Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-09-29
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-29
Wortprotokoll
Wir haben die - an der Anzahl gemessen - geringen Differenzen in beiden Vorlagen in der Kommission behandelt.
Bei Artikel 48a beantragen wir Festhalten, und ich gebe hierzu folgende Erklärung ab: Um diese Änderung anzunehmen, bedarf es der Zustimmung der ständerätlichen Kommission, weil das ein neuer Antrag ist, der im ersten Durchgang in keinem der beiden Räte zur Diskussion stand. Die Kommission beantragt Ihnen diese Änderung, und die Zustimmung der ständerätlichen Kommission zur Vornahme dieser Änderung liegt vor.
Die eigentliche Pièce de Résistance finden Sie in Artikel 135, wo es um die Ausgestaltung und um die Höhe der kantonalen Beiträge an den Härtefonds geht. Ich glaube, ohne die anderen Änderungen irgendwie herabmindern zu wollen, dass dies in beiden Vorlagen derjenige Punkt ist, der uns hier zu beschäftigen hat. Es liegt ein Kompromissvorschlag vor, der von der Mehrheit der Kantone gutgeheissen wird. Darunter sind sowohl Geber- wie Nehmerkantone aufgeführt. Diesen Kompromiss des Ständerates, der höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes vorsieht, beantragen wir Ihnen anzunehmen. Ich bitte Sie, dieser Änderung - sie kommt dann auch in Vorlage 2 wieder vor - gemäss Kommissionsmehrheit zuzustimmen und bei der Ausgestaltung und der Dauer der Fortführung dieses Härtefonds den Kommissionsmehrheiten zu folgen.