Rieder Beat · Ständerat · 2025-12-18
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-18
Wortprotokoll
Ich war an der Sitzung nicht anwesend, sonst hätte ich diesen Antrag dort gestellt.
Ich habe mir gestern überlegt, mit welchen Argumenten ich Sie davon überzeugen könnte, bei den allgemeinen Beiträgen für Hauptstrassen anders als gestern auf einen Verzicht auf die Massnahme einzugehen. Die Komplexität der Argumentation liegt darin, dass wir im Rat keine Übersicht über das Wachstum der einzelnen Budgetposten, keine Übersicht über die Sparmassnahmen, die wir in der Vergangenheit in diesen Bereichen geleistet haben, und auch keinen Vergleich in absoluten Zahlen vor Augen haben.
Es gibt Massnahmen, mit denen eigentlich nur das Wachstum gebrochen wird. Dann gibt es Massnahmen, mit denen die Ausgaben auf dem Niveau der Jahre 2024 und 2025 plafoniert werden. Und dann gibt es Massnahmen, die effektive Kürzungen vorsehen. Diese Massnahmen hier, bezüglich des Beitrags für Hauptstrassen und des Beitrags für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen, sehen effektive Kürzungen vor.
Aber nicht nur das - wir kürzen in diesem Bereich seit über zehn Jahren. Ich mache mir nicht mehr die Mühe, neue Argumente zu finden, sondern ich lese Ihnen vor, was Sie in Band 2 zum Voranschlag 2026 zu diesen Budgetposten finden. Dann werden Sie sehen, was eigentlich los ist. Es gibt zwei Kantone ohne Nationalstrassen: Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden. Sie erhalten immer weniger Geld; pro Jahr sind es etwa 2 bis 3 Prozent weniger. Weil sie keine Autobahn haben, erhalten sie einen kleinen Beitrag für die Hauptstrassen. Hier kürzen wir seit 2016.
Dann gibt es die Position 806.A236.0119, "Hauptstrassen", die Sie in der Fahne oben auf der Seite sehen. "Der Bund leistet Beiträge an die Kosten der Kantone für die Hauptstrassen. Diese werden in Form von Globalbeiträgen ausgerichtet und bemessen sich nach der Strassenlänge, der Verkehrsstärke sowie der Topographie. Gestützt auf das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 wurden die Bundesbeiträge auf dem Niveau 2016 plafoniert", also eingefroren, "und seit 2020 im Zusammenhang mit der Übernahme der NEB-Strecken um weitere 27,5 Millionen reduziert [...]. Mit der Umsetzung der bundesweiten Sparvorgabe wurden die Beiträge im Jahr 2025 nochmals um gut 2,2 Prozent gekürzt." Im Budget 2026 werden diese Beiträge noch einmal gekürzt.
Zur Position 806.A236.0128, "Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen": "Der Bund leistet Beiträge an die Kosten der Kantone für die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen." Das sind die Passstrassen, die Gebirgsstrassen und die Strassen in entlegene Bergtäler. "Diese werden in Form von Globalbeiträgen ausgerichtet und bemessen sich nach der Strassenlänge, der Verkehrsstärke sowie der Topographie. Gestützt auf das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 wurden die Bundesbeiträge auf dem Niveau 2016 plafoniert und seit 2020 im Zusammenhang mit der Übernahme der NEB-Strecken um weitere rund 6,2 Millionen reduziert [...]. Mit der Umsetzung der bundesweiten Sparvorgabe wurden die Beiträge im Jahr 2025 nochmals leicht gekürzt." Im Budget 2026 gibt es keine Erhöhung.
Sie sehen also: Diese Bereiche leisten ihren Sparbeitrag bereits seit 2016. Ich überlasse es Ihnen, wie Sie entscheiden.
Mein Einzelantrag verlangt, auf diese Massnahme zu verzichten.