Götte Michael · Nationalrat · 2026-03-03
Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-03
Wortprotokoll
Ich beginne mit meinem Minderheitsantrag zur Plafonierung der Ausgaben für Beratung und externe Dienstleistungen. Der Minderheitsantrag betrifft klar die Ausgabenseite, konkret die Ausgaben für Beratungen und externe Dienstleistungen. Die Zahlen im Finanzplan sprechen eine klare Sprache. 640 bis 650 Millionen Franken, deutlich mehr als eine halbe Milliarde Franken, werden hier pro Jahr eingestellt. Der Betrag ist seit Jahren steigend.
Die Minderheit Götte verlangt für die Jahre 2027 bis 2029 eine verbindliche Plafonierung auf 500 Millionen Franken, anders gesagt: auf eine halbe Milliarde Franken.
Warum betrifft der Antrag gerade diesen Bereich? Die Ausgaben für Beratung und externe Dienstleistungen sind in den letzten Jahren immer stärker gewachsen. Der Bund verfügt über eine grosse, gute und kompetente Verwaltung mit [PAGE 60] Fachwissen. Aus diesem Grund müssen externe Mandate eine Ausnahme und nicht die Regel sein.
Ein Plafond zwingt zudem zur Priorisierung. Jede Verwaltungseinheit sollte sich fragen, welche externen Leistungen wirklich notwendig sind. Wo können wir Aufgaben intern wahrnehmen, und wo brauchen wir den externen Support? Man wird sich auch die Frage stellen müssen, auf welches Projekt verzichtet bzw. wie der Umfang eines Projekts reduziert werden kann. Damit stärkt man nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit. Im Rahmen des Entlastungspakets haben wir Erwartungen an Hochschulen, Forschungsinstitute, Kantone und andere Empfänger von Bundesbeiträgen. Der Bund könnte hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Ich komme zu den allgemeinen Erläuterungen seitens der SVP-Fraktion zu Block 1 bzw. zu den Minderheitsanträgen. Dieser Block ist oder war finanzpolitisch zentral. Hier entscheiden wir, ob wir es mit dem Entlastungspaket 2027 ernst meinen oder nicht bzw. ob es am Schluss, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, als Entlastungspaket geschnürt werden kann. Der Bundeshaushalt muss strukturell stabilisiert werden. Wenn wir nur Einzelkorrekturen machen, nehmen wir das nicht ernst und werden in kurzer Zeit vor dem nächsten Entlastungspaket oder Sparpaket stehen.
Block 1 enthält eine Vielzahl von Minderheitsanträgen, die in ganz unterschiedliche Richtungen gehen. Für uns als SVP-Fraktion ist entscheidend, ob ein Antrag zu mehr Ausgabendisziplin, zu klarer Prioritätensetzung und zu einer nachhaltigen Stabilisierung beiträgt oder ob damit das Gegenteil bewirkt wird. Was wir klar ablehnen, sind die Minderheitsanträge der links-grünen Seite, die das Entlastungspaket systematisch schwächen oder in eine andere Richtung drehen wollen.
Es gibt Anträge, die über höhere Verbrauchssteuern zusätzliche Einnahmen generieren wollen, oder Anträge, die neue Abgaben oder zusätzliche Umverteilungen ins Spiel bringen, wie auch Anträge, die Kürzungen in verschiedenen Aufgabenbereichen rückgängig machen oder zumindest abschwächen möchten. All diese Anträge folgen demselben Muster: Man scheut sich vor echter Priorisierung auf der Ausgabenseite und sucht stattdessen neue Einnahmequellen oder schützt bestimmte Ausgabenbereiche vor jeder Korrektur. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg.
Erstens sind Steuern und Abgabeerhöhungen keine strukturelle Lösung. Sie lindern kurzfristig den Druck, verschieben aber das Grundproblem. Wer heute neue Einnahmen erschliesst, wird morgen erneut vor steigenden Ausgaben stehen. Zweitens ist ein Entlastungspaket, das grosse Ausgabenpläne faktisch ausnimmt, nicht glaubwürdig. Wenn gewisse Bereiche politisch tabu sind, müssen andere umso stärker belastet werden. Das lehnen wir ab. Drittens darf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes nicht durch zusätzliche Abgaben oder immer neue Regulierungen geschwächt werden. Gerade im Bereich der Wirtschaft und der Finanzen brauchen wir Verlässlichkeit, stabile Rahmenbedingungen und Zurückhaltung des Staates.
Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb jene Anträge in diesem Block, die konsequent auf Ausgabendisziplin setzen, Prioritäten schärfen und den Eigenbereich des Bundes nicht ausklammern. Minderheitsanträge, die das Paket aufweichen, neue Einnahmequellen erschliessen oder zusätzliche Ausgaben sichern wollen, lehnen wir in der Summe ab. Namentlich unterstützen wir die Minderheitsanträge aus unseren eigenen Reihen; das sind die Anträge, die Ihnen bereits im Detail erläutert wurden, der Minderheiten Gafner, Guggisberg, Götte, Pahud und Stettler, übernommen von Jacques Nicolet. Weiter unterstützen wir den Einzelantrag Aeschi gegen die Einführung des PLB. Zudem werden wir weitere Minderheitsanträge unterstützen, die ebenfalls im Detail ausgeführt worden sind, nämlich die Minderheitsanträge Schilliger und Kaufmann.
Wenn wir die Schuldenbremse ernst nehmen, dürfen wir nicht reflexartig eine neue Einnahmequelle erschliessen, während wir gleichzeitig im Eigenbereich auf verbindliche Begrenzungen verzichten. Ein Entlastungspaket, das in erster Linie auf Mehreinnahmen setzt, löst das Problem nicht nachhaltig, ein Paket, das bei den eigenen Strukturen ansetzt und klare Obergrenzen definiert, hingegen schon.
Ich bitte Sie deshalb, die erwähnten Minderheitsanträge zu unterstützen, keine neuen Einnahmequellen zu erschliessen und uns vor allem bei der Plafonierung der Beratungsaufgaben zu unterstützen.