Wicki Hans · Ständerat · 2026-03-04
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-04
Wortprotokoll
Zuerst darf ich Ihnen noch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees der Kompass-Initiative.
Ich kann Ihnen sagen, die Kompass-Initiative ist grundsätzlich entstanden, weil die Verträge, die wir heute mit der Europäischen Union eingehen dürfen, müssen oder wollen, immer komplexer werden und neben einem wirtschaftlichen Teil, den die Verträge bis anhin immer gehabt haben, nun zunehmend auch noch institutionelle Teile beinhalten oder solche, die die demokratischen Prozesse tangieren. Das war der eigentliche Grund für die Kompass-Initiative, und dem kann ich mich anschliessen.
Der Motionär hat es Ihnen bereits gesagt: Die Kompass-Initiative weist auf mehrere zentrale Grundfragen hin, die über die Frage der Rahmenverträge hinausgehen; von spezieller Bedeutung ist dabei meines Erachtens auch die Frage des Ständemehrs. Der Ausgleich zwischen Bund und Kantonen stellt einen Grundpfeiler unseres Bundesstaates dar. Umso bedenklicher scheint mir deshalb die bis anhin in der Öffentlichkeit geführte Diskussion zum geplanten Vertragswerk. Nicht wenige Äusserungen lassen erkennen, dass das Ständemehr bei vielen zum grossen Spielball innerhalb der jeweiligen Position verkommen ist. Wer die Rahmenverträge tendenziell unterstützen möchte, der verneint die Notwendigkeit eines Ständemehrs, wer sich wiederum gegen das Vertragswerk positionieren will, betont diese. Eine solche Diskussion ist aber meines Erachtens unseres Bundesstaates unwürdig. Sie ist sogar äusserst problematisch, denn damit verkommt das Ständemehr zu einem blossen Mittel zum Zweck.
Ein Beispiel dafür ist der Bundesrat selbst. Unser Aussenminister Ignazio Cassis hat vor den Medien zugegeben, dass beim Entscheid des Bundesrates taktische Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Seine Ehrlichkeit sei ihm nicht zur Last gelegt, im Gegenteil; aber politische Taktik darf bei derartigen Fragen eben genau keine Rolle spielen. Wer Verfassungsfragen der politischen Taktik unterwirft - und dieses Eindrucks kann man sich bei der Lektüre des Gutachtens des Bundesamtes für Justiz zur Sache nicht erwehren -, spielt mit der Glaubwürdigkeit der Institutionen unseres Landes. Und es sind die Institutionen, inklusive des doppelten Mehrs, die dieses Land zusammenhalten. Denn das Ständemehr ist nicht ein blosser Abstimmungsmechanismus oder eine triviale Hürde bei Änderungen, nein, es repräsentiert vielmehr den grundlegenden Minderheitenschutz in unserem Land. Als historisch gewachsene Gebilde verkörpern die Kantone die verschiedenen Mentalitäten unseres Landes. Sie stellen sicher, dass eine homogene Mehrheit langfristig nicht einfach über Minderheiten herrschen kann. Vielmehr muss die Einheit in der Vielfalt wieder gesucht und neu ausgehandelt werden. Dieser Ausgleich war der zentrale Grundgedanke, der unseren Verfassungsvätern 1848 vorschwebte.
In ihrem Bericht hielt die damalige Verfassungskommission vor der Abstimmung zur Bundesverfassung ihr zentrales Prinzip fest. Ich darf Ihnen daraus zitieren: "Ein Föderativsystem, welches die beiden Elemente, welche nun einmal in der Schweiz vorhanden sind, nämlich das nationale oder gemeinsame und das kantonale oder besondere, achtet, welches jedem dieser Elemente gibt, was ihm im Interesse des Ganzen und seiner Theile gehört [...] - das ist's, was die jetzige Schweiz bedarf, das ist's, was die Kommission anstrebte in dem Entwurf einer Bundesverfassung, den sie der Tagsatzung vorzulegen die Ehre hat; das ist der Grundgedanke der ganzen Arbeit, der Schlüssel zu allen Artikeln." Dieser Grundgedanke zog sich auch durch sämtliche späteren Verfassungsrevisionen, bis heute: Immer wenn grundsätzliche Fragen zu unserem Staatsaufbau zu behandeln sind, gilt das obligatorische Referendum. Umso überraschender ist es, wenn dieses ausgerechnet bei völkerrechtlichen Verträgen mit einer institutionellen Tragweite, die weit über vergleichbare Abstimmungen hinausgeht, nicht geltend soll.
Um es klarzustellen: Mir geht es nicht darum, hier für oder gegen die Rahmenverträge zu sprechen, in keiner Art und Weise. Diese Diskussion wird uns noch früh genug beschäftigen. Vielmehr plädiere ich dafür, dass die Beantwortung der Grundsatzfragen, insbesondere die Frage nach der Anwendung des Ständemehrs, davon abgekoppelt erfolgen soll. Ja, sie muss abgekoppelt erfolgen! Es wäre aus staatspolitischer Sicht unverantwortlich, die Frage des obligatorischen Referendums bei Verträgen mit dieser institutionellen Tragweite in einem konkreten Geschäft gleichsam noch nebenbei zu behandeln.
Der Bundesrat lässt in seiner Antwort erkennen, dass er vorliegend ein Präjudiz befürchtet. Doch gerade das soll mit dieser Motion bezweckt werden. Immerhin sprechen wir hier von einer staatspolitischen Grundsatzfrage. Diese muss zwingend geklärt werden, bevor darauf aufbauende Geschäfte zur Abstimmung kommen. Ich bestreite die Ausführungen des Bundesrates zu den Formalien nicht, doch mit dem Verweis auf Behandlungsfristen läuft seine Antwort meines Erachtens ins Leere. Denn letztlich geht es in der Motion um die Feststellung des Ablaufs. Dieser kann durch Priorisierung durchaus bis zu einem gewissen Grad geplant werden. Im vorliegenden Fall besteht dafür eine klare Notwendigkeit.
Die Abstimmung über die Kompass-Initiative muss logischerweise vor derjenigen zu den Rahmenverträgen erfolgen. Immerhin handelt es sich nicht um reine Wirtschaftsverträge, wie ich bereits ausgeführt habe. Vielmehr haben sie eine zusätzliche Komponente, die unsere direkt-demokratischen Prozesse und unsere Institutionen wesentlich beeinflusst. Angesichts dieser Tragweite ist es naheliegend, dass diese Verträge die höchste Legitimation bräuchten, die unsere Verfassung bietet, nämlich ein obligatorisches Referendum. Dieses Zusammenwirken von Volk und Kantonen ist die zentrale Grundlage, welche markante, langfristige Veränderungen legitimiert. Dies entspricht dem Sinn und Zweck unserer Bundesverfassung. Doch gerade dieser Aspekt ist bekanntlich umstritten.
Bevor wir also über den materiellen Inhalt solcher weitreichenden Verträge abstimmen lassen, muss doch klargestellt werden, welche Form des Referendums gilt. Ansonsten riskieren wir, im Eifer des Gefechts gerade hier ein Präjudiz zu schaffen, ohne dessen Folgen grundsätzlich zu bedenken. Es geht also vorliegend nicht um die Rahmenverträge als solches, sondern letztlich um die grundlegenden Prinzipien unseres Bundesstaates und deren Legitimation. Werden wir unserer Verantwortung gegenüber dem Volk und den Kantonen und den Institutionen unseres Bundesstaates gerecht!
Darum empfehle ich Ihnen, die Motion anzunehmen.