Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2026-03-02
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-02
Wortprotokoll
Wir sprechen heute über das Leistungsschutzrecht. Dass man Leistung schützen muss, ist für uns Liberale eigentlich selbstverständlich. Es stellt sich aber die Frage: Was ist eine Leistung, und was ist keine Leistung?
Heute sprechen wir über die sogenannten Snippets, also die Vorschau einer Webseite, wenn man auf einer Suchmaschine nach einem Thema sucht. In den Hearings in der Kommissionssitzung wurde uns von Urheberrechtlern gesagt, dass die Vorschau eines Artikels alleine noch keiner Leistung entspreche, die besonders schützenswert sei. Das heisst, es stellt sich grundsätzlich die Frage: Ist es richtig, dass wir dieses Thema regulieren, und das auch noch im Urheberrecht? Zudem hat sich das Thema schon erledigt, weil diese Webseite-Vorschauen mit der künstlichen Intelligenz an grosser Relevanz verlieren. Das Thema zeigt, dass es viel zu lange dauert, wenn wir versuchen, eine bestimmte Technologie oder einen Algorithmus zu regulieren. Die Technologie entwickelt sich weiter, während wir über das Thema debattieren, und dieses wird in Zukunft gar nicht mehr relevant sein. Alleine aus diesen Gründen kann man dieses Gesetz zurückweisen oder muss man es ablehnen, weil die Snippets in Zukunft gar keine Relevanz mehr haben.
Doch auch wenn diese technologische Entwicklung nicht stattfinden würde und die Snippets eine Zukunft hätten, wäre es der falsche Weg, diese so zu regulieren. Weshalb? Die Medienhäuser haben es heute unter Kontrolle, welche Inhalte sie in den Suchmaschinen anzeigen lassen. Sie haben es in der Hand, ihre Artikel so zu veröffentlichen, damit diese gefunden werden können, oder ihre Webseiten nicht zu öffnen, damit man die Inhalte in den Suchmaschinen entsprechend nicht finden kann. Ein Medium kann die journalistische Leistung schützen, indem es diese den Suchmaschinen gar nicht zur Verfügung stellt. Und wenn es das macht, dann macht es das natürlich, weil es im Gegenzug erwartet, dass mehr Menschen seine Website besuchen. Dadurch kann es die Werbung monetarisieren und erhält Geld für die journalistische Leistung.
Die Medienhäuser könnten sagen, die Suchmaschinenanbieter besässen eine Marktmacht, weshalb sie keine Chance hätten, eine faire Verhandlung zu führen. Dann wäre es ein Fall für die Wettbewerbskommission. Denn wenn die Suchmaschinenanbieter ihre Marktmacht missbrauchen würden, könnte man das der Wettbewerbskommission anzeigen, und diese müsste entsprechend handeln. Das ist bisher aber nicht geschehen. Das heisst, wir sind in einer Situation, in der wir sagen müssen: Wahrscheinlich ist das Urheberrecht der falsche Ort, weil eine Webseite-Vorschau noch keine Leistung ist. Man müsste zuerst die Regelungen des bestehenden Gesetzes ausnutzen, gerade im Wettbewerbsrecht, um zu schauen, ob es dort ein Versagen gibt oder nicht. Sicher falsch ist es aber, wenn wir jetzt beginnen, eine Medienförderung zu betreiben, indem wir die grossen Suchmaschinenanbieter zwingen, wenige Millionen Franken Abgaben zu bezahlen. In der Konsequenz würde das wahrscheinlich dazu führen, dass die Suchmaschinen gar keine Webseite-Vorschauen mehr anzeigen würden und somit auch die Reichweite der Nachrichtenportale abnehmen würde.
Wir sind aber durchaus der Meinung, dass es Handlungsbedarf gibt, wenn es um die künstliche Intelligenz geht. Mir wurde von verschiedenen Seiten gesagt, dass sich die Verlage nicht wehren können, wenn die künstliche Intelligenz oder die Algorithmen Zugriff auf ihre journalistische Leistung haben. Bei den Snippets können die Verlage sagen, was sie anzeigen wollen und was nicht. Die künstliche Intelligenz hingegen saugt die ganzen Informationen im Internet ab und stellt sie dem Nutzer und der Nutzerin zur Verfügung. Es kann natürlich nicht sein, dass das gratis gemacht wird. Denn hier wird eine journalistische Leistung quasi zweckentfremdet oder verwertet, während keine journalistische Wertschöpfung stattfindet.
Deshalb sind wir der Meinung, dass wir nicht auf die Vorlage eintreten, sondern dass wir sie an den Bundesrat zurückweisen sollten, damit er den Bereich der künstlichen Intelligenz so regeln kann, dass die journalistische Leistung in diesem Zeitalter geschützt bleibt und die Verwertung der [PAGE 16] journalistischen Leistung dort erfolgt, wo diese erbracht wird. Denn letztendlich könnte man sich sonst einfach mit einem KI-Abo die Nachrichten zusammenfassen lassen. Dann verdient nur noch der KI-Anbieter, aber die Journalistinnen und Journalisten nicht mehr. Das müssen wir verhindern, aber das erreichen wir nicht mit dieser Vorlage.
Deshalb bitte ich Sie, mit der FDP-Fraktion auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zurückzuweisen.