Arslan Sibel · Nationalrat · 2026-03-02
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2026-03-02
Wortprotokoll
Wir beraten eine Vorlage, die im Kern eine einfache, aber entscheidende Frage stellt: Wie können wir sicherstellen, dass Kinder, die bereits in einer stabilen Familie leben, auch rechtlich möglichst rasch abgesichert sind?
Mit der Einführung der "Ehe für alle" hat die Schweiz einen wichtigen Schritt hin zu Gleichbehandlung und rechtlicher Anerkennung moderner Familienformen gemacht. Seither wird in bestimmten Konstellationen die Ehepartnerin der Mutter automatisch als rechtlicher Elternteil anerkannt. Doch diese Regelung greift nicht in allen Fällen. Viele Paare erfüllen ihren Kinderwunsch auf anderen Wegen, etwa über private Samenspender oder über medizinische Verfahren im Ausland. In diesen Situationen entsteht die rechtliche Elternschaft für den zweiten Elternteil nicht automatisch; bei Frauenpaaren, die eine private Samenspende beanspruchen, kann der zweite Elternteil nicht automatisch Mutter werden, sondern muss den Weg über eine Stiefkindadoption gehen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung von Kindern allein aufgrund der Umstände ihrer Zeugung.
Diese Kinder wachsen von Geburt an mit zwei Elternteilen auf. Rechtlich anerkannt ist aber oft nur einer davon. Sie sind während Monaten oder Jahren rechtlich schlechter geschützt als andere Kinder. Das ist nicht im Interesse des Kindes. Hier besteht also klar Handlungsbedarf. Heute verlangt das Gesetz, dass der Wunschelternteil das Kind mindestens ein Jahr lang gepflegt und erzogen haben muss, bevor ein Adoptionsgesuch gestellt werden kann. Zusammen mit dem Verfahren dauert es rund zwei Jahre, bis das Kindesverhältnis rechtlich anerkannt ist; von den Kosten wollen wir erst gar nicht reden. Diese Frist mag bei der klassischen Stiefkindadoption sinnvoll sein, aber bei erleichterten Stiefkindadoptionen herrscht eine andere Realität. Das Kind wird von Anfang an gemeinsam geplant und erzogen. Ein Anpassungsprozess ist nicht notwendig, denn die Familie besteht eben schon. In dieser Situation bringt das Pflegejahr keinen Mehrwert für das Kindeswohl. Es verzögert lediglich die rechtliche Absicherung des Kindes. Die rechtliche Absicherung ist jedoch entscheidend. Sie betrifft Erbrecht, Unterhalt, Vertretung und Betreuung. Das Kind muss sich darauf verlassen können, dass beide Elternteile auch rechtlich Verantwortung tragen.
Deshalb ist es wichtig, unnötige Hürden abzubauen. Die Grüne Fraktion brachte in der Kommission einen Antrag zur Verbesserung dieser Situation ein, zog ihn aber zugunsten des guten Kompromisses zurück, den die Mehrheit der Kommission unterstützt. Die Kommissionsmehrheit anerkennt, dass nicht formelle Kriterien wie ein Pflegejahr entscheidend sind, sondern dass die tatsächliche Verantwortung und die gelebte Elternschaft wichtig sind; es geht um eine auf Dauer angelegte Elternschaft. Wenn zwei Menschen gemeinsam Verantwortung übernehmen, soll dieses Verhältnis auch rechtlich rasch anerkannt werden. Wir schaffen somit die Voraussetzungen dafür, dass unnötige Verzögerungen vermieden sowie rechtliche Unsicherheiten reduziert werden und dass das [PAGE 22] Kindesverhältnis schneller geregelt und anerkannt wird. Kurz: Damit stärken wir konsequent das Kindeswohl.
Die angepasste Vorlage ermöglicht es unter anderem, dass ein Adoptionsgesuch bereits vor der Geburt eingereicht wird und das Kindesverhältnis rückwirkend gilt. So wird verhindert, dass ein Kind unnötig lange rechtlich ungeschützt bleibt. Auch politisch ist es richtig, jetzt zu handeln. Die Revision des Abstammungsrechts wird noch mehrere Jahre dauern. Darüber werden wir ebenfalls diskutieren.
Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt eine pragmatische Lösung wählen, wie sie die Kommissionsmehrheit beantragt. Die Kommissionsmehrheit beantragt eine ausgewogene und verantwortungsvolle Lösung. Diese wahrt die notwendigen Schutzmechanismen und beseitigt unnötige Verzögerungen.
Ich bitte Sie namens der Grünen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.