Baader Caspar · Nationalrat · 2003-09-29
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-29
Wortprotokoll
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 23bis Absatz 2ter verlange ich für Fruchtbrände einen Sondersteuersatz von minus 20 Prozent gegenüber dem ordentlichen Steuersatz. Und zwar betrifft dieser, damit er auch WTO-konform ist, sowohl die inländischen als auch die ausländischen Fruchtbrände.
Die Gesamtsteuererträge auf Fruchtspirituosen liegen heute zwischen 60 und 80 Millionen Franken; 20 Prozent davon sind 12 bis 16 Millionen Franken. Dies ist weniger als der Ertrag, der aus der Sondersteuer für Alcopops resultieren dürfte. Ich will also faktisch mit meinem Antrag, dass die Sondersteuer auf den Alcopops nicht vollumfänglich in die Bundeskasse fliesst, sondern dass damit die Obst- und Beerenbrände verbilligt werden. Warum?
Die Brennfrüchte werden namentlich in der Schweiz produziert, und zwar zu 80 bis 90 Prozent im Feldobstbau. Seit Einführung des Einheitssteuersatzes im Jahre 1999 sind die Produktion und der Konsum von inländischen Obstbränden zugunsten des Importes von beispielsweise Whisky, Cognac usw. um ein Drittel zurückgegangen - ich habe Ihnen das schon vorhin gesagt -, von 3,2 auf 2,2 Millionen Liter reinen Alkohols. Damit ist die Situation für die inländischen Produzenten von Brennfrüchten und auch für die Besitzer von Hochstämmen sehr schwierig geworden.
Paradox ist die Situation deshalb, weil der Bund auf der anderen Seite jährlich Prämien von 40 Millionen Franken für die Erhaltung von Hochstämmen ausrichtet und damit das Landschaftsbild und den Naturschutz unterstützt. Dazu kommen noch Beiträge von Kantonen und Gemeinden. Die Wirkung all dieser Beiträge ist gering, wenn das Produkt nicht mehr gefragt ist. Die Bäume werden nicht mehr gepflegt. Konkret heisst das: Sie bleiben so lange stehen, bis sie umfallen, und dann werden sie nicht mehr ersetzt. Trotz dieser von mir erwähnten Prämien in nicht ganz unbeachtlicher Höhe hat sich der Hochstammbestand von 1991 bis zum Jahr 2001 um 20 Prozent reduziert.
Dazu kommt noch die Absicht des Bundesamtes für Gesundheit, im Rahmen der "Bilateralen II" eine neue Kategorie Fruchtspirituosen einzuführen. Es geht darum, dass künftig preisgünstigere Fruchtspirituosen aus 80 Litern Sprit und nur 20 Litern Kirschenmaische hergestellt werden können. Das ist sicher nicht im Sinne der inländischen Obstbranderzeuger.
Wenn Sie auf der einen Seite etwas für Jugendprävention machen wollen, indem Sie tatsächlich - gegen meinen Willen - eine Sondersteuer für Alcopops einführen, dann bitte ich Sie, auf der anderen Seite auch etwas für die Zukunft unserer Jugend zu tun, und zwar für die Erhaltung des Hochstamm-Obstbaus.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.