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Würth Benedikt · Ständerat · 2026-03-04

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-04

Wortprotokoll

Am letzten Mittwoch haben wir vom Bundesrat diese Vorlage bekommen, und innerhalb einer Woche haben wir eine intensive Debatte geführt, zuerst in der Finanzkommission, dann in der Kommission für Rechtsfragen und jetzt hier im Plenum.

Ich habe mich heute Morgen gefragt, wieso wir uns mit der Vorlage schwertun. Es gibt verschiedene Gründe. Ich glaube, es ist erstens und hauptsächlich das Thema der Gleichbehandlung. Das ist in unserem Rechtsstaat eine wichtige Maxime, quasi unsere DNA. Wir versuchen ja, in unserer Rechtsetzung gleiche Sachverhalte möglichst gleich zu behandeln. In diesem Sinne müssen wir, glaube ich, einfach ehrlich sein: Was hier auf dem Tisch liegt, ist eine Sonderlösung, es ist nicht ein Spezialgesetz zum Opferhilfegesetz. Das war für mich in der Finanzkommission eine wichtige Klärung. Denn ich sage Ihnen ehrlich: Als ich die Vorlage zum ersten Mal gelesen habe, habe ich gedacht, dass es irgendwie eine Spezialregelung zum Opferhilfegesetz sei. Das ist es aber einfach nicht, es ist eine Lösung sui generis.

Es gibt verschiedene fundamentale Unterschiede zum allgemeinen Opferhilfegesetz. So spielt die Subsidiarität, ein Prinzip des Opferhilfegesetzes, hier nicht; es ist à fonds perdu; es ist auch kein Vorschuss; es ist auch nicht so, dass wir, wie im Opferhilfegesetz, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Opfer, der Betroffenen anschauen. Wir schaffen hier etwas Spezifisches, das muss man einfach akzeptieren. Wenn man das nicht akzeptiert oder nicht so mittragen will, dann muss man den Nichteintretensantrag der Minderheit Schwander annehmen. Das ist einfach zentral. Das müssen wir in Kauf nehmen, das müssen wir aushalten.

Zweitens glaube ich, dass im Zusammenhang mit der Formulierung des Solidaritätsbeitrags auch das Thema der Ungleichbehandlung ein Problem ist. Da haben wir uns in der Kommission schwergetan, und ich spüre, dass wir uns auch hier irgendwie schwertun. Wieso? Wir sagen in Artikel 1 Absatz 2, dass wir für die Verstorbenen bzw. den Angehörigen und den Opfern, die eine stationäre Spitalbehandlung benötigt haben, einen Pauschalbeitrag von 50[NB]000 Franken ausrichten. Ich glaube, hier sollte der Zweitrat nochmals Überlegungen anstellen. Man könnte beispielsweise sagen, dass es nicht ein Pauschalbetrag, sondern ein Maximalbetrag ist. Ich würde auch empfehlen, hier eine Delegationsnorm zu schaffen und dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, zusammen mit dem Kanton Wallis die Einzelheiten zu regeln. Dass man relativ grobschlächtig, unabhängig vom Schweregrad einen Pauschalbetrag ausrichtet, damit tue ich mich auch noch etwas schwer. Aber ich finde, das kann der Zweitrat nochmals einlässlich anschauen. Ich möchte auch Verwaltung und Bundesrat einladen, nochmals über diesen Punkt zu reflektieren.

Es ist ja auch so, dass wir - das war die Diskussion in der Finanzkommission - einen Höchstbetrag von 7,8 Millionen Franken beschliessen. Ein Voranschlagskredit ist schlussendlich eine Ausgabenermächtigung der zuständigen Behörde, es ist keine Verpflichtung, 7,8 Millionen Franken auszugeben. Der Zweitrat könnte versuchen, hier noch eine bessere Lösung zu entwickeln. Indem eben beispielsweise statt eines Pauschalbetrags ein Maximalbetrag ausgerichtet wird und der Bundesrat eine Delegationsnorm bekommt, um die Einzelheiten mit dem Kanton Wallis in einer Vereinbarung zu regeln, könnte der Bundesrat schlussendlich innerhalb des Maximalbetrags von 7,8 Millionen Franken sachgerechte Lösungen finden. Ich glaube, das ist möglich, das sollte man tun.

Was man meines Erachtens nicht tun sollte, ist, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Ich glaube, wir haben eine besondere Situation, Kollegin Z'graggen hat darauf hingewiesen: die internationale Konstellation und die besondere Dramatik, die mit diesem Ereignis verbunden sind, und auch die für den Kanton Wallis damit verbundene besondere Herausforderung. Ich glaube, man darf nicht unterschätzen, dass hier eine Strafverfolgungsbehörde, eine Justizbehörde, in einem Kanton gefordert sein wird wie nie zuvor.

Hier haben wir - und das ist meine letzte Bemerkung - mit dem Splitting der Vorlage eine gute Lösung getroffen. Das scheint Konsens zu sein. Ich möchte an den Zweitrat appellieren, diesen Weg auch zu gehen. Es ist klug, es ist richtig, dass wir das ganze Thema des runden Tisches unaufgeregt und in einem ordentlichen Verfahren in der Kommission für Rechtsfragen vorberaten und dann hier im Rat beschliessen. Aber jetzt geht es darum, mit dem Solidaritätsbeitrag, wie es in Artikel 1 Absatz 1 geschrieben steht, eine einfache und eine rasche Unterstützung zu organisieren. Das ist das Ziel, das ist der Grundsatz: einfach und rasch. Wenn Sie das ablehnen und es verkomplizieren, dann ist das Ihre Entscheidung. Aber wenn Sie das Ziel gemäss Artikel 1 Absatz 1, das mit diesem Erlass verbunden ist - eine einfache und rasche Unterstützung -, im Wissen darum befürworten, dass[NB]wir[NB]eine[NB]ungleiche Behandlung gegenüber Opfern vorsehen, die nach OHG behandelt werden, dann sollten wir eintreten.

Ich persönlich bin zum Schluss gekommen: Ja, das sollten wir tun, und zwar aufgrund der ganz besonderen Konstellation, die mit diesem schweren Ereignis in Crans-Montana verbunden ist.