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Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-03-03

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-03

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Weshalb?

Der Kommissionssprecher hat gesagt, es sei kantonale Hoheit, wie und was entsprechend kommuniziert werde. Dem muss ich entgegnen, dass da eine Unsicherheit besteht: Das Bundesgericht sagt, dass die nationale Strafprozessordnung und nicht das kantonale Polizeigesetz massgebend für die Kommunikation der Polizei sei. Konkret sagt das Bundesgericht, dass der Übergang vom kantonal-polizeirechtlich geregelten Verfahren zum StPO-geregelten Verfahren fliessend sei und man im Einzelfall entscheiden müsse, ob es eine Frage des kantonalen Polizeigesetzes oder der StPO sei bzw. ab welchem Zeitpunkt die eine oder die andere Grundlage anwendbar sei. Von daher besteht also Unsicherheit, und die Initiative gibt in der zweiten Phase die Möglichkeit, diese Unsicherheit zu beseitigen und das klar zu regeln.

Es ist richtig, dass in rechtskräftigen Urteilen entsprechend auch Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit genannt werden. Aus meiner Sicht ist nicht einsehbar, warum das im hängigen Verfahren nicht gemacht werden soll. Letztlich entscheidet die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft, ob überhaupt kommuniziert wird. Da kann man sagen: Ja, wenn schon die Staatsanwaltschaft entscheidet, dann sollten wir uns nicht einmischen, wie sie das macht. Ich bin daher klar der Meinung, dass, wenn die Staatsanwaltschaft orientiert, eben Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit kommuniziert werden sollen. Weshalb? Wenn nicht kommuniziert wird, geschwiegen wird, dann schüren wir Mutmassungen. Im Volk wird dann gemutmasst: Ist es ein Ausländer, oder ist es ein Schweizer? Um was geht es überhaupt? Also: Wenn kommuniziert wird, dann soll doch entsprechend offen und transparent kommuniziert werden bezüglich Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeiten, damit da nicht Mutmassungen geschürt werden.

Es ist auch geregelt - und da will die Initiative nicht eingreifen -, wie mit dem Persönlichkeitsschutz umzugehen ist. In der Initiative wird klar festgehalten, dass der Persönlichkeitsschutz in jedem Fall gewahrt werden soll.

Aus diesen Gründen bin ich überzeugt, dass wir hier Handlungsbedarf haben, dass es angebracht ist, die rechtliche Grundlage klar zu regeln, wenn schon das Bundesgericht diesbezüglich Unklarheiten sieht.

Ich bitte Sie daher, dieser Initiative Folge zu geben.