Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-21
Wortprotokoll
In der Tat steht die heutige Debatte eigentlich unter zwei guten Omina: Heute ist der Tag des Waldes. Dieser Tag wurde vor vielen Jahren von der FAO ins Leben gerufen, und das verpflichtet uns natürlich dazu, uns jetzt auch tatsächlich für den Wald in erster Linie und, vielleicht erst in zweiter Linie, für die Waldbesitzer einzusetzen. Ein zweites gutes Omen ist sicher, dass die Kommissionssprecherin Forster heisst.
Wie Sie gesagt haben, hat dieser Orkan Lothar, so schrecklich er war, doch gezeigt, dass die Solidarität in diesem Land und auch unter Nachbarländern durchaus spielen kann. International habe ich von anderen Ministern sehr viele Beileidstelegramme erhalten, aber auch konkrete Hilfsangebote aus Österreich und aus der Slowakei. Wenn man dann einen Besuch im betroffenen Gebiet macht und dieses Desaster in Obwalden und Nidwalden sieht, tut es einem ganz gut, wenn man weiss, dass auch die internationale Gemeinschaft hier bereit ist, uns zu unterstützen. Auch national hat diese Solidarität mit dem Führungsstab und dem VBS gespielt, das hierzu konkrete Angebote gemacht hat.
Der Bundesrat wollte diese Solidarität eigentlich auch zum Ausdruck bringen, indem er sehr schnell eine Botschaft ausgearbeitet und es damit dem Parlament, beiden Kammern, ermöglicht hat, schon in dieser Session ein Paket zu verabschieden. Deshalb will ich mein Bedauern darüber nicht völlig unterdrücken, dass es wegen der Organisation der Parlamentsarbeit jetzt nicht möglich ist, das Paket in dieser Session zu verabschieden. Das wäre vielleicht schon möglich gewesen, allein nur schon, wenn das Geschäft im Erstrat in der ersten Woche traktandiert worden wäre. Mit wenig Mitteln wäre es bei unserem parlamentarischen System manchmal doch möglich, auch rasch zu handeln. Ich bedauere, dass das jetzt nicht gegangen ist.
Aber immerhin: Der Bundesrat möchte mit dieser Vorlage den Wald schützen, und er möchte den zerstörten Wald wiederaufbauen und es ermöglichen, dass aufgeräumt wird. Das ist seine Intention, ich kann mich da Herrn Jenny anschliessen. Die Absicht des Bundesrates ist es eigentlich nicht, jetzt eine Differenz zwischen privaten und öffentlichen Waldbesitzern zu schaffen, indem er die einen entschädigt und die anderen nicht.
Er stützt sich dabei - das hat etwas mit der Geschwindigkeit des Ganzen zu tun - auf das Waldgesetz und nimmt die bestehenden Mechanismen, die in Frage gestellt werden können, auf. Herr Büttiker, Sie haben den Finger auf einen Punkt gelegt, der sicher diskutiert werden kann. Aber Sie verstehen auch, dass es unsere Möglichkeiten sprengen würde, hier eine neue Regelung zu kreieren. Das soll im Rahmen des neuen Finanzausgleichs geregelt werden. So viel ich weiss, ist dieser Punkt dort auch aufgegriffen worden. Sie wissen auch, dass das ein auf lange Zeit ausgerichtetes Unterfangen ist.
Hier wollen wir uns auf das Waldgesetz stützen; das bedeutet, dass andere Schäden, die bei Bahnen oder Strassen entstanden sind, in dieser Vorlage nicht entgolten werden. Es ist möglich, dass solches auch noch via Nachtragskredite kommt, aber zu einem anderen Zeitpunkt. Jetzt geht es um das Waldgesetz.
Der Nationalrat hat in der Tat das Konzept geändert und 120 Millionen Franken für Flächenbeiträge gesprochen. Formell sagte er, dieser Betrag solle kompensiert werden. Wie ich schon im Nationalrat gesagt habe, ist es nicht ganz klar, ob das eine echte Kompensation ist oder ob nicht vielmehr aufgrund der Tatsache, dass durch die gesetzliche Verpflichtung des Bundes, das Waldgesetz anzuwenden, in Tat und Wahrheit andere Aufgaben bestehen bleiben und dies daher eine unechte Kompensation ist. Das ist die Frage. Ich will sie nicht genau beantworten, sie steht heute infolge der Aufteilung der Vorlage nicht mehr zur Diskussion. Aber es ist einer Frage, die der Ständerat und seine Kommission jetzt vertieft prüfen wollen, und der Bundesrat kann sich mit dieser Aufteilung einverstanden erklären, umso mehr, als das mit der Absicht geschieht, dass sein ursprüngliches Konzept jetzt gerettet werden soll.
Herr Maissen hat - das steht wahrscheinlich damit in einem gewissen Zusammenhang - die Frage gestellt, ob bezüglich der unterbeschäftigten Waldequipen, die deswegen unterbeschäftigt sind, weil eine Nutzungsbremsung eintreten muss und die Arbeit in den geschädigten Kantonen anfällt, eine [PAGE 134] sinnvolle Arbeitsverteilung angestrebt werden könnte. Das ist gerade eine Frage, die mit dem Hauptteil der Vorlage, deren Behandlung die Kommission nun verschoben hat, zusammenhängt. Sie hängt mit der Frage zusammen, ob die Pflege des Jungwaldes jetzt weiterhin gemacht werden kann und die entsprechenden Mittel zur Verfügungen stehen oder nicht. Wenn aber die Kompensation total erfolgen muss, würden diese Mittel nicht zur Verfügung stehen. Das wurde eigentlich durch die Lösung des Nationalrates im Unklaren gelassen. Es wird auf die materielle Behandlung der Vorlage 1 ankommen, ob hier kompensiert werden soll und diese Beträge, die gemäss Waldgesetz immer noch vorgesehen sind, jetzt eingefroren werden müssten oder nicht. Der Bundesrat möchte das nicht, aber wir müssen sehen, dass diese Kompensationsfrage hier klar geregelt wird.
Unser Anliegen ist es ja auf jeden Fall, eine sinnvolle Arbeitsverteilung anzustreben; die nicht geschädigten Kantone sollen nicht indirekt auch noch einen Schaden erleiden. Als dringlich erachten wir die Lagerung von Holz, aber auch die Waldreservate und die Ausnahmebewilligung bei den Holztransporten sowie die Investitionskredite - alles Fragen, die Sie in Ihrer Vorlage 3 jetzt angetönt haben. In einer Frage haben Sie mehrheitlich anders entschieden, aber wir können nachher darüber entscheiden. Daher unterstütze ich das Vorgehen der Kommission.