Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2025-12-18
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-18
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung. Ich höre in den Diskussionen sehr oft, wir sollten doch mit diesen Beschleunigungen, mit diesem Express, einmal aufhören, man könne das Wort "Express" gar nicht mehr hören. Erlauben Sie mir, hier einfach anzufügen: Bei diesen Beschleunigungsvorlagen handelt es sich nicht um tatsächliche Beschleunigungen, sondern es geht vielmehr darum, angezogene oder sogar angerostete Handbremsen zu lösen.
Nun zu diesem Geschäft: Nach der Gesetzesregelung für die Energieproduktionsanlagen kommt nun die Vorlage, welche die Netze adressiert. Das ist sehr wichtig, denn die Energiewende kann nur gelingen, wenn die drei Säulen Produktion, Netz und Speicherung miteinander korrespondieren. Aus diesem Grund ist das eine sehr wichtige Vorlage.
Wir haben es gehört: Mehr als 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt und müssen saniert werden, die technische Lebensdauer dieser Leitungen beträgt nämlich achtzig Jahre. So oder so muss hier etwas gehen, das hat noch nichts mit der Energiewende zu tun. Unser Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um dem Wechsel von einer zentralen in eine zunehmend dezentrale Stromproduktion Rechnung zu tragen. Das führt zu wachsenden Zahlen an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, die heute oftmals viele Jahre dauern. Das bekannte Beispiel dafür - es wurde heute bereits genannt - ist die Übertragungsleitung von Chamoson nach Chippis, deren Verwirklichung 32 Jahre gedauert hat. Das geht in Zukunft natürlich nicht mehr, eine solch lange Verfahrensdauer kann zu Engpässen im Netz führen, welche dann auch Kosten für die Produzenten und die Endverbraucher verursachen. Das will man jetzt ändern.
Wichtig ist dieser Freileitungsgrundsatz, von dem wir schon viel gehört haben. Wir haben in der Kommission intensiv darüber diskutiert. Der Freileitungsgrundsatz - ich möchte da auch mit einem Missverständnis aufräumen, das ich jetzt öfters im Saal gehört habe - gilt nur für die Netzebene 1, also für die Höchstspannungsleitung, für das Übertragungsnetz; er gilt nicht für die unteren Netzebenen. Die Faktenlage bei dieser Diskussion in der Kommission war erdrückend eindeutig. Die Erdleitungen sind zwei- bis zehnmal teurer; sie haben eine halb so lange Lebensdauer, also nur vierzig Jahre gegenüber achtzig Jahren bei der Freileitung; sie sind teurer in der Instandhaltung; die Reparaturen sind schwieriger zugänglich; die Realisierung - das haben wir auch gehört - wird um Jahre verzögert.
Im Einzelantrag wird behauptet, die Möglichkeit für Erdleitungen werde gestrichen. Das ist falsch. Diese Möglichkeit besteht nach wie vor in eingeschränkter Form, und zwar dann, wenn es kostengünstiger ist, technische Gründe dafür sprechen oder der Schutz von Mooren und Moorlandschaften diese erfordert.
Unsere Fraktion wird mehrheitlich am Freileitungsgrundsatz festhalten, weil sonst das Ziel dieser Vorlage verfehlt würde.
Ich konzentriere mich jetzt auf die einzige Minderheit, dort geht es um die Transformatorenstationen. In bestimmten Fällen sollen diese auch ausserhalb und angrenzend an die Bauzone gemacht werden können, wenn innerhalb der Bauzone Enteignungen nötig wären. Herr Bäumle hat das vorhin gut erklärt und die Bedingungen auch ausgeführt.
Fazit: Für unsere Fraktion, die an einer sicheren und günstigen Energieversorgung interessiert ist, ist diese Vorlage ein wichtiger weiterer Schritt, den wir mit Überzeugung mittragen.