Lexipedia

AB 369591

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2026-03-03

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag betrifft die Zahlungen des Bundes zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs. Ich habe es in meinem Eintretensvotum betont: Es gibt in diesem Paket Massnahmen, die es durchaus verdienen, dass wir sie genau prüfen; Massnahme 55 gehört dazu.

Der soziodemografische Lastenausgleich, der bekanntlich nicht etwa von den reichen Kantonen finanziert wird, sondern zu hundert Prozent durch den Bund, muss reformiert werden. Annahmen, die man damals, als man ihn einführte, getroffen hat, haben sich als Fehlprognosen entpuppt. Betonen möchte ich, dass wir den temporären Härtefallausgleich aufgrund des Kantonswechsels von Moutier nicht infrage stellen; dieser Teil der Massnahme soll umgesetzt werden.

Der letzte Wirksamkeitsbericht über den Finanz- und Lastenausgleich hat ergeben, dass dieser sein zentrales Ziel verfehlt, nämlich die Verkleinerung der Abstände zwischen den Kantonen bezüglich ihrer Finanzkraft. Die Unterschiede zwischen den ärmeren und den reichen Kantonen werden immer grösser. Das muss uns zu denken geben.

Die Expertengruppe Gaillard hat empfohlen, man solle beim soziodemografischen Lastenausgleich die letzte Betragserhöhung rückgängig machen. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag tel quel übernommen. Leider wurde nicht berücksichtigt, dass dieser soziodemografische Lastenausgleich aus zwei Teilen besteht: Zwei Drittel des Geldes gleichen überdurchschnittliche Belastungen in den drei A aus: Armut, Ausländerintegration, Alter. Diese Ausgleichszahlungen erfüllen ihren Zweck und sollen nicht gekürzt werden. Ein Drittel der Gelder - das sind immerhin 176 Millionen Franken - gilt dem sogenannten Zentrumslastenausgleich. Dieser Teil des Ausgleichs ist höchst ineffizient. Er kommt ausschliesslich vier Kantonen zugute, für die "Zentrum sein" keine Last ist, sondern, im Gegenteil, eine Goldgrube. Mit anderen Worten: Mit den 176 Millionen, welche der Bund unter dem Titel "Zentrumslastenausgleich" ausschüttet, heizt der Bund das Auseinanderdriften armer und reicher Kantone weiter an.

Der Zentrumslastenausgleich versagt noch aus einem zweiten Grund. Wir können vergleichbar grosse Zentren mit vergleichbaren Zentrumsaufgaben betrachten und stellen verblüfft fest, dass die einen von den Bundesmillionen profitieren, die anderen nicht. Bern zum Beispiel kriegt nichts. Die Erklärung ist einfach: Die Stadt Bern hat einen zu grossen Kanton rundherum. Weil der Bund mit seinem Lastenausgleich nicht direkt die kommunale Ebene unterstützen kann, sondern nur die kantonale Ebene, bekommen ein Stadtkanton wie Basel oder ein Kanton wie Genf, bei dem die Stadt fast die Hälfte des Kantons ausmacht, den Löwenanteil dieses Zentrumslastenausgleichs. Die Kantone Bern, Luzern,[NB]St.[NB]Gallen[NB]oder Tessin bekommen nichts, obwohl ihre grössten Städte zweifellos Zentrumsaufgaben erfüllen.

Fazit: Die Idee des Zentrumslastenausgleichs war gut gemeint, als man das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz beschloss. Aber er erfüllt seinen Zweck nicht. Vielmehr verschärft der Bund mit diesen Zahlungen das Reichtumsgefälle in der Schweiz.

Der soziodemografische Lastenausgleich soll künftig nur noch die demografisch bedingten überdurchschnittlichen Lasten - Armut, Ausländerintegration, Alter - ausgleichen. Wir entlasten den Bund um 176 Millionen Franken jährlich, ohne jemanden zu belasten.

AB 369591 | Lexipedia | Lexipedia