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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2026-03-02

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-02

Wortprotokoll

Sie merken, es besteht eine grosse Unzufriedenheit mit der vorliegenden Vorlage des Bundesrates. Diese rührt daher, dass sie zwei Themen vermischt. Einerseits geht es um den Schutz des geistigen Eigentums, andererseits um die Finanzierung der Medien. Beides sind berechtigte Anliegen, die aber nicht so vermischt werden sollen, wie es hier im sogenannten Leistungsschutzrecht, einer Änderung des Urheberrechts, getan werden soll.

Der Kern des Urheberrechtsgesetzes ist der Schutz des geistigen Eigentums. Es schützt Texte und andere Werke. Gleichzeitig erlaubt es aber auch explizit, dass Ausdrücke aus Werken verwendet werden, Zitate, Abbildungen oder andere Formen der Weiterverarbeitung. Das ist oft sogar zum Vorteil der Urheber.

Wir kennen dieses Prinzip aus der analogen Welt. Jede Buchhändlerin weiss, dass sich ein Buch besser verkauft, wenn man daraus Textpassagen zitieren oder sichtbar machen kann. Am Kiosk locken Schlagzeilen auf Plakaten oder Passantenstoppern zum Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften. Online werden solche kurzen Ausschnitte als Snippets bezeichnet und sind im Grunde genommen nichts anderes. Es sind in vielen Fällen Werbemassnahmen für die entsprechenden Medienprodukte.

Aus Sicht der Grünliberalen Fraktion besteht deshalb kein direkter, zumindest kein hinreichend belegter Zusammenhang zwischen der Verbreitung von Snippets und dem Rückgang von Werbeeinnahmen im Medienmarkt. Ein Marktversagen liegt hier also nicht vor. Selbst wenn man ein solches annehmen würde, wäre dies aus unserer Sicht nicht über das Urheberrechtsgesetz zu lösen. Dieses regelt die Nutzung von Texten grundsätzlich ausreichend, und wir wollen keinen Sonderfall für den Journalismus schaffen, der dann wieder neue Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringt und zusätzliche Rechtsunsicherheiten schafft.

Gleichzeitig dürfen wir aber die Realität der digitalen Welt nicht ausblenden. Mit den Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz stellen sich neue Herausforderungen. Wir haben es schon gehört: Texte können in grossem Umfang genutzt werden, um automatisiert neue Inhalte zu generieren. Das eröffnet zwar Chancen für den Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz und für neue Geschäftsmodelle, aber es stellt sich gleichzeitig die berechtigte Frage, wie die Leistungen menschlicher Journalistinnen und Journalisten fair abgegolten werden können, wenn die Arbeiten als Trainings- oder Ausgangsmaterialien für das Trainieren von künstlicher Intelligenz dienen. Dieses Spannungsfeld wird aber jetzt schon mit der Motion Gössi aufgenommen und in der WBK bearbeitet.

Gerne möchte ich hier noch einen kleinen Einschub machen und hervorheben, dass die Grünliberalen die Motion Gössi zwar unterstützt haben, dies aber mit einer entscheidenden Anpassung und einer offeneren Formulierung. Gefordert wird nun nicht mehr eine starre Opt-in-Lösung oder eine Zustimmungslösung, sondern eine international anschlussfähige Regelung, die Schutz und Innovation ausgewogen berücksichtigt und den Standort Schweiz nicht schwächt. Mit dem ersten Rückweisungsantrag legen wir also dieses komplexe Thema vertrauensvoll in die Hände der WBK. Dort wird nämlich schon an einer kohärenten, zukunftsfähigen Lösung im Kontext der KI-Regulierung gearbeitet.

Das zweite Anliegen aber betrifft die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Medien, insbesondere im Recherchejournalismus. Dieses Thema bildet den Kern des Rückweisungsantrages Marti Min Li, mindestens so, wie ihn die Grünliberalen verstehen. Ich möchte betonen: Es geht uns dabei nicht um eine vorgefertigte oder vorgespurte Lösung, sondern um eine offene und kollaborative Lösungsfindung. Wir anerkennen mit der Unterstützung des Rückweisungsantrages Marti Min Li die Notwendigkeit, dass die Nutzung und Weiterverwendung journalistischer Inhalte durch KI in geeigneter Weise abgegolten werden muss.

Die Grünliberale Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, beide Rückweisungsanträge zu unterstützen: den Mehrheitsantrag, um klare und zukunftsfähige Regelungen für die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI zu definieren, und den Minderheitsantrag Marti Min Li, um sicherzustellen, dass diese Nutzung fair abgegolten wird, im Interesse der Medien und ohne die Interessen des Innovationsstandortes Schweiz zu stark zu belasten.