Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-02
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-02
Wortprotokoll
Der Berichterstatter hat es gesagt: Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, das E-ID-Gesetz 24 Monate nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob die Freiwilligkeit der E-ID gewahrt bleibt, der Quellcode veröffentlicht wird, übermässige Informationsanfragen privater Anbieterinnen und Anbieter verhindert werden, der Finanzrahmen eingehalten wird und die Unverknüpfbarkeit der Daten sichergestellt ist. Diese Punkte sind auch mir ein wichtiges Anliegen.
Bereits im laufenden Gesetzgebungsprozess wird geprüft, wie die Anliegen Ihrer Kommission umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht dabei die Freiwilligkeit der E-ID, die weitere Stärkung des Datenschutzes und die nachhaltige Sicherstellung von Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit für alle, welche die E-ID nutzen. Diese Prüfung hat zum Ziel, die Akzeptanz der neuen staatlichen E-ID weiter zu stärken und zu gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund des Verzichts auf eine E-ID keinerlei Nachteile erfahren. Daher ist es wichtig, auch nach Inkrafttreten des E-ID-Gesetzes nochmals genau hinzuschauen und zu prüfen, ob sich die Ziele des E-ID-Gesetzes auch in der Praxis erfüllen. Das ist nicht nur bei einem neuen digitalen Projekt sinnvoll, sondern entspricht auch dem Auftrag der Verfassung, die Wirksamkeit staatlicher Massnahmen regelmässig zu prüfen - das steht so in Artikel 170 der Bundesverfassung.
Erlauben Sie mir, dass ich im Zusammenhang mit dem Postulat kurz auf die Motion Gafner 25.4667, "Freiwilligkeit im E-ID-Gesetz verankern", eingehe. Der Bundesrat lehnt diese Motion aus verschiedenen Gründen ab - nicht, weil das Anliegen falsch ist, sondern weil er es schon umgesetzt hat oder daran ist, es umzusetzen. Diese Motion führt nur zu Verzögerung und zu mehr Bürokratie. Die Freiwilligkeit ist bereits heute ein zentrales Prinzip des E-ID-Gesetzes. Ein faktischer Nutzungszwang wird durch konkrete Massnahmen verhindert, insbesondere dadurch, dass der Zugang zu den Online-Diensten des Bundes einheitlich und diskriminierungsfrei geregelt wird.
Zudem möchte der Bundesrat die freiwillige E-ID rasch einführen. Die Motion Gafner verlangt, dem Parlament noch vor der geplanten Einführung der E-ID eine Gesetzesänderung vorzulegen. Eine sofortige Gesetzesrevision würde den Zeitplan nun aber erheblich verzögern, voraussichtlich um mindestens ein Jahr.
Wir nehmen die Bedenken der Kritikerinnen und Kritiker sehr ernst. Aus Sicht des Bundesrates erscheint es sinnvoll, [PAGE 27] Bedenken grundsätzlich in naher Zukunft sorgfältig zu prüfen. Dies soll im Rahmen der Erarbeitung des Berichtes zum Postulat Ihrer Kommission für Rechtsfragen erfolgen. Das erlaubt es, Effizienzerkenntnisse aus der Praxis bei Bedarf aufzunehmen und in die Weiterentwicklung des Gesetzes einzubringen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen der Bundesrat, das Postulat anzunehmen, die Motion Gafner aber abzulehnen.