Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-02
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-02
Wortprotokoll
Vor ein paar Wochen war in der Presse zu lesen, dass mehr als jedes fünfte Gefängnis in der Schweiz zu über 100 Prozent ausgelastet und damit überbelegt ist. Mit Belegungen von bis zu 167 Prozent ist die Situation in der Westschweiz besonders angespannt, aber auch in der Deutschschweiz ist die Lage teilweise prekär. Zu dieser hohen Belegungsrate trägt nicht zuletzt der Umstand bei, dass über 43 Prozent aller Neueintritte in ein Gefängnis erfolgen, um eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Busse zu vollziehen. Ersatzfreiheitsstrafen belasten die Justizvollzugsanstalten somit sehr stark und generieren für die Kantone hohe Kosten. Das ist die Motivation für den Bundesrat, diese Motion zur Annahme zu empfehlen.
Generell ist der Nutzen von Ersatzfreiheitsstrafen mit Blick auf die verurteilten Personen höchst zweifelhaft, denn eine präventive Wirkung ist kaum anzunehmen. Nun wird eingewendet, ohne Ersatzfreiheitsstrafe fehle das nötige Druckmittel, um eine zu einer Busse verurteilte Person zur Bezahlung zu bewegen. Dieses Argument hält einer Prüfung jedoch nicht stand, denn die Busse wird ja auf dem Betreibungsweg eingetrieben. Ergibt sich daraus, dass die verurteilte Person zahlungsfähig, aber nicht zahlungswillig ist, wird die Betreibung erfolgreich sein. Ist die beschuldigte Person hingegen ohnehin zahlungsunfähig, wird auch die Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht zur Zahlung führen. Anders könnte die Situation nur bei Personen sein, die in der Schweiz nicht betrieben werden können. Auf diese Konstellation wird bei der Umsetzung der Motion Rücksicht zu nehmen sein.
Aus all diesen Gründen sieht der Bundesrat Handlungsbedarf im Sinne der Motion und auch einen ausreichenden Spielraum für eine sinnvolle und zielführende Umsetzung. Er empfiehlt Ihnen deshalb die Annahme der Motion.