Götte Michael · Nationalrat · 2026-03-03
Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-03
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion und konzentriere mich in meinem Eintretensvotum auf jene Punkte, die in den Zuständigkeitsbereich der Subkommission 1 der Finanzkommission fallen; die Subkommission 1 widmet sich den Behörden und Gerichten sowie dem EFD.
Für uns ist klar: Wir treten auf die Vorlage ein, und wir tun dies aus voller Überzeugung. Der Bund steht vor strukturellen Defiziten in Milliardenhöhe. Die Ausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Das ist Realität. Wer nun so tut, als lasse sich das Problem mit neuen Einnahmen, neuen Steuern oder einer Aufweichung der Schuldenbremse lösen, verkennt die Lage oder will sie nicht wahrhaben. Ich und auch [PAGE 44] die SVP-Fraktion halten fest - im Wissen, dass Kollegin Funiciello es nicht mehr hören möchte und es bereits als "Mantra" bezeichnet, aber ich sage es noch einmal -: Wir haben kein Einnahmenproblem, wir haben ein Ausgabenproblem.
Im Zuständigkeitsbereich der Behörden und Gerichte sowie des EFD stehen für uns strukturelle Fragen der Ausgabendisziplin und der staatlichen Verantwortung im Vordergrund. Lassen Sie mich auf vier Punkte eingehen:
1.[NB]Beim Finanzausgleich ist es für die SVP-Fraktion klar, dass der Bund seine eigenen finanziellen Möglichkeiten realistisch einschätzen muss. Der nationale Finanzausgleich darf nicht zu einer automatischen Ausgabendynamik führen, die sich der politischen Steuerung entzieht.
2.[NB]Neue oder höhere Steuern sind für uns nicht der richtige Weg. Insbesondere dürfen zusätzliche Belastungen von Vorsorgegeldern oder neue Einnahmequellen nicht zum Ersatz für fehlende Ausgabendisziplin werden.
3.[NB]Im Bereich der staatlichen Haftungs- und Sicherungsinstrumente, etwa beim Public Liquidity Backstop, ist es für uns zentral, dass die Risiken klar begrenzt und verursachergerecht abgegolten werden. Dennoch stehen wir diesen Massnahmen sehr kritisch gegenüber, da es sich auch in diesem Fall um Korrekturen auf der Einnahmen- und nicht auf der Ausgabenseite handelt.
4.[NB]Bei den Querschnittmassnahmen im Eigenbereich des Bundes unterstützen wir den Ansatz, auch bei der Bundesverwaltung selbst anzusetzen. Effizienzsteigerung, Priorisierung und der Verzicht auf weniger dringliche Projekte sind notwendig. Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen.
Das Entlastungspaket 2027 ist kein radikaler Kahlschlag. Wir sprechen von 2 bis 3 Prozent des jährlichen Budgets. Es ist eine notwendige Korrektur. Es verlangt von allen Bereichen einen fairen Beitrag.
Ich bitte Sie, klar auf dieses Geschäft einzutreten und den Sparwillen deutlich zu zeigen.