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Schläfli Nina · Nationalrat · 2025-12-18

Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-18

Wortprotokoll

An ihrer Oktobersitzung hat die Kommission die parlamentarische Initiative Graber 25.422, "Eingeschränkte medizinische Leistungen für Asylbewerber und Illegale", vorgeprüft. Mit 13 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission beantragt Folgegeben.

Die Initiative in Form eines ausformulierten Entwurfes verlangt, dass Artikel 25 KVG um einen neuen Absatz 1bis ergänzt wird. Die Rechtsgrundlagen sollen so angepasst werden, dass medizinische Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie für rechtswidrig Anwesende nur bei akuten und gleichzeitig schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen übernommen werden, die[NB]eine[NB]Behandlung[NB]oder[NB]Untersuchung zwingend erforderlich machen, um schweren körperlichen Schaden abzuwenden.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass dieser Vorstoss aus gesundheitspolitischen Überlegungen nicht angezeigt ist und unter anderem gegen das verfassungsmässig garantierte Gleichbehandlungsprinzip verstösst sowie zu Kostensteigerungen im Gesundheitssystem beiträgt. Gemäss den Daten des Bundesamtes für Statistik verursachen Asylsuchende 0,56 Prozent der Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, ein Anteil, der unter ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung in der Schweiz liegt. Würden Asylsuchende von Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Therapien ausgeschlossen, könnte dies wiederum hohe Folgekosten nach sich ziehen. Vor allem hätte dies auch gesundheitliche Konsequenzen für die Betroffenen und die öffentliche Gesundheit, da ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten besteht, wenn Asylsuchende beispielsweise nicht geimpft oder angemessen behandelt werden. Ohne ausreichende Versorgung können psychische Erkrankungen chronisch werden, was langfristig zu sozialen und gesundheitlichen Folgekosten führen und die Arbeitsfähigkeit sowie die Integrationsmöglichkeiten einschränken kann. Zudem könnte dies zu einer Überlastung der Notfallstrukturen und damit zu höheren Kosten im Gesundheitssystem führen. Studien zeigen, dass eine frühe und umfassende medizinische Versorgung von Asylsuchenden kosteneffizienter ist als spätere Nachfolgebehandlungen.

In seiner Begründung verweist der Initiant auf die Situation in Deutschland. In diesem Zusammenhang möchte ich einige abschliessende Worte hinzufügen: Das System ist bürokratisch und teuer. Behandlungen erfolgen nur auf Antrag. Die Unterscheidung zwischen einfachen, akuten oder schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist schwierig und dürfte häufig erst nach einer medizinischen Untersuchung möglich sein. Für die Beurteilung wären also erneut Sachverständige, Pflegefachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte erforderlich. Einfache Gesundheitsprobleme lassen sich in der Regel kostengünstiger behandeln, als dafür den gesamten Abklärungsprozess zu starten. Zudem liegt die Zuständigkeit in diesen [PAGE 2481] Fragen bei den Kantonen. Derzeit besteht ein funktionierendes und eingespieltes System.

Mit 13 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission Ihnen aus den soeben genannten Gründen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.