AB 369400
Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-03
Wortprotokoll
Wir haben heute schon viel gehört. Ich bestreite die finanzpolitischen Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht. Es gibt sie, und wir haben sie unter anderem auch durch Beschlüsse in diesem Saal verursacht. Das gilt unter anderem für die Erhöhung der Armeeausgaben respektive der Rüstungsinvestitionen. Begründet wurde die Erhöhung seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs immer mit der geopolitischen Situation. Doch ich bestreite vehement, dass das Abbaupaket, das Entlastungspaket 27, alternativlos ist. Einige Alternativen haben Sie bereits von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört.
Ich stelle nun einen Antrag, der sehr nahe an jenem von Bundesrat Pfister ist. Diese Nähe ist unwissentlich entstanden: Mein Antrag wurde in der Kommission diskutiert, als die Pläne von Bundesrat Pfister noch nicht bekannt waren. Ich beantrage, dass das EP 27 mit einem klaren Auftrag zurückzuweisen ist, und zwar mit dem Auftrag einer befristeten Sonderfinanzierung für den Bereich Sicherheit. Dabei sollen nicht nur die Armeeausgaben berücksichtigt werden, sondern auch die Ausgaben für weitere Sicherheitsaufgaben, beispielsweise für den Grenzschutz, für den Sie ja Erhöhungen fordern; beispielsweise für das Fedpol, für das wir im Dezember hier drin Erhöhungen beschlossen haben; beispielsweise für den NDB, der ja eigenständig kommuniziert, wenn er Erhöhungen will, wie er es gerade letzte Woche getan hat; und für andere sicherheitsrelevante Gebiete.
Diese Ausgaben sollen mit einem zusatzfinanzierten Fonds gedeckt werden. Für die Fondsentnahmen soll der Mechanismus des Bahninfrastrukturfonds (BIF) oder jener des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) - wir kennen die Mechanismen - angewandt werden. Aber anders als der NAF oder der BIF soll er zeitlich befristet sein. Die Zusatzeinnahmen sollen durch eine Sonderausschüttung der SNB generiert werden.
Sie fragen sich vielleicht: Weshalb eine Sonderausschüttung der SNB? Das ist eigentlich relativ einfach. Das Eigenkapital der SNB besteht im Wesentlichen aus einbehaltenen Gewinnen und betrug Ende 2025 unter Berücksichtigung der vorgesehenen Gewinnausschüttung an Bund und Kantone rund 165 Milliarden Franken und annähernd 20 Prozent der Bilanzsumme. Eine Eigenkapitalquote von 10 bis 15 Prozent ist aber ausreichend. Eine Zentralbank könnte sogar mit einem negativen Eigenkapital operieren. Deshalb ist eine Sonderausschüttung von 30 bis 35 Milliarden Franken für die SNB verkraftbar.
An die Kritikerinnen, die sagen, dass es eine Verfassungsänderung bräuchte: Ja, es bräuchte eine Volksabstimmung, das ist korrekt. Die Sonderausschüttung müsste mit einer Übergangsbestimmung in der Verfassung geregelt werden, da die Verteilung der Gelder in der Verfassung geregelt ist. Aber auch eine Mehrwertsteuererhöhung, wie aktuell vorgeschlagen, müsste durch eine Volksabstimmung gehen.
Ich bin überzeugt, dass es aus mehreren Gründen nicht zielführend ist, Rüstungsinvestitionen zulasten anderer wichtiger Staatsaufgaben, wie es aktuell im Abbaupaket, im EP 27, vorgesehen ist, zu tätigen - insbesondere nicht, wenn darunter beispielsweise die Entwicklungszusammenarbeit leidet. Die Entwicklungszusammenarbeit leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Es ist ebenfalls nicht sinnvoll, bei der Bildung zu sparen. Das sind die künftigen Steuereinnahmen, das ist unser Gold. Auch das ist nicht nachhaltig. Wenn wir schauen, wo die Probleme liegen, ist es ebenfalls nicht sinnvoll, beim Umweltschutz und bei den Massnahmen gegen den Klimawandel zu sparen. Wir beantragen Ihnen heute Alternativen, wie wir eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben können.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen.