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Andrey Gerhard · Nationalrat · 2026-03-05

Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2026-03-05

Wortprotokoll

Ich möchte im Namen der Kommission über die Botschaft des Bundesrates vom 12.[NB]September vergangenen Jahres zu einem Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken für die digitale Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in den Jahren 2026 bis 2032 berichten. Die Gesamtkosten des Programms belaufen sich auf 123,3 Millionen Franken, wovon gut die Hälfte durch interne Ressourcen der ZAS gedeckt wird. Die Finanzierung erfolgt über die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO, sodass keine Belastung des Bundeshaushaltes entsteht.

Ziel des Vorhabens ist die umfassende Modernisierung der Organisation, der Geschäftsprozesse und der Informatiksysteme der ZAS, die als operatives Rückgrat der ersten Säule zentrale Register führt, die Finanzflüsse steuert und weltweit über eine Million Renten auszahlt. Die bestehenden Systeme seien technisch überaltert und stark fragmentiert, was die Automatisierung hemme, die Anpassung an gesetzliche Änderungen verteuere und die Datensicherheit gefährde. Ohne eine tiefgreifende Transformation wäre die ZAS laut eigenen Aussagen künftig nicht mehr in der Lage, die Qualität und Effizienz ihrer Leistungen sicherzustellen.

Das Programm ist ein Schlüsselprojekt der Bundesverwaltung und als solches eingestuft. Es umfasst rund zehn miteinander verknüpfte Projekte, die in drei Phasen bis ins Jahr 2032 laufen. Kernpunkte sind die Umgestaltung der Prozesse hin zu vier bereichsübergreifenden Querschnittprozessen, die Migration auf die standardisierte IT-Architektur, die Integration marktgängiger Lösungen und die Einführung eines neuen Betriebsmodells. Damit sollen die Silostrukturen aufgebrochen, die Automatisierung vorangetrieben und die Interoperabilität mit anderen Projekten der ersten Säule gewährleistet werden.

Die Transformation soll es ermöglichen, das wachsende Arbeitsvolumen ohne zusätzliche Stellen zu bewältigen. Das Einsparpotenzial wird auf bis zu 80 Vollzeitäquivalente über zehn Jahre geschätzt, wobei die tatsächliche Wirkung vom Automatisierungsgrad und der Stabilität der Prozesse abhängen wird. Neben Effizienzgewinnen werden kürzere Bearbeitungszeiten, eine höhere Datensicherheit und eine bessere Anpassungsfähigkeit an gesetzliche Änderungen erwartet.

Ihre Finanzkommission hat die Vorlage eingehend beraten. In der Eintretensdebatte war die strategische Bedeutung des Projekts unumstritten anerkannt. Angesichts der demografischen Entwicklung, der steigenden Mobilität und der veralteten Infrastruktur wurde die Notwendigkeit einer Modernisierung von allen Seiten bestätigt. Diskutiert wurden Fragen zur Kontrolle der Effizienzgewinne, zu Teuerungsannahmen sowie zur Vermeidung von Anbieterabhängigkeit. Die Kommission begrüsst die geplante Standardisierung und die Reuse-Strategie, um bestehende Lösungen innerhalb der Bundesverwaltung zu nutzen. Auch die Governance-Struktur mit der Einbindung der Bundeskanzlei und der Begleitung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle wurde positiv bewertet.

Die Kommission hat sich über die Konsequenzen des neuen Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) informiert, das die Veröffentlichung des Quellcodes solcher behördlicher Software verlangt. Der Kommission wurde versichert, dass es diesbezüglich keine Probleme gebe, weil die Rechte an der bestehenden Software weitgehend beim Bund liegen und sich das mit dem neuen Programm nicht ändern werde.

Ihre Finanzkommission sieht im Programm eine notwendige Investition in die Zukunftsfähigkeit der ersten Säule und empfiehlt dem Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Verpflichtungskredit zu bewilligen.

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