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Hegglin Peter · Ständerat · 2026-03-05

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-05

Wortprotokoll

Bevor ich zu den einzelnen Absätzen spreche, führe ich noch zwei, drei grundsätzliche Überlegungen aus. Ihre WAK hat das Geschäft ja sehr intensiv diskutiert, und sie hält an ihren Grundsätzen fest, die bei der parlamentarischen Initiative 19.475 bezüglich des Absenkpfads für Pflanzenschutzmittel im Einsatzbereich der Landwirtschaft festgelegt worden sind.

Wir wurden an den Sitzungen immer wieder informiert, dass dieser Absenkpfad eingehalten werde, dass man gut unterwegs sei. Das hat mit der Ausbildung der Landwirte, mit [PAGE 85] neuen Techniken, mit verbesserten resistenten Pflanzensorten oder auch mit einer punktuellen Ausbringung zu tun. Nichtsdestotrotz gibt es halt einfach Fälle der Ausbreitung von Schädlingen oder Krankheiten. Die parlamentarische Initiative ist eigentlich ein Hilfeschrei, um Mittel dagegen zu erhalten. Sie würden ja auch keinen Apfel essen, in dem ein Wurm ist, und Pflanzen, die krank und deformiert sind, können Sie sicher nicht über den Grosshandel in den Verkauf bringen. Das hatte ich noch vorausschicken wollen.

Ich komme zu Artikel 160a Absätze 1 und[NB]2. Da sehen Sie, dass wir die von der EU genehmigten Wirkstoffe, Safener und Synergisten für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln quasi genehmigen. Sie mögen sich fragen: Was ist das? Ich glaube, unter Wirkstoffen können sich alle etwas vorstellen. Aber was sind Safener? Herbizid-Safener sind Zusatzstoffe, die Pestizid-Formulierungen beigemischt werden, um schädliche Auswirkungen des Pestizidwirkstoffs auf bestimmte Nutzpflanzen zu eliminieren oder zu verhindern. Man unterscheidet zwischen Saatgut-, Boden- und Blatt-Safenern. Synergisten sind Substanzen, die selbst kaum oder keine Pestizidwirkung haben, aber die Wirksamkeit von Wirkstoffen verstärken. Sie ermöglichen geringere Aufwandmengen und helfen, Resistenzen bei Schädlingen zu brechen. Saatgut-Safener werden als Beize vor der Aussaat appliziert. Mit diesen Synergisten, den Safenern und den Wirkstoffen werden Produkte bzw. Pflanzenschutzmittel geformt, die dann eben eingesetzt werden.

Die Absätze 1 und 2 definieren die Wirkstoffe und die Safener, aber noch nicht die Pflanzenschutzmittel selber. Da beantragen wir keine Änderungen.

Ich möchte gerade weitergehen und komme zu Absatz[NB]3. In Absatz 3 kann der Bundesrat Ausnahmen von Absatz 1 vorsehen und Produkte, zum Beispiel eben Synergisten und Safener, die in der EU genehmigt sind, in der Schweiz nicht genehmigen. Die Nichtgenehmigung von Produkten kann auch aufgrund von enthaltenen Wirkstoffen erfolgen. Davon wären zum Beispiel Wirkstoffe betroffen, die gentechnisch veränderte Mikroorganismen beinhalten - da haben wir ein Moratorium, diese wollen wir nicht -, oder Wirkstoffe, deren Herstellungsverfahren in der Schweiz nicht zugelassen ist. Nach Absatz 3 kann der Bundesrat also entsprechende Produkte nicht zulassen.

In Absatz 4 wird festgehalten, dass der Bundesrat für die Genehmigung von Wirkstoffen und Produkten in der Schweiz, die in der EU nicht genehmigt sind, entsprechende Voraussetzungen festlegen kann. Für Wirkstoffe, für die in der EU ein Gesuch explizit abgelehnt wurde, sollte dies hingegen auch nicht möglich sein.

Bei den Absätzen 3 und 4 schlägt uns die Redaktionskommission Anpassungen vor. Bei Absatz 3 soll der Begriff "Produkte" durch "Wirkstoffe" ersetzt werden, und in Absatz 4 soll der Begriff "Produkte" gestrichen werden. Diese Anträge waren der WAK nicht bekannt. Ich kann auch nicht beurteilen, ob es nur eine redaktionelle oder auch eine materielle Änderung ist. Ich bin aber mit den Vorschlägen einverstanden, ohne dass ich es mit den WAK-Mitgliedern abgesprochen habe. Damit wird nämlich eine Differenz geschaffen, und der Nationalrat hat dann die Möglichkeit, die Sachlage nochmals zu prüfen.

Ich empfehle Ihnen, der Kommission zu folgen und auch den Antrag der Redaktionskommission zu berücksichtigen.