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Giacometti Anna · Nationalrat · 2026-03-03

Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 19.[NB]September 2025 ein Entlastungspaket für den Bundeshaushalt für die Jahre 2027 bis 2029 unterbreitet. Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen; die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse können ohne Gegenmassnahmen nicht mehr eingehalten werden.

In den vergangenen Jahren wurden insbesondere in den Bereichen soziale Wohlfahrt und Sicherheit Ausgaben beschlossen, die nicht oder nicht ausreichend finanziert sind. Der Beschluss des Parlamentes, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen, hat zur Folge, dass diese Ausgaben innert weniger Jahre von heute rund 6 Milliarden auf 9 bis 10 Milliarden Franken steigen. Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt machen über einen Drittel der Bundesausgaben aus und wachsen um mehr als 4 Prozent pro Jahr. Kostentreiber sind die 13.[NB]AHV-Rente ab 2026, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen und die demografische Entwicklung.

Der Bundesrat hat sich bei der Erarbeitung des Entlastungspakets auf die Vorarbeiten einer externen Expertengruppe abgestützt. Er will mit dieser Vorlage das Ausgabenwachstum dämpfen und wieder mit dem Wachstumspfad der Einnahmen in Einklang bringen.

Ihre Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 15.[NB]und 16.[NB]Januar 2026 die Eintretensdebatte zum Entlastungspaket 27 geführt, nachdem sie am 23.[NB]und 24.[NB]Oktober 2025 umfassende Anhörungen durchgeführt hatte. Die Kantone sind besonders von den Entlastungsmassnahmen des Bundes betroffen. Da die beantragten Massnahmen auch für die dritte Staatsebene Auswirkungen haben, wurden auch der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband angehört. Weiter wurden Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche Wirtschaft, Gewerkschaften, Landwirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Bildung und Forschung, Kultur und Sport, Tourismus, Energie, Nachhaltigkeit und Klima, Umwelt, Medien und Bundespersonal eingeladen.

Der Ständerat hat die Vorlage als Erstrat in der Wintersession 2025 behandelt.

Ihre Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat somit den Antrag Wettstein auf Nichteintreten abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass nur die Annahme dieses Entlastungspaketes eine nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen ermöglicht und gleichzeitig verhindert, dass die Sparmassnahmen bei den Budgetberatungen ausschliesslich über die schwach gebundenen Ausgaben erfolgen. Eine Minderheit der Kommission beurteilt die Lage anders und beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Kommission hat insgesamt neun Anträge abgelehnt, die eine Rückweisung an den Bundesrat verlangten. Ein Antrag, der mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde, wollte den Bundesrat beauftragen, zuerst das Projekt "Entflechtung 27" zu behandeln. Ebenfalls mit jeweils 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission zwei Anträge abgelehnt, die eine Reform der Schuldenbremse verlangten. Weiter hat sie einen Antrag abgelehnt, der verlangte, auf Leistungsabbau und Lastenverschiebungen zu verzichten und stattdessen Anpassungen bei den bestehenden Steuervergünstigungen vorzunehmen; auch dieser Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls mit 17 zu 8 Stimmen hat sie den Antrag abgelehnt, die Verluste aus den Steuerreformen der letzten Jahre zu korrigieren. Auch den Antrag, die höheren Investitionen in die Landesverteidigung über einen Fonds zu finanzieren, hat sie abgelehnt, und zwar mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission es ausserdem abgelehnt, eine Regulierungsfolgenabschätzung für das EP 27 durchzuführen. Ebenfalls mit jeweils 17 zu 8 Stimmen abgelehnt hat die Kommission die zwei Anträge, Lenkungsabgaben gegenüber einem Leistungsabbau zu bevorzugen bzw. eine Grundstückgewinnsteuer einzuführen.

In der Folge hat die Kommission die Detailberatung des EP 27 aufgenommen und sie, im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, der jeweiligen Departementsvorstehenden und der Verwaltung, am 29./30.[NB]Januar 2026 sowie am 19.[NB]Februar 2026 fortgesetzt. Die Kommission hat über 160 Anträge und vier Mitberichte der Sachbereichskommissionen beraten und das EP 27 in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen angenommen.

Die Anträge der Kommissionsmehrheit würden zu Einsparungen von 1,71 Milliarden Franken für das Jahr 2027, von 2,07 Milliarden Franken für das Jahr 2028 und von 2,15 Milliarden Franken für das Jahr 2029 führen. Die Beschlüsse des Ständerates in der Wintersession 2025 hätten Einsparungen von 1,49 Milliarden Franken für 2027, von 1,98 Milliarden Franken[NB]für[NB]2028 und von 2,07 Milliarden Franken für 2029 zur Folge.

Ihre Kommission folgt weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Zwischen den Anträgen Ihrer Kommission und [PAGE 35] den Beschlüssen des Ständerates bestehen 19 Differenzen, von denen zwei Gesetzesänderungen betreffen. Die anderen Differenzen betreffen ausschliesslich den Finanzplan.

Der Nationalrat wird heute und morgen über insgesamt 92 Minderheitsanträge entscheiden, welche Änderungen an der Vorlage verlangen, die von Ihrer Kommission in der Gesamtabstimmung[NB]mit[NB]17[NB]zu[NB]8[NB]Stimmen[NB]angenommen wurde.

In dieser Session müssen die Differenzen zwischen den Räten bereinigt und muss die Vorlage in der Schlussabstimmung verabschiedet werden, damit im September 2026 gegebenenfalls eine Referendumsabstimmung durchgeführt werden kann.

Ihre Kommission hat zudem von drei Petitionen Kenntnis genommen, die auf der letzten Seite der Gesetzesfahne aufgeführt sind; es handelt sich dabei um die Petition 25.2019 der Schweizer Suchtfachorganisationen, "Nein zu den Budgetkürzungen im Suchtbereich", die Petition 25.2041 der IGöV Schweiz, "Jetzt Nachtzug nach Malmö", und die Petition 25.2044 verschiedener Organisationen, "Für den Erhalt von Swissinfo und dem Auslandmandat der SRG".

Ich bedanke mich im Namen der Finanzkommission beim Bundesrat, insbesondere bei Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements, bei der gesamten Bundesverwaltung sowie beim Sekretariat für den grossen Einsatz und die ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sämtliche Rückweisungsanträge abzulehnen.