Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2026-03-02
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-02
Wortprotokoll
Beim Strafrecht stellt sich die Frage, von woher man es denkt: Denken wir das Strafrecht von den Opfern her, oder denken wir es von den Täterinnen und Tätern her? Für die Mitte ist klar, dass wir das Strafrecht von den Opfern und sicher nicht von den Täterinnen und Tätern her denken, und so kommen wir hier zu einer zweiten Frage, die entscheidend ist: Wie lange soll jemand bestraft werden können, der nachweislich eine Straftat begangen hat? Diese Frage betrifft zwei Aspekte, einerseits die generellen Verjährungsfristen in Artikel 97 und andererseits die Frage, ob Mord gar nicht mehr verjähren soll.
Ich beginne mit dem ersten Punkt, nämlich der Verlängerung der Verjährungsfristen in Artikel 97. Dieser Antrag der Mehrheit ist absolut richtig. Wir eröffnen hiermit die Chance, dass Täterinnen und Täter länger verfolgt und auch bestraft werden können. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass die Kriminalistik und die Forensik in den letzten Jahren unheimliche Fortschritte gemacht haben. Ich frage Sie: Warum soll eine Täterin oder ein Täter sich irgendwann sicher fühlen können oder sich schneller sicher fühlen können, wenn er oder sie genau weiss, dass er oder sie eine Straftat begangen hat? Es gibt keinen einzigen Grund, die Täterinnen und Täter hier besser zu behandeln. Es ist somit, auch im Sinne aller angehörten Experten, richtig und wichtig, dass man gewisse Verjährungsfristen verlängert und insbesondere die 15-jährige Frist auf 20 Jahre erhöht. Das ist absolut unbestritten, und die Mitte-Fraktion wird diesem Antrag der Mehrheit auch geschlossen folgen.
Der zweite Punkt betrifft die Frage, ob Mord als eine der möglichen Straftaten gar nicht verjähren soll. Herr Schmezer hat heute hier gesagt, die Unterschiede zwischen vorsätzlicher Tötung und Mord seien ja quasi nicht gegeben. Das stimmt nicht, es gibt rechtlich massive Unterschiede. Mord ist klarerweise eine stark qualifizierte Straftat gegenüber der vorsätzlichen Tötung - sonst schauen Sie sich einmal die Delikte an, die hier betroffen sind. Ja, es gibt Experten, die davon abraten, die Verjährung für Mord komplett aufzuheben. Es gibt aber auch Experten, die darin durchaus eine Chance sehen. Es gibt schlussendlich quasi einen "Glaubenskrieg", ob man hier die Verjährung immer gelten lassen oder ob man sie aufheben soll.
Für eine Mehrheit unserer Fraktion ist klar: Es gibt keinen Grund dafür, dass Mord verjährt. Es ist die mit Abstand schwerste Straftat im Strafgesetzbuch. Sie weist eine massive Qualifizierung gegenüber der vorsätzlichen Tötung auf, und es ist richtig, dass man diese Straftaten nicht verjähren lässt. Es gibt aber auch bei uns eine Minderheit, die der Kommissionsmehrheit folgen und sich gegen den Ständerat stellen wird.
Schlussendlich aber bleibt bei all diesen Punkten die Frage, ob wir das Strafrecht von den Opfern oder von den Täterinnen und Tätern her denken. Ich lade Sie alle herzlich ein, es von den Opfern und nicht von den Täterinnen und Tätern her zu denken, denn dies wäre Täterschutz, und damit würde man den Opfern Leid zufügen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie insbesondere bei Artikel 97 der Mehrheit folgen und hier mehrere Straftaten länger verfolgbar machen, als dies heute der Fall ist.