Schmid Martin · Ständerat · 2026-03-02
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-02
Wortprotokoll
Ich werde dieser Motion ebenfalls zustimmen und bitte Sie, diese zu überweisen. Gleichzeitig haben wir aber als Ständerätinnen und Ständeräte allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erklären, warum wir gerade auch beim Trinkgeld eine andere Regelung treffen.
Ich möchte diese Begründung in den Kontext stellen, dass der Bundesrat in Kürze dem Parlament eine Gesetzgebung zu den pauschalen Berufskostenabzügen unterbreiten wird. Der Bundesrat hat damit gerade auch die Gelegenheit, eine Gesamtschau von Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Arbeitnehmenden vorzunehmen. In diesem Kontext kann er auch spezielle Situationen berücksichtigen. Ob dann die Argumentation immer richtig ist, dass das Trinkgeld direkt an den Mitarbeiter geht, würde ich gerade bei neuen elektronischen Abrechnungssystemen infrage stellen.
Mich persönlich stört es manchmal, wenn ich ein elektronisches Gerät bekomme, auf dem ich drücken kann: 10 Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent Trinkgeld mit der Karte. Da müssen wir ehrlich sein und sehen, dass die Argumentation so direkt nicht mehr stimmt. Denn in diesen Fällen wird über den Arbeitgeber abgerechnet. In Bezug auf früher, als das noch bar erfolgte, haben Sie natürlich recht. Vielleicht wird sich das am nächsten Wochenende ändern, wenn die Bargeld-Initiative angenommen würde.
In diesem Kontext kann dann der Bundesrat die Gesamtsituation der Einnahmen der Mitarbeitenden, aber auch der Abzüge anschauen.
Deshalb mache ich Ihnen beliebt, dass wir hier dieser Motion zustimmen.