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Bally Maya · Nationalrat · 2026-03-02

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-02

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Geschäft 25.073, "Erleichterte Stiefkindadoption", an insgesamt vier Sitzungen sehr vertieft beraten. Bei der erleichterten Stiefkindadoption geht es um die Kinder, die unter Inanspruchnahme von Verfahren ausserhalb des Fortpflanzungsmedizingesetzes, z.[NB]B. mit einer privaten Samenspende im In- oder Ausland oder mit weiteren im Ausland zulässigen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren, gezeugt wurden. Bei der Geburt haben diese Kinder in aller Regel nur einen rechtlichen Elternteil. Die andere Person des Paares, der sogenannte Wunschelternteil, kann erst über den Weg einer Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil des Kindes werden. Davon betroffen sind sowohl gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Paare.

Das Eintreten auf die Vorlage war bei der Eintretensdebatte unbestritten. Dabei wurden viele Fragen erörtert und der Verwaltung auch Abklärungsaufträge erteilt. So wurde unter [PAGE 19] anderem gefragt, wie hoch die Anzahl solcher Adoptionen durchschnittlich sei, wie lang die Verfahren dauern und was sie kosten. Es ist allerdings schwierig, dazu klare Aussagen zu machen, da die Daten statistisch nicht erfasst sind und grosse kantonale Unterschiede bestehen.

Die RK-N hatte mit 13 zu 8 Stimmen entschieden, Anhörungen durchzuführen. Die Anhörungen zeigten, dass das Verfahren in den Kantonen zum Teil äusserst aufwendig, teuer und langwierig ist und die rechtliche Absicherung der betroffenen Kinder somit sehr lange dauert.

In der Detailberatung lagen entsprechend Anträge vor, bei denen es darum ging, die rechtliche Absicherung des Kindes in Fällen der erleichterten Stiefkindadoption zeitlich möglichst nahe an der Geburt vorzunehmen. In Ihrer Kommission wurde mehrheitlich argumentiert, dass nicht auf das Abstammungsrecht zu warten sei, da dies zu lange dauere. Es wurde mehrfach und nachdrücklich betont, dass es um die rechtliche Absicherung der so gezeugten Kinder gehe und nicht darum, ob man persönlich eine durch Samenspende oder andere Methoden erreichte Elternschaft gutheisse oder nicht; es sei schlichtweg gelebte Realität, vor der wir die Augen nicht verschliessen könnten. Es liege in unserer Verantwortung, die so gezeugten Kinder möglichst rasch vollständig abzusichern. Es genüge nicht, lediglich das Pflegejahr abzuschaffen.

Dass ein Haushalt drei Jahre bestehen müsse, wurde infrage gestellt. Einerseits sei nicht klar, wie eng die Definition eines gemeinsamen Haushalts ausgelegt werde; andererseits stelle die Dauer von drei Jahren einen willkürlich festgelegten Wert dar und sei ohnehin kein Nachweis für eine stabile Beziehung. Aus diesem Grund stimmte die Kommission dem Umformulierungsantrag mit 16 zu 6 Stimmen zu.

Damit bei der erleichterten Stiefkindadoption das Adoptionsgesuch bereits vorgeburtlich eingereicht werden und das Kindesverhältnis rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt entstehen kann, wurde dem Konzeptantrag zu den betreffenden Bestimmungen mit 15 zu 7 Stimmen zugestimmt.

Bezüglich der Dauer der Verfahren kommt die Kommission den Kantonen mit einer In-der-Regel-Formulierung entgegen. Diesem Antrag wurde mit 16 zu 8 Stimmen zugestimmt.

Um bei einer erleichterten Stiefkindadoption auch den berechtigten Anspruch auf Adoptionsentschädigung und Elternurlaub zu regeln, beschloss Ihre Kommission mit 15 zu 8 Stimmen die entsprechenden Anpassungen in den Erlassen des EOG und des OR.

In der Gesamtabstimmung wurde die erleichterte Stiefkindadoption mit diesen besprochenen Anpassungen mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen.

Da sich die ablehnende Minderheit während der Beratung in der Kommission leider nicht geäussert hat, kann keine Berichterstattung zum am Schluss der Beratung noch eingereichten Minderheitsantrag erfolgen. Auch die Mitglieder der Kommission werden heute zum ersten Mal von der Vertretung der Minderheit hören, warum auf die Vorlage nicht eingetreten werden soll.

Im Namen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und allen Änderungen zuzustimmen, und zwar zum Wohle der betroffenen Kinder.