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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2025-12-18

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-18

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die Minderheit Badran Jacqueline zum Thema Verwendungsvorschriften in Artikel 160b Absatz 2bis: "Bestehen für ein Pflanzenschutzmittel Zulassungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten, muss für die Überführung in die Schweiz jene Zulassung verwendet werden, deren Verwendungsvorschriften das höchste Schutzniveau für Mensch und Umwelt gewährleisten."

Mit dieser Vorlage müssen wir die Notfallzulassungen aller EU-Staaten automatisch übernehmen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass man bei gleich wirkenden Stoffen denjenigen mit den am wenigsten weitgehenden Anwendungsvorschriften auswählen kann. Anwendungsvorschriften haben aber eine Bedeutung. Darin wird zum Beispiel die Dosierung festgelegt, es wird festgelegt, wie viel man spritzen darf oder wie man spritzen darf: Darf man das Mittel einfach versprühen, oder muss man es gezielter einsetzen? Hier verlange ich nichts anderes, als dass wir die Vorschrift aufnehmen, die das bestmögliche Schutzniveau für die Umwelt bietet.

Parallel dazu - und das muss man unbedingt mitdenken - liegt hier ein Einzelantrag Bertschy zu den Notfallzulassungen vor, der verlangt, dass der Bundesrat die Anforderungen festlegen kann, was bei einem Gesuch in einem beschleunigten Verfahren zu prüfen ist. So haben wir noch einen Fuss in der Tür, sodass eben nicht einfach automatisch total alles übernommen wird.

Man muss sich mal überlegen, was diese Notfallzulassungen bedeuten: In der EU sind Notfallzulassungen erstens auf 120 Tage beschränkt, zweitens auf ein ganz spezifisches Gebiet beschränkt und drittens nur für eine ganz beschränkte Zeit gültig. Wir übernehmen das dann einfach alles und sagen dazu, dass man das Mittel nicht nur 120 Tage, sondern 12 Monate verwenden kann. Das ist ein Unterschied, und es gilt dann für die ganze Schweiz und nicht, wie in der EU, für ein spezifisches Gebiet, für eine spezifische Kultur und für einen spezifischen, sehr kurzen Zeitraum.

Hinzu kommt noch: Wenn man das automatisch übernimmt, müssten wir via Notfallzulassungsbestimmung Produkte übernehmen, die Wirkstoffe enthalten, die in der Schweiz verboten sind. Das geht doch so nicht! Man muss doch da irgendwo noch eine Notbremse einbauen, zumindest eine sanfte Notbremse.

Dann erlauben Sie mir eben diese Kombination: Eine Notbremse wäre es, bei gleich wirkenden Produkten die besten Verwendungsvorschriften auszusuchen. Eine andere Notbremse wäre, dass die Behörden bei Notfallzulassungen im Rahmen eines beschleunigten Anerkennungsverfahrens einen Antrag immerhin noch ablehnen können, wenn die Sache unseren gesetzlichen Anforderungen massiv widerspricht.

Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen, das wäre das Mindeste, und natürlich den Einzelantrag Bertschy.