Caroni Andrea · Ständerat · 2026-03-04
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-04
Wortprotokoll
Ich äussere mich aus Sicht der Kommission für Rechtsfragen noch ganz kurz zum Antrag auf Nichteintreten und vor allem zum Antrag auf Rückweisung.
Zum Nichteintreten nur ein Gedanke: Es gibt ein Element, das bei uns völlig unbestritten war, und das ist die Einberufung eines runden Tisches mit der genannten Zielsetzung, organisatorisch unter Bundesleitung. Wenn Sie nicht eintreten, dann wäre auch dieses Element weg.
Zum Antrag Friedli Esther auf Rückweisung: Dieser Antrag lag uns in der Kommission selbstverständlich nicht vor. Über die einzelnen Elemente haben aber auch wir diskutiert. Ich erläutere kurz, was wir dazu diskutiert haben.
Zu Ziffer 1, dem Kreis der Anspruchsberechtigten: Hier scheinen wir in der Tat ein gewisses Delta zur Finanzkommission zu haben. Ich schlage vor, dass man versucht, dieses Delta im Zweitrat zu klären. Wenn dies nicht gelingt, muss man beachten, dass eigentlich die Kommission für Rechtsfragen für die Gesetzgebung zuständig ist. Die Finanzkommission kann im Rahmen der Gesetzgebung Geld ausgeben.
Wir gingen von den gesundheitsrechtlichen Begriffen "stationäre Behandlung" bzw. "verstorbene Person" aus. Ich glaube, das tat ursprünglich auch der Kanton Wallis, und das war die Basis für den Bundesrat. Es schien uns auch in der Kommission, dass der Kanton Wallis hier inzwischen etwas weiter geht. Er hat eine weitere Kategorie von Personen entdeckt, die nicht gemäss Gesetz stationär versorgt wurden, die aber zumindest entsprechende Einschränkungen haben; für diese möchte er eine Härtefallregel beschliessen. Ich bin aber der Meinung - und ich habe dazu auch mit dem Bundesamt für Justiz Rücksprache gehalten -, dass wir hier rechtlich auf dem Originalkonzept des Kantons Wallis basieren, das eben von Verstorbenen und stationär Behandelten im rechtlichen Sinne ausgeht. Wenn der Kanton Wallis da weiter gehen will, dann ist das seine Sache - ausser wir würden, wie es Herr Fässler erwähnt hat, das Gesetz anpassen. Mit der Gesetzesgrundlage, die wir hier formulieren, scheinen mir vom Zahlenwerk her eher die 41 plus 85 gemäss Walliser Zahlen gemeint zu sein, nicht auch noch alle ambulanten Behandelten. Für die Zahlen sind wir nicht zuständig, aber für das gesetzliche Regelwerk durchaus. Das müsste man sich allenfalls in der Tat noch einmal etwas anschauen.
Ziffer 2 verlangt eine Differenzierung. Wir haben heute einiges dazu gehört. In der Tat, Pauschalen haben es an sich, dass sie nicht jeder Konstellation gerecht werden. Man findet hier viele Beispiele, wo es etwas asymmetrisch ist. Zum Beispiel bekäme jemand, der nur eine Nacht im Spital war, gleich viel wie jemand, der immer noch im Spital ist oder es noch lange sein wird. Oder umgekehrt, das Beispiel von soeben: Jemand, der ambulant versorgt wurde, aber noch lange Pflege oder Rehabilitation braucht, würde nichts kriegen, aber jemand, der eine Nacht mit Verdacht auf Rauchvergiftung im Spital war und dann entlassen wurde, schon.
Eine Differenzierung haben wir in der Kommission tatsächlich diskutiert. Es gab einen Antrag, wonach es eine Mindestanzahl von 30 Spitalnächten brauche. Dieser Antrag ist erledigt, er wurde zurückgezogen, denn auch eine solche Limite [PAGE 68] bliebe willkürlich - jemand mit 28 Tagen im Spital ist ähnlich betroffen wie jemand mit 30 Tagen im Spital. Vor allem haben Differenzierungen immer den Preis, dass sie vom einfachen und raschen Meccano abweichen. Dank des Regresses, den wir eingeführt haben, ist diese Differenzierung schlussendlich auch nicht mehr gleich entscheidend. Die Idee wäre ja die, dass der Bund versuchen würde, das Geld zurückzubekommen. So viel zu den Differenzierungen.
Zu Ziffer 3, der Beteiligung an der Stiftung, wurde vieles gesagt. Für uns war vor allem der Punkt entscheidend, dass eine Stiftung eben einen viel breiteren Zweck hat. Es wurde gesagt, sie könne sich zum Beispiel auch an einem Mahnmal beteiligen oder den Rettungskräften etwas zukommen lassen. Die Idee dieses Beitrags war es aber, sich gezielt an die Opfer zu richten. Frau Chassot hat auch das Element der Rollenvermischung angesprochen.
Zu Ziffer 4, dem runden Tisch: Ich glaube, das ist bei uns erledigt, denn wir gliedern diesen in der Substanz ja aus.
Dies gesagt: Obwohl uns der Antrag nicht vorlag, kann ich aufgrund der Überlegungen, die die Kommission angestellt hat, sagen, dass eine Rückweisung an den Bundesrat nicht nötig scheint.
Wo man aber noch etwas diskutieren will - und es gibt Punkte, wo man das tun kann -, kann man das im Rat tun, sei dies im Erstrat, wenn Sie später mit Herrn Mühlemann finden, dass man noch mehr rausstreichen und in die richtige Vorlage verschieben müsse, oder sei dies im Zweitrat. In beiden Fällen glaube ich aber, dass das Parlament in der Lage ist, allfällige offene Fragen selber zu klären. Daher müssen wir das Ganze nicht zurückweisen.