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Eberhard Toni · Nationalrat · 2003-09-29

Eberhard Toni · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-29

Wortprotokoll

Am 5. Juni 2002 hat die grüne Fraktion eine Parlamentarische Initiative eingereicht, mit der sie fordert, es sei die Möglichkeit zur Einführung von gemischten Studien- und Forschungskommissionen zu schaffen, bestehend aus Parlamentsmitgliedern und Fachleuten. Sie sollen eingesetzt werden können, wenn es darum geht, Entscheide von grosser Tragweite vorzubereiten oder ausserordentliche Ereignisse zu verarbeiten. Die SPK hat diese Parlamentarische Initiative beraten; die Mehrheit empfiehlt Ihnen, sie abzulehnen.

Was will nun diese Parlamentarische Initiative? Die grosse Kammer des deutschen Parlamentes, der Bundestag, hat die Möglichkeit vorgesehen, Ad-hoc-Studien- und Forschungskommissionen zu schaffen, welche Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorbereiten sollen. Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages ist dieser verpflichtet, eine solche Kommission einzusetzen. In diese Kommission nehmen Abgeordnete und Sachverständige Einsitz, die als gleichberechtigte Mitglieder zusammenarbeiten. Unser Parlament kennt keine vergleichbare Institution, in der parlamentarische, wissenschaftliche und praktische Erfahrung ähnlich umfassend zusammengebracht und diskutiert werden kann. Unsere Räte müssen sich zu einem grossen Teil auf die Fähigkeit der Regierung und der Bundesverwaltung verlassen, um die Probleme in ihrer Vielschichtigkeit zu verstehen. Die Parlamentarische Initiative lässt die Möglichkeit offen, sie nur für den Nationalrat einzuführen.

Was sind nun die Erwägungen der Kommission? Die Kommission ist der Ansicht, dass das Instrument der parlamentarischen Expertenkommission nur für ein Berufsparlament geeignet ist. Die Doppelbelastung durch das Parlamentsmandat und die Berufsausübung ist heute derart gross geworden, dass für die meisten Ratsmitglieder die erhebliche zusätzliche Belastung durch Einsitznahme in derartige Kommissionen kaum tragbar wäre. Die Parlamentsmitglieder können sich kaum gleichermassen wie die Expertinnen und Experten in diese Kommission einbringen. Die Fachleute würden die Kommission dominieren, und die Berichte würden mehrheitlich von ihnen verfasst und beeinflusst. Es stellt sich auch die Frage, zu welchem Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren solche Kommissionen eingesetzt werden sollen und welches das Verhältnis zu den Legislativkommissionen wäre.

Solche Gremien können den Gesetzgebungsprozess unnötig schwerfällig machen. Das Expertenwissen fliesst heute bereits im Rahmen der Arbeit von ausserparlamentarischen Kommissionen in den Entscheidungsprozess ein. Den Parlamentsmitgliedern stehen diese Berichte zur Verfügung. Wenn das Parlament der Ansicht ist, dass die vorhandenen Berichte nicht ausreichen oder nicht ausgewogen sind, dann haben seine Kommissionen die Möglichkeit, selber Experten beizuziehen. Sie können auch Hearings veranstalten oder Aufträge an Experten und Expertengruppen erteilen.

Damit sich Parlamentsmitglieder überhaupt sinnvoll und gleichwertig in eine solche gemischte Kommission einbringen könnten, müsste ihnen ein genügend grosser und kompetenter Mitarbeiterstab zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Mehrkosten für das Parlament dürften aber kaum auf Akzeptanz stossen, wie frühere Versuche zur Verbesserung der Infrastruktur der Parlamentsmitglieder gezeigt haben.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass gerade ein Nichtberufsparlament mit geeigneten Mitteln zur Verbesserung seines Sachverstandes auszustatten sei. Mit einer Studien- und Forschungskommission sollte das Parlament unabhängig von Regierung und Verwaltung im Vorfeld des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens Entscheidungsgrundlagen zu gesellschaftlichen Problemen von grosser Bedeutung erarbeiten können, z. B. Klimaerwärmung, Gentechnologie, Migration; Frau Bühlmann hat es erwähnt. Es geht der Minderheit darum, den Wissenstransfer zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern oder überhaupt zu ermöglichen und eine gemeinsame Plattform für Auseinandersetzungen über strategische Grundsatzfragen zu bieten.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.