Studer Heiner · Nationalrat · 2003-09-29
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-29
Wortprotokoll
Namens der evangelischen und unabhängigen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zurückzuweisen. Wir wollen eine Änderung des Alkoholgesetzes, aber in erster Linie eine andere.
Meine beiden Vorredner haben je etwas Wahres gesagt, aber aus unserer Sicht die falschen Folgerungen gezogen. Kollege Triponez hat zu Recht darauf hingewiesen, dass eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Produkte erfolgt. Aber das würde dann eben bedingen, dass man in der Konsequenz nicht nur bei den Alcopops eingreift, was wir befürworten, sondern auch sonst eine kohärente Alkoholpolitik betreibt. Nach Artikel 105 der Bundesverfassung betrifft ja die Alkoholgesetzgebung nur den Schnaps; der Wein läuft unter Landwirtschaft und das Bier unter den Finanzen. Wir haben also in unserem Land keine konsequente, gesamtheitliche Alkoholpolitik, wie wir sie haben müssten.
Aber auch bei der Besteuerung der gebrannten Wasser besteht die Konsequenz nicht. Hier beziehe ich mich auf Kollege Baader Caspar, der zu Recht darauf verwiesen hat, dass unser Land aufgrund internationaler Vorschriften bei der Besteuerung der gebrannten Wasser zwischen einheimischen und ausländischen Produkten keinen Unterschied mehr machen darf. Und was hat der Bundesrat getan, weil es aufgrund des Alkoholgesetzes in seiner Kompetenz liegt? Er hat einfach auf allen gebrannten Wassern einen sehr tiefen Steuersatz festgelegt. Die Folge davon ist, dass die Inländer selbstverständlich die Dummen waren, weil plötzlich die beliebten ausländischen Getränke wie Whisky usw. wesentlich billiger wurden. Sie wurden entsprechend in den letzten Jahren übermässig zusätzlich konsumiert, sodass es auch hier eine Verlagerung gab.
Parallel zu diesem Antrag bezüglich der Alcopops habe ich auch einen Vorstoss eingereicht, die Schnapssteuer zu erhöhen. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen - es ist nur ein Postulat, weil der Bundesrat zuständig ist und es keinen Parlamentsentscheid braucht. Und nun wird dieses Postulat aus der Mitte des Rates bekämpft.
Konsequent wäre es also, die Besteuerung der Alcopops einzuführen, dann aber den Bundesrat nicht daran zu hindern - nachdem er dazu bereit ist -, die Schnapssteuer generell zu erhöhen; dann wäre die Konsequenz wiederhergestellt.
Warum nun aber ein Verbot und nicht nur primär eine hohe Besteuerung? Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass die Probleme, die uns die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher unterbreitet haben, ein Ausmass angenommen haben, das ein Verbot nötig macht. Eine wesentlich höhere Besteuerung senkt sicher teilweise den Konsum; es stimmt, dass es einen Zusammenhang zwischen Preis und Nachfrage gibt. Eine wesentliche Erhöhung der Steuer wird also eine gewisse Senkung des Konsums zur Folge haben, aber leider wird sie - und da stimmt dann der andere Vorwurf wieder - nicht die Wirkung haben, dass der Konsum von Alcopops in einem Ausmass zurückgeht, das so gross ist, dass der Konsum von Alcopops für unser Land kein Problem mehr darstellen würde. Und dann wird es, was eigentlich nicht die Idee ist, zu einer finanzpolitischen Massnahme.
Von daher halten wir dafür, dass es konsequent ist, diese gefährliche Getränkeform - die durch ihre Süssigkeit, durch die Art, wie sie dargebracht wird, die jüngsten Menschen einfach zu einem übermässigen Konsum animiert - zu verbieten. Wenn wir echte Schutzbestimmungen aufstellen wollen, wenn wir echt etwas erreichen wollen, dann müssen wir die jungen Menschen eben ganz vor dem Konsum schützen.
Für den Fall, dass Sie Eintreten beschliessen und meinem Antrag nicht zustimmen - was wir bedauern würden -, sind wir dann aber doch für diese Vorlage. Es erscheint uns nämlich wichtig, dass wir versuchen, auf der Preisebene wenigstens eine Teilmassnahme zu vollziehen, wenn wir den Konsum von Alcopops schon nicht verhindern können.
Ich bitte Sie aber im Namen unserer Fraktion, einen konsequenten Entscheid zu fällen und diese Getränke zu verbieten.