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Salzmann Werner · Ständerat · 2026-03-03

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-03

Wortprotokoll

Was der Motionär will, haben Sie ja gelesen: Das Büro soll beauftragt werden, künftig die Wintersession zwei Wochen früher zu beenden, wobei in Wahljahren eine Ausnahme gemacht werden könne. Eine gleichlautende Motion wurde im Nationalrat durch Nationalrat Gregor Rutz eingegeben; diese ist hängig.

Die Bundesverfassung sieht in Artikel 151 Absatz 1 vor, dass sich die Räte regelmässig zu Sessionen versammeln. Das Geschäftsreglement des Nationalrates hält in Artikel 33d Absatz 1 fest, dass sich der Nationalrat an denselben Tagen wie der Ständerat zu vier ordentlichen, dreiwöchigen Sessionen versammelt. Gemäss Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes obliegt es der Koordinationskonferenz - das ist das Büro Nationalrat und das Büro Ständerat -, die Kalenderwochen für die ordentlichen und ausserordentlichen Sessionen festzulegen.

Folgende Rahmenbedingungen für die Kommissionsplanungen wurden zudem von beiden Büros festgelegt. Die Büros haben Paare von ständigen Kommissionen gebildet. Sie wissen es: Mit Ausnahme der WAK, die jeweils am gleichen Tag tagen, bilden die APK und die KVF, die SiK und die UREK, die GPK und die FK, die SPK und die WBK und die SGK und die RK jeweils ein Paar. Für jede nationalrätliche Kommission werden pro Quartal mindestens vier Sitzungstage reserviert und für jede ständerätliche Kommission pro Quartal mindestens drei Sitzungstage. Die analogen Kommissionen der beiden Räte tagen nicht gleichzeitig, damit die jeweiligen personellen Ressourcen des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der Parlamentsdienste nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die nationalrätlichen Kommissionen tagen zudem, wenn möglich, immer an den gleichen Wochentagen. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass für die Durchführung der Kommissionssitzungen im Minimum sechs ganze Wochen zwischen den Sessionen vorzusehen sind.

Die Herbstsession wurde mit dem Beschluss des Nationalrates, das Postulat Teuscher 06.3844, "Session und Familie vereinbaren", anzunehmen, im Jahr 2009 um eine Woche vorverlegt, um Überschneidungen mit den Schulferien zu vermeiden.

Eine Vorverschiebung der Wintersession wäre unter Einhaltung dieser Rahmenbedingungen je nach Kalenderjahr möglich, hätte jedoch Auswirkungen auf die Kommissionsplanung und die Qualität der Sessionsvorbereitungen. Weshalb? Auf die sitzungsfreie Woche nach der Herbstsession müsste verzichtet werden. Zudem wäre eine Vorverschiebung der Wintersession wegen der Vorberatung des Budgets in den Finanzkommissionen nicht realistisch, sofern keine anderen Massnahmen ergriffen würden. Alternativ könnte die Herbstsession vorverschoben werden, was eine Verkürzung der Sommerpause erfordern würde, um genügend [PAGE 41] Arbeitswochen für die Kommissionssitzungen zu ermöglichen. Dies würde dem Anliegen des Motionärs nach einer familienfreundlichen Gestaltung der parlamentarischen Arbeit allerdings auch nicht gerecht.

Zuletzt wurden mit dem Bericht zum Postulat Feri Yvonne 18.4252, "Parlamentarische Arbeit auf Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik prüfen", verschiedene Varianten für eine Änderung des Sessionsrhythmus und der Sessionsdauer evaluiert. Eine Umfrage dazu bei den Ratsmitgliedern hat ergeben, dass eine knappe Mehrheit gegen eine Änderung ist. Das Büro des Nationalrates hat daraufhin beschlossen, seinem Rat keine Vorschläge für eine Anpassung von Sessionsrhythmus und -dauer zu unterbreiten.

Das Büro-S hat Verständnis für das Anliegen von Ständerat Regazzi, namentlich betreffend die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Jedoch darf diese nicht zulasten der Qualität der Parlamentsarbeit gehen. Eine praktische Umsetzung des Anliegens würde erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kommissionen die Geschäfte so vorberaten, dass die Ergebnisse den Ratsmitgliedern rechtzeitig vor der Behandlung im Rat zur Kenntnis gebracht werden können. Nicht zuletzt schwanken die Daten der Wintersession erheblich. Ein Ende nach dem 20.[NB]Dezember ist die Ausnahme. In der Regel endet die Session Mitte Dezember. In den letzten zwei Jahren hat die Wintersession besonders kurz vor Weihnachten geendet. Der Rückblick bis 2007 zeigt aber, dass dies abgesehen von den Wahljahren nicht die Norm ist; das kommt nur in Ausnahmen vor.

Die Sessionsdaten für die Jahre 2028 bis 2031 sind noch nicht genehmigt. Der erarbeitete Vorschlag sieht aber für 2028 ein Sessionsende am 15.[NB]Dezember vor, für 2029 am 14.[NB]Dezember und für 2030 am 13.[NB]Dezember. Somit können Sie planen. Die geltende Praxis hat sich diesbezüglich bewährt; zudem ist sie erprobt und vorhersehbar.

Ich bitte Sie auch, einmal die Planung der Kommissionen mit ihren verschiedenen Sitzungen vor Ihr geistiges Auge zu[NB]nehmen.[NB]Denken Sie dabei auch daran, dass man dann anschliessend noch die Subkommissionsplanung einbauen muss, die GPDel-Sitzungen, die FinDel-Sitzungen. Ich kann Ihnen sagen: Wenn diese Vorverschiebung stattfindet, dann werden Sitzungen oder Anhörungen in diesen Bereichen nach der Wintersession stattfinden, weil Sie vorher keinen Platz haben, und dann wird das Programm gleichwohl gefüllt sein. Wir sind als Mitglieder des Ständerates in mehreren Kommissionen vertreten, wir sind nicht der Nationalrat. Das ist ein Unterschied.

Deswegen hat das Büro einstimmig entschieden, Ihnen die Motion zur Ablehnung zu empfehlen.