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Gafner Andreas · Nationalrat · 2026-03-04

Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche zu Block 4 für die SVP-Fraktion und dann auch noch zu meinen Minderheiten. In Block 4 geht es um die Bereiche Wissenschaft, Bildung und Kultur. Wir unterstützen im gesamten Block die Stossrichtung des Bundesrates.

Bei der Massnahme 6 unterstützen wir die Minderheit I (Stettler) und bei der Massnahme 7 die Minderheit II (Stettler), die dem Entwurf des Bundesrates folgen wollen.

Bei der Massnahme 9, "Massnahmen im Kulturbereich", folgen wir dem Beschluss des Ständerates und also dem Entwurf des Bundesrates. Den Minderheitsantrag Funiciello lehnen wir ab.

Bei der Massnahme 11, "Kürzung der Subventionen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung", folgen wir dem Entwurf des Bundesrates. Die Kürzung dieser 1,5 Millionen Franken ist verkraftbar. Die Minderheitsanträge I (Zybach) und II (Gredig) lehnen wir dementsprechend ab.

Bei den Massnahmen 27 und 30 folgen wir der Mehrheit der Finanzkommission und dem Beschluss des Ständerates.

Ich komme zu meinen Minderheiten in diesem Block.

Bei der Massnahme 26, "Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen", beantrage ich mit meiner Minderheit II, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Der Bund richtet unter anderem Grundbeiträge an die zehn kantonalen Universitäten und neun Fachhochschulen aus. Die Grundbeiträge betragen bei den Universitäten 20 Prozent bzw. bei den Fachhochschulen 30 Prozent des Gesamtbetrags der sogenannten Referenzkosten. Der Bundesrat sieht vor, den Satz bei den Universitäten um 1,6 Prozentpunkte und bei den Fachhochschulen um 3 Prozentpunkte zu senken. Der Gesamtbetrag der Referenzkosten wird vom Hochschulrat - Bund und Trägerkantone der Hochschulen - für eine BFI-Periode festgelegt.

2024 betrugen die jährlichen Studiengebühren an den zehn kantonalen Universitäten durchschnittlich 1445 Franken für Inländer bzw. 2510 Franken für Ausländer. An den Fachhochschulen waren es 1544 bzw. 2808 Franken pro Jahr. Bei Erträgen aus Studiengebühren von 179 Millionen Franken bei den kantonalen Universitäten und 141 Millionen Franken bei den kantonalen Fachhochschulen im Jahr 2022 können die Hochschulen mit der erwähnten Erhöhung der Studiengebühren zusätzliche Erträge von geschätzt 300 Millionen bei den Universitäten bzw. 200 Millionen Franken bei den Fachhochschulen generieren. Die Nutzerfinanzierung bzw. die Ausbildungsgebühren sind auf einem Niveau, das wirklich Anpassungen zulässt. Für uns ist diese Erhöhung durchaus zumutbar, denn höhere Gebühren befruchten auch die Bereitschaft, Teilpensen in der Wirtschaft anzunehmen, um das Studium zu finanzieren. Wenn man schaut, wie hoch die Ausbildungsgebühren bei Zweitausbildungen und berufsbegleitenden Weiterbildungen sind, ist diese Massnahme durchaus vertretbar.

Ich komme zu meiner Minderheit II bei der Massnahme 28, "Kürzung des Bundesbeitrags für Innosuisse". Die Innosuisse fördert wissenschaftsbasierte Innovationen in der Schweiz durch finanzielle Beiträge, professionelle Beratung und Netzwerke. Über 90 Prozent dieses Finanzierungsbeitrages werden für die Förderung eingesetzt, der Rest deckt die Funktionskosten der Innosuisse. Die Bundesbeiträge sollen hier um rund 10 Prozent gekürzt werden; das sieht der Bundesrat vor. Die Umsetzungsmassnahmen sind plausibel und wurden nur geringfügig angepasst. Durch die Kürzung stehen den Hochschulen, vor allem den Fachhochschulen und den ETH, weniger Fördermittel zur Verfügung. Gleichzeitig beteiligen sich aber die Projektpartner aus der Wirtschaft mit einem höheren Anteil an den Projektkosten. Für die Finanzplanjahre 2027 bis 2029 stehen nach wie vor im Durchschnitt gut 300 Millionen [PAGE 131] Franken zur Verfügung. Ich beantrage Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und diese zumutbare Einsparung von 10 Prozent zu unterstützen. Die Projektanforderungen sind sehr hoch, und bei einer gewissen Verzögerung dieser Projekte wird die Einsparung am Schluss ziemlich wenig Veränderung bringen.

Bei der Massnahme 29, "Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz", habe ich die Minderheit III eingereicht. Das Weiterbildungsgesetz ist seit 2017 in Kraft. Auch hier beantrage ich, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Es geht in erster Linie um die Unterstützungsbeiträge in der Erwachsenenbildung. Der Weiterbildungsmarkt ist weitgehend privatwirtschaftlich organisiert und funktioniert zu weiten Teilen ohne staatliche Eingriffe. Gemäss einer Überprüfung der EFK aus dem Jahr 2021 ist unklar, für welche Leistungen die Organisationen der Weiterbildung überhaupt Beiträge erhalten und welche Wirkung diese Beiträge im gesamten Weiterbildungssystem entfalten. Natürlich ist es den Kantonen selbst überlassen, in welchem Umfang sie in Zukunft die Erwachsenenbildung fördern wollen. Daher unterstützen wir hier ebenfalls den Entwurf des Bundesrates.

Abschliessend kann ich sagen, dass die SVP-Fraktion in Block 4 dem Entwurf des Bundesrates folgt und die Minderheitsanträge, die in eine andere Richtung gehen, ablehnt.