Schmezer Ueli · Nationalrat · 2026-03-02
Schmezer Ueli · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-02
Wortprotokoll
Unverjährbarkeit von Mord tönt gut, das ist uns allen hier in diesem Saal bewusst. Warum? Weil Mord etwas Unvorstellbares, etwas Furchtbares ist. Aber Unverjährbarkeit von Mord bringt keine Verbesserung, weder für die Angehörigen noch für die Gesellschaft. Unverjährbarkeit von Mord wird nicht zu mehr Verurteilungen führen, das müssen wir in aller Nüchternheit festhalten, und wir müssen das akzeptieren, wenn wir Gesetze machen. Ich finde, wir sollten Gesetze nicht aufgrund von Gefühlen machen, die es sicher gibt, sondern aufgrund der vorliegenden Fakten.
Wenn DNA-Spuren, die man an einem Tatort gefunden hat, nach Jahren einer Person zugeordnet werden können, dann ist das eine Spitzenleistung; es ist eine Spitzenleistung der Technik, aber es reicht eben noch nicht für eine Verurteilung wegen Mordes. Wir haben es gehört, ich führe es nicht nochmals im Detail aus: Für eine Verurteilung wegen Mordes braucht es den Nachweis der besonders verwerflichen Gesinnung, der Skrupellosigkeit usw. Das ist eben der Punkt, denn Experten, Expertinnen sind sich völlig einig, dass dies praktisch nicht möglich ist. Es werden falsche Hoffnungen geweckt, denn mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird es keine zusätzlichen Verurteilungen geben. Es wird eher Freisprüche geben, und zwar Freisprüche, die den Angehörigen richtig wehtun. Das heisst, die Gefahr, dass Symbolpolitik betrieben wird, ist riesig gross.
Die Schwierigkeit, Mord nachzuweisen, zeigt uns aber auf - und das ist für uns der springende Punkt -, wo das wirkliche Problem liegt, nämlich im Unterschied zwischen den Verjährungsfristen für vorsätzliche Tötung und für Mord. Dazu ein Beispiel: Nach 28 Jahren wird ein potenzieller oder mutmasslicher Täter gefasst. Man will ihn für Mord verurteilen, schafft es aber nicht, weil das nach so langer Zeit gar nicht mehr geht. Der Täter hat richtig Glück, er kommt dann nämlich frei. Aber eigentlich ist ein Freispruch, weil sich ein Mord nicht mehr nachweisen lässt, ein unhaltbares Ergebnis. Man könnte den Täter eigentlich wegen vorsätzlicher Tötung verurteilen. Und das ist ja das Gleiche: Vorsätzliche Tötung und Mord basieren beide auf der Absicht eines Menschen, einen anderen umzubringen. Es versteht wirklich niemand, dass es da einen Unterschied bei den Verjährungsfristen gibt. Deshalb ist es wichtig - und das ist wirklich das Herzstück -, dass diese beiden Fristen angepasst werden. Das ist das, was wir vorsehen, nämlich einheitlich 30 Jahre sowohl für vorsätzliche Tötung als auch für Mord. Das wird bestimmt zu mehr Verurteilungen führen.
Was darüber hinausgeht und von der Mehrheit der Kommission auch beantragt wird, ist wirklich problematisch. Die Mehrheit der Kommission will für diverse Verbrechen, für alle Verbrechen, für die drei Jahre Mindestfreiheitsstrafe angedroht sind, generell auf 30 Jahre hinaufgehen. Da fällt sehr vieles darunter, was doch ziemlich unterschiedlich ist; das sind dann qualifizierter Raub, qualifizierte Geiselnahme, qualifizierte Vergewaltigung, aber auch qualifizierte Brandstiftung. Das sind Verbrechen, die man nicht ernsthaft in einer Gruppe zusammenfassen kann, das ist einfach zu grob.
Die Mehrheit der Kommission will die Verjährung bei Delikten, für die eine Höchststrafe von drei Jahren angedroht ist, von 15 auf 20 Jahre erhöhen. Da sind wir schon fast im Bereich von Alltagsdelikten, wenn man das so sagen kann. Es geht dann um Vermögensdelikte über 300 Franken, es geht um Urkundendelikte, was mit Schwerstkriminalität wirklich nichts mehr zu tun hat. Ich frage mich, was das hier zu suchen hat. Wenn man schon das gesamte Verjährungssystem harmonisieren möchte, dann müsste man das sorgfältig anschauen und sauber abklären und nicht ohne zwingenden Grund ändern, zumal es wirklich keinen Nachweis dafür gibt, dass wir überhaupt ein Problem damit haben. Harmonisieren muss man von uns aus gesehen hingegen zwingend die Verjährungsfristen für Mord und vorsätzliche Tötung, weil es hier darum geht, eine Nichtbestrafung - das ist das Herzstück - zu vermeiden. Genau dafür sorgt unsere Minderheit.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Dandrès zu unterstützen.