vom Parlament beschlossen. Meine Kritik ist und bleibt dieselbe: Zu einem ausgeglichenen Haushalt gehören die Ausgaben- und die Einnahmenseite.
Unter dieser Voraussetzung kämpft die SP-Fraktion nicht gegen das Eintreten auf die Vorlage, unterstützt aber meinen Rückweisungsantrag. Die SP-Fraktion ist bereit, an der Sanierung des Finanzhaushaltes mitzuwirken. Sie hat aber ein anderes Konzept. Dieses Konzept besteht aus drei Säulen:
1. Gezielte Ausgabenkürzungen: Wir sind nicht dafür, dass überall etwas gespart oder gekürzt wird, sondern das muss gezielt gemacht und politisch entschieden werden.
2. Wir sind für gezielte Mehreinnahmen; für Mehreinnahmen, die zu mehr Steuergerechtigkeit führen; für Mehreinnahmen, die nicht die kleinen und mittleren Haushalte belasten.
3. Es braucht Massnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums.
Meine drei Kritikpunkte an dieser Vorlage:
1. Die parlamentarische Arbeit selber: Die Arbeit in der Spezialkommission war absolut unbefriedigend. Die parlamentarischen Spielregeln wurden ausgehebelt. Wir haben z. B. ohne die Kenntnis der Resultate aus der Kommission des Ständerates Beratungen vorgenommen - dies bei einem Geschäft von so grosser Tragweite. Auch der zeitliche Druck auf die Spezialkommission war sehr gross: acht Sitzungstage innert zwei Wochen. Die Kommission griff ständig in laufende Gesetzesrevisionen ein, dies ohne entsprechendes Know-how. Ich erinnere an das Ausländergesetz, das Anag, an den neuen Finanzausgleich usw. Rückkommensanträge wurden nicht inhaltlich, sondern rein rechnerisch begründet - so unter dem Motto: Wir müssen noch ein paar Millionen Franken suchen - und führten zu willkürlichen Entscheiden. Ein stossendes Beispiel dafür ist das, was mit der Kulturförderung passiert ist.
2. Die Philosophie der Vorlage: Die Vorlage mit dem Namen Entlastungsprogramm ist ein Etikettenschwindel. Es ist ein Leistungsabbaupaket, das höchstens die Bundeskasse entlastet, aber jeden und jede im Land trifft und insbesondere Kosten auf Gemeinden, Kantone und Menschen überwälzt, die heute von Bundesleistungen profitieren.
Die Einnahmenseite wird fast gänzlich ausgeklammert. Die zusätzliche Gewinnausschüttung der Nationalbank zum Beispiel ist zwar richtig, wäre aber auch ohne das [PAGE 1574] Entlastungsprogramm 2003 gekommen. Der Bundesrat zeigte auch überhaupt kein Standvermögen bei der Idee einer Erbschaftssteuer.
Die Doktrin, die Massnahmen müssten allen etwas wehtun, ist falsch, weil unpolitisch. Es ist nicht eine mittlere Unzufriedenheit gefragt, sondern eine Prioritätensetzung. Kosten- bzw. Lastenabwälzung auf die Kantone ist keine Sparmassnahme. Diese ist aber im Programm vorgesehen, und das wird auch zugegeben. Als Beispiel diene die Sparübung im Bereich der IV, bei den Beiträgen an Werkstätten, Wohnheime und Sonderschulen. Die Botschaft redet dazu auf Seite 5686 Klartext; das ist dort nachzulesen. Das Programm gefährdet den NFA, denn es werden bereits jetzt Lasten auf die Kantone überwälzt, ohne die Mittel und die Entscheidungskompetenzen mitzugeben, auch das zum Beispiel im Bereich der IV.
3. Es gibt keine sichtbare Zusammenarbeit mit dem EVD. Dem Programm fehlt die Einbettung in eine Strategie der Förderung des Wirtschaftswachstums. Wir haben keine Investitionsoffensive, im Gegenteil: Wir haben die Inkaufnahme von Arbeitsplatzverlusten, die Inkaufnahme einer Reduktion des BIP. Die Leistungskürzungen werden zu vermehrtem privatem Sparen und zu gebremster Konsumfreudigkeit führen. Wir sind ein negatives Vorbild für die Kantone mit deren Sparpaketen, noch und noch.
Daher beantrage ich Ihnen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, sich an folgenden Bedingungen zu orientieren: kein Totsparen, sondern ein vernünftig grosses Paket schnüren, 2 Milliarden Franken für 2005 und 2006. 2004 soll weniger gekürzt werden, da die Ausfälle des Steuerpaketes 2001 dann ja noch nicht greifen. Dann soll das auf beiden Seiten des Haushaltes zu realisieren sein, nämlich bei Ausgaben und Einnahmen etwa im selben Mass. Übrigens ist da noch ein Fehler auf der Fahne, Herr Präsident: Es sollte nicht heissen "Ausgewogenheit von Ausgaben, Kürzungen und Mehreinnahmen", sondern "Ausgewogenheit von Ausgabenkürzungen und Mehreinnahmen". Und um die Konjunktur 2004 nicht abzuwürgen, sollte nächstes Jahr bei den Investitionen nicht gekürzt werden. Die Entlastung darf nicht zur Belastung der Partner führen; das Kantonsreferendum zum Steuerpaket lässt ja hier ganz deutlich grüssen.
Sollte unser Rat die Rückweisung ablehnen, so werden wir über unsere Minderheitsanträge versuchen, unserem Konzept zum Durchbruch zu verhelfen.
Herr Präsident, gestatten Sie mir noch einen Satz. Ich weiss, die Zeit ist um, aber ich muss zum Berichterstatter, zu Herrn Steiner, noch etwas sagen. Neben seiner falschen Information darüber, was in der Bundesverfassung zur Schuldenbremse steht, muss ich noch Folgendes korrigieren: Er hat gesagt, es werde nirgends gespart, nur das Wachstum werde gebremst. Nehmen Sie das Beispiel "Energie Schweiz". Für dieses Jahr sind 55 Millionen Franken und für die nächsten drei Jahre sind jedes Mal wieder 55 Millionen Franken vorgesehen. Im Sparpaket sind 50 Millionen 2004, 30 Millionen 2005 und 20 Millionen Franken 2006 vorgesehen. Wenn das kein Abbau ist, kann einer von uns nicht rechnen!