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Würth Benedikt · Ständerat · 2026-03-03

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-03

Wortprotokoll

Ich kann eigentlich nahtlos an die Motion Regazzi 25.4666 anknüpfen, die wir vorhin angenommen haben. Wir orten bei dieser ganzen Misere der Kleinsendungen bzw. Sendungen über Online-Handelsplattformen beide ein Vollzugsproblem. Kollege Regazzi, das haben wir vorhin beschlossen, möchte mehr Kontrollen. Ich bin der Meinung, dass wir vor allem auch die Transparenz verbessern müssen.

Die Antwort des Bundesrates verkennt das Problem. Es liegt ja hier nicht darin, dass wir ein Problem mit normalen Online-Plattformen oder Webshops von Schweizer und ausländischen Anbietern haben, die korrekt arbeiten. Die bestehende Rechtslücke liegt darin, dass ausländische Online-Handelsplattformen von der schweizerischen Gesetzgebung nicht ausreichend erfasst werden. Hier greift unsere Gesetzgebung in vielerlei Hinsicht nicht, weil diese Handelsplattformen schlussendlich als Vermittler zwischen den Produzenten und den Konsumenten gelten, nicht als Händler oder Importeure, obwohl sie genau die gleiche Klientel in der Schweiz anvisieren.

Das heisst also konkret: Bestellen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, nicht gewerbliche Konsumentinnen und Konsumenten auf diesen Plattformen, werden sie selbst eigentlich zu Importeuren. Dann sind sie selbst für die Produkte, die Sicherheit und Legalität der Waren verantwortlich. Wenn sie dann ein konkretes Problem bekommen, sei es im Bereich des Strafrechts, des Markenrechts oder des Umweltrechts, mit Schadenersatzforderungen, Umtriebsentschädigungen usw., staunen diese Bürgerinnen und Bürger, diese Kundinnen und Kunden natürlich über die Folgen ihres Tuns. Wenn man Transparenz hat, können die Leute entscheiden. Wenn sie trotzdem alle Risiken in Kauf nehmen - ja, dann müssen sie auch die Folgen tragen. Aber hier geht es um das wichtige Thema des Konsumentinnen- und Konsumentenschutzes.

Sie mögen sich sicherlich erinnern, dass wir das Thema ansatzweise schon einmal beraten haben; das war im Zusammenhang mit der Motion Rieder 25.3256. Da ging es im Grunde genommen auch darum, diese Handelsplattformen zu verpflichten, "auf ihren Angebotsseiten alle Produkte, welche in der Schweiz verboten sind, klar und deutlich zu kennzeichnen, so dass der Konsument sofort erkennt, dass er bei Bestellung dieses Produktes gegen gesetzliche Bestimmungen der Schweiz verstösst". Da ging es aber klar um das Waffenrecht, aber hier wollen wir eigentlich weiter gehen. Wir sind der Meinung, dass auch in anderen Bereichen entsprechende Rechtsfolgen zulasten der gutgläubigen Konsumentinnen [PAGE 39] und Konsumenten da sind. Darum sollen eben Transparenzvorschriften erlassen werden.

Die ungleich langen Spiesse hat Kollege Regazzi vorhin schon ausführlich dargestellt. Das Ganze geht natürlich auch zulasten der Schweizer Händlerinnen und Händler, die sich korrekt verhalten; insofern liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor. Wichtig zu wissen ist, wie die Marktrealität heute aussieht. Es ist ja so, dass diese Produkte immer mehr nicht von offiziellen "brand stores", sondern von zahlreichen austauschbaren und oft nicht verifizierten Kleinhändlern angeboten werden. Dieses Geschäftsmodell wächst und breitet sich aus.

Schlussendlich geht es hier um eine wirksame Sofortmassnahme. Die angedachten Transparenzvorschriften sind wirksam. Es ist zwar zutreffend, dass die laufenden Revisionsarbeiten beim Produktesicherheitsgesetz relevant sind und vorangetrieben werden müssen. Aber Sie wissen, dass das noch Jahre dauern kann. Transparenzregelungen könnte man eigentlich rasch einführen. Das würde sofort wirken und Ordnung in den Markt, der nicht mehr funktioniert oder unlauter vonstattengeht, bringen.

Schlussendlich noch ein Wort zu den Vollzugsproblemen: Der Bundesrat selbst sagt ja, dass es schwierig sei, die Produktkonformität gegenüber solchen Plattformen durchzusetzen. Es ist umso wichtiger, die Online-Handelsplattformen so schnell wie möglich zu mehr Transparenz über die angebotenen Produkte zu zwingen. Das ist dann eine relativ einfache Massnahme, die im Vollzug konkret hilft.

Ich komme zum Fazit und zu den abschliessenden Bemerkungen:

1.[NB]Es braucht Sofortmassnahmen, um die Schweizer Kundschaft besser zu schützen und die Ungleichbehandlung von ausländischen Online-Handelsplattformen und Schweizer Händlern zu verkleinern.

2.[NB]Wir haben ein doppelgleisiges Vorgehen mit der Revision des Produktesicherheitsgesetzes. Das ist richtig und durchaus sinnvoll. Man muss den Druck auf diese ausländischen Online-Handelsplattformen erhöhen, damit sie ihre Compliance sicherstellen.

3.[NB]Die Motion verlangt in einem ersten Schritt Massnahmen zur Verringerung der systematischen Benachteiligung von Schweizer Händlern, die hier ihre gesetzlichen Aufträge erfüllen und die volle Produktverantwortung tragen müssen.

4.[NB]Selbstverständlich braucht es in diesem ganzen Kontext auch angemessene Sanktionsinstrumente, Bussen, im Extremfall auch Geoblocking. Das wäre dann bei der Umsetzung der Motion zu vertiefen.

5.[NB]Hier haben wir auch eine Gleichbehandlung von Food und Non-Food. Sie können sich vielleicht erinnern, unser Rat hat der Motion 20.4267 der WBK-S zugestimmt, die den Bundesrat beauftragt, die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen zu verbessern, indem die Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht unterstellt werden, sodass die Kundinnen und Kunden klar sehen, was sie kaufen und was hierzulande unter Umständen hinsichtlich der Produktionsmethode verboten ist.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie also, einen konsequenten Schritt zu machen, konsequent einerseits gegenüber dieser erwähnten Motion der WBK und konsequent andererseits auch gegenüber der bereits angenommenen Motion Rieder, die lediglich auf das Waffenrecht abzielt.

Ich danke Ihnen für die Gutheissung dieser Motion.