Marti Samira · Nationalrat · 2025-12-19
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-19
Wortprotokoll
Die eidgenössische Volksinitiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" wurde am 27.[NB]März letzten Jahres eingereicht. Gemäss Artikel 100 des Parlamentsgesetzes muss die Bundesversammlung innert 30 Monaten nach Einreichung beschliessen, ob sie die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt. Im vorliegenden Fall läuft diese Frist am 27.[NB]September 2026 ab. Gestützt auf das Parlamentsgesetz kann die Bundesversammlung die Frist für die Behandlung einer Volksinitiative um ein Jahr verlängern, wenn ein Rat über einen Gegenentwurf oder über einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf Beschluss gefasst hat.
Der Nationalrat hat am 24.[NB]September 2025 im Rahmen der Beratung der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung betreffend die Anpassung der Hinterlassenenrenten in der Gesamtabstimmung einen indirekten Gegenentwurf angenommen. Diese Vorlage wurde bisher erst vom Nationalrat beraten. Sie haben sie zwar als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative deklariert, erst nach den Beratungen im Zweitrat wird allerdings klar sein, ob der Ständerat die Vorlage ebenfalls der Volksinitiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen will oder wie ein solcher indirekter Gegenvorschlag in den Grundzügen ausgestaltet werden könnte. [PAGE 2489]
Neben diesen Diskussionen wird die Finanzierung einer Erhöhung oder Aufhebung des Plafonds für Ehepaarrenten auch im Rahmen der Finanzierungsvorlage für die 13.[NB]AHV-Rente diskutiert. Diese unklaren Verhältnisse erlauben es aus Sicht der Kommissionsmehrheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht, über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative zu beschliessen.
Die Kommissionsminderheit möchte die Beratung der Volksinitiative priorisieren und die Beratungen der aktuell diskutierten AHV-Vorlagen vorantreiben. Sie weist darauf hin, dass die von der Volksinitiative geforderte Aufhebung des Plafonds weitreichende Folgen für die finanzielle Lage der AHV hätte. Es soll daher möglichst bald klar sein, wie hoch der zukünftige Finanzbedarf der AHV sein wird. Aus Sicht der Minderheit liegen die notwendigen Informationen, um über die Abstimmungsempfehlung zu beschliessen, bereits vor. Falls[NB]eine[NB]Fristverlängerung doch noch nötig werden sollte, könne sie laut Minderheit noch im nächsten Quartal beantragt werden.
Die Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative "Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" um ein Jahr, das heisst bis zum 27.[NB]September 2027, zu verlängern.