Pult Jon · Nationalrat · 2026-03-04
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-04
Wortprotokoll
Herr Knutti, Sie haben gesagt, man sei so lange neutral, bis man angegriffen werde, und das gelte auch für Wirtschaftskriege. Nun, nach dieser Definition könnten wir sagen, dass wir nicht mehr neutral sind, weil wir angegriffen wurden, mindestens wirtschaftlich, nämlich von den Vereinigten Staaten von Amerika. Oder man könnte sagen, dass wir aus Russland längst auch hybrid angegriffen werden - Stichworte sind Desinformation, Cyberattacken, hybrider Krieg usw. Ich würde also aufpassen mit dieser Definition, denn genau nach dieser Definition kann man gut zum Schluss kommen, dass die Neutralität faktisch beendet ist.
Die Neutralität ist kein Staatsziel unseres Landes, und sie war es noch nie. Die Neutralität ist ein Instrument unserer Aussen- und Sicherheitspolitik - es wurde schon gesagt - und eben kein Zweck. Artikel 2 der Bundesverfassung definiert den Zweck der Eidgenossenschaft in vier Absätzen, und Absatz 4 legt fest, wofür sich die Schweiz international einsetzt, nämlich "für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung". Das ist das Ziel unserer Aussen- und Sicherheitspolitik. Neutralität hingegen ist ein Mittel, das uns helfen kann, zu diesem Ziel beizutragen. Genau deshalb haben seit 1848 die Väter und später dann auch die Mütter unserer Bundesverfassung bei allen Revisionen darauf verzichtet, die Neutralität detailliert in der Verfassung festzuschreiben. Und das haben sie mit gutem Grund nicht gemacht, denn sie wussten: Die Welt verändert sich, und die Schweiz muss handlungsfähig bleiben, um ihre aussen- und sicherheitspolitischen Ziele zu verfolgen.
Die vorliegende Initiative will nun das genaue Gegenteil. Sie will eine starre "immerwährende Neutralität" in die Bundesverfassung schreiben, als ob wir schon heute wüssten, welche sicherheitspolitischen Herausforderungen morgen oder in zwanzig oder in fünfzig Jahren auf uns zukommen. Damit würde ein Mittel zum verfassungsrechtlichen Dogma erhoben und das eigentliche Staatsziel unseres Verhältnisses zur übrigen Welt, der Einsatz für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung, in den Hintergrund gedrängt. Hinzu kommt, dass sich die Initiative an einem Neutralitätsverständnis aus dem frühen 20.[NB]Jahrhundert orientiert, aus einer Zeit, als weder Luftkrieg noch Cyberangriffe noch hybride Kriegsführung existierten. Es herrschte ein Neutralitätsverständnis, das keine Antworten auf Desinformation, auf Angriffe auf kritische Infrastrukturen und auf die komplexen Formen moderner Konflikte gibt.
Das heute massgebliche völkerrechtliche Fundament auch für unsere Neutralitätspolitik ist die UNO-Charta von 1945. Sie verbietet Angriffskriege und verlangt keine Gleichbehandlung von Aggressor und Opfer. Sie basiert auf der Idee der kollektiven Sicherheit. Wenn ein Staat das Völkerrecht bricht, darf und soll die internationale Gemeinschaft reagieren. Gerade weil diese kollektive Sicherheit und das moderne Völkerrecht heute unter Druck stehen, dürfen wir diese Errungenschaften nicht unter dem Deckmantel der Neutralität weiter schwächen. Genau hier liegt der zentrale Fehler dieser Initiative. Sie würde der Schweiz praktisch verbieten, wirtschaftliche Sanktionen gegen Aggressoren zu verhängen, und das wäre fatal. Der Angriff Russlands auf die Ukraine zeigt das deutlich. Ohne die Sanktionen der europäischen Staaten hätte es kaum eine wirksame internationale Antwort gegeben. Wäre es der Schweiz damals verboten gewesen, im Bereich der Sanktionen solidarisch mit der Ukraine zu sein, wäre sie wirtschaftspolitisch faktisch zum Brückenkopf Putins in Westeuropa geworden, zum Schaden der Ukraine, zum Schaden Europas und zum Schaden der Schweiz.
Neutralität darf nicht Opportunismus bedeuten, Neutralität heisst Verantwortung. Wer bei schwersten Verletzungen des Völkerrechts schweigt oder untätig bleibt, stärkt faktisch den Aggressor und niemanden sonst. Wenn wir es ernst meinen mit Artikel 2 unserer Bundesverfassung, müssen wir uns für das Recht einsetzen, nicht für die Gleichbehandlung von Recht und Unrecht. Auch sicherheitspolitisch ist diese Initiative grundfalsch. Sie würde die internationale Zusammenarbeit der Schweiz einschränken, gerade in einer Zeit, in[NB]der[NB]Bedrohungen zunehmend grenzüberschreitender Natur sind.
Die Logik der Initiative ist besonders widersprüchlich. Sie will der Schweiz verbieten, bei Sanktionen gegen Aggressoren mit unseren Nachbarn zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig soll es erlaubt bleiben, im Fall eines Angriffs auf die Schweiz genau diese Nachbarn um Hilfe zu bitten. Ich frage Sie: Glauben Sie wirklich, unsere Partner würden uns wie selbstverständlich beistehen, wenn wir zuvor gegenüber gemeinsamen Bedrohungen die Arme verschränken würden? Nachbarschaftshilfe ist keine Einbahnstrasse.
Genau aus diesem Grund bitte ich Sie, diese schädliche und für die Schweiz gefährliche Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auch einen Gegenvorschlag abzulehnen - es braucht keinen. Das Volk soll über die Initiative entscheiden, und ich bin überzeugt, dass das Volk weise entscheiden wird.