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Wermuth Cédric · Nationalrat · 2026-03-03

Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-03

Wortprotokoll

Ich würde vorschlagen, dass ich direkt für die Fraktion Stellung nehme, wenn Sie einverstanden sind. Meine Minderheit ist in dem Sinn auch eher selbsterklärend, das müssen wir nicht mehr im Detail aufführen.

Ich möchte zur Erklärung noch drei, vier Dinge zu einzelnen Minderheiten sagen, aber vielleicht zuerst ganz generell noch etwas zu einem Bereich. Es wurde schon im Eintretensvotum darüber gesprochen, ich habe dort nicht geantwortet. Es ist mir hier schon noch wichtig, etwas zur Nichtbetroffenheit oder Betroffenheit des Landwirtschaftsbereichs zu sagen. Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren in diesem Sinne nominal nicht gewachsen ist. Aber wir müssen erstens schon die Strukturveränderungen des Sektors zur Kenntnis nehmen. Wir haben seit 2000 ungefähr 50[NB]000 Beschäftigte und 20[NB]000 Betriebe weniger, wenn ich das richtig gerechnet habe. Es ist jetzt nicht so, dass ich der Meinung wäre - einfach um das hier klarzustellen -, dass wir grundsätzlich bei der Landwirtschaft und bei den Direktunterstützungen abbauen müssen. Das ist überhaupt nicht meine Position. Aber ich finde, einer Sache müssen sich die Bäuerinnen und Bauern hier drin schon bewusst sein: Sie sind auf dem Weg einer politischen Koalition, mit der sie entweder um eine massive Mehrbelastung dieser Branche oder um heftige Kürzungen spätestens beim nächsten Entlastungspaket nicht mehr herumkommen werden. Sie haben sich die falschen Verbündeten ausgesucht, weil die Rechnung nicht mehr aufgehen wird. Am Ende werden sie hier im Parlament geopfert, das ist klar. Am Ende werden sie die Rechnung dafür bezahlen, dass sie nicht bereit waren, mit uns über Mehreinnahmen zu diskutieren, die vertretbar sind. Das ist das Gefährliche für die Landwirtschaftsbranche.

Das Zweite, was ich sagen möchte, vor allem an die Delegation der Mitte: Ich schätze Ihren Antrag und Ihre kreativen Versuche, Mehreinnahmen zu generieren; wir von der SP tun das auch. Aber das, was Sie konkret vorschlagen, ist aus staatspolitischen Gründen leider so im Seitenwagen eines Entlastungspaketes nicht machbar. Sie hätten mit den Rückweisungsanträgen die Möglichkeit gehabt, eine saubere Prüfung Ihrer Anträge vorzunehmen. Ich nehme den PLB als Beispiel. Ich bin auch der Meinung, der PLB wird ziemlich sicher in irgendeiner Form kommen. Übrigens: Aus finanzpolitischen Stabilitätsüberlegungen müssen wir uns gar keine Sorgen machen. Der Bundesrat hat den PLB angewendet. Die ganze Welt weiss, er wird ihn wieder anwenden. Ob wir das Gesetz dazu haben oder nicht, spielt für diese Frage überhaupt keine Rolle. Es stellt sich nur die Frage, wer bezahlt und wie viel.

Da hat Kollegin Funiciello natürlich recht: Der PLB ist quasi das einzige Druckmittel, das das Parlament noch hat gegen den ja schon sehr erfolgreichen Versuch der Bankenlobby, alle weiteren Regulierungen zu verhindern. Darum ist es [PAGE 57] richtig, dass die WAK-S das zu einem Gesamtbetrachtungspaket zusammennimmt und dann auf den verschiedenen Ebenen gemeinsam entscheidet. Uns ist dieses Vorgehen lieber. Wir sind heute nicht in der Lage, über diesen Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, definitiv zu entscheiden, vor allem nicht, wenn, wie absehbar, dieser doch sehr nette Betrag von 140 Millionen Franken, den Sie eingesetzt haben, durchkommt. Das ist zu billig für die Vollkaskoversicherung, die wir hier der Branche dann doch anbieten. In der Kommission wurde eine Betragsgrösse zwischen 0 und 2 Milliarden Franken genannt, die man als vernünftig ansehen könnte. Wir sind also hier eher bei der untersten Grenze dessen, was vorgeschlagen wird. Das Gleiche gilt für andere Vorschläge, die gemacht wurden und noch nicht in ihrer Ganzheit und auf ihre Wirkung auf die entsprechenden Bereiche überprüft wurden.

Einen Satz möchte ich noch sagen, nämlich zum - die Frau Bundesrätin hat es auch schon gesagt - absehbaren Scheitern der einzigen verbliebenen, politisch gesehen, wenn Sie so wollen, zusätzlichen Einnahmemassnahme. Es ist, technisch gesehen, ich wiederhole mich, keine Zusatzeinnahme. Es betrifft Artikel 7 des Subventionsgesetzes. Es ist eine Steuererleichterung und damit eine Subvention bei der zweiten und der dritten Säule. Also ich habe etwas Mühe damit, dass einfach der Teufel an die Wand gemalt wird, wie es von bürgerlicher Seite auch im Vorfeld der Debatte gemacht wurde, angesichts dessen, was der Bundesrat jetzt noch vorschlägt. Bei der ersten Variante in der Vernehmlassung war das ja noch okay. Aber jetzt schlägt der Bundesrat wirklich eine äusserst moderate Korrektur bei einer nicht zu erklärenden positiven Diskriminierung des Bezuges von hohen Kapitalien gegenüber der Rente vor.

Wir müssen uns schon bewusst sein, was hier die Differenzen sind. Auszahlungen in Form von Kapitalbezügen bei der zweiten und der dritten Säule werden heute zu einem Fünftel des regulären Tarifes versteuert, zu 2,3 Prozent. Das Privileg bei der Einzahlung und in der Vermögensentwicklung wird in keiner Art und Weise angetastet. Wir führen zusätzlich noch eine Untergrenze ein, wie sie die meisten Kantone meines Erachtens bereits kennen. Damit fällt die Säule 3a mit Ausnahme der Unselbstständigen praktisch vollständig aus der Massnahme raus. Bei den Unselbstständigen ist es logisch, dass sie drin bleibt, weil das de facto ihre zweite Säule ist; das brauche ich Ihnen ja nicht zu erklären. Also die Argumentation, warum wir diese Diskriminierung aufrechterhalten, die wirklich nur noch zum Vorteil von ganz hohen Kapitalbezügen ist, lässt sich sachlich nicht ernsthaft begründen.

Das zu ändern, wäre eine simple Massnahme, um den Bundeshaushalt zu sanieren, eine Massnahme, die sich die Leute auch leisten könnten. Bei den anderen Minderheits- und Mehrheitsanträgen haben wir Ihnen unsere Position dargelegt oder werden sie entsprechend noch mitteilen. Wir sind der Meinung, dass wir hier noch Spielraum haben, und bitten Sie, ihn zu nutzen.