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Hegglin Peter · Ständerat · 2026-03-05

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-05

Wortprotokoll

Zu diesem Absatz führten wir eine intensive Diskussion. Der Absatz bewirkt, dass die Notfallzulassungen der EU-Mitgliedstaaten, auf die sich die Schweiz beruft, für die Schweiz automatisch - das heisst im einfachen, schnellen Verfahren - nachvollzogen werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass in dieser Bestimmung noch eine Schranke eingesetzt werden soll, und zwar mit der Ergänzung: "[...] sofern die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt des Herkunftslandes des Pflanzenschutzmittels denen der Schweiz gleichwertig sind." Da spreche ich vor allem - und das ist ja auch der Inhalt der Vorlage - von EU-Nachbarstaaten der Schweiz sowie Belgien und den Niederlanden: Haben sie in diesem Bereich ähnliche oder gleiche Bestimmungen, darf automatisch nachvollzogen werden, sonst nicht.

Man muss zudem auch wissen, dass Gesuche für Notfallzulassungen nur gestellt werden können, wenn kein Pflanzenschutzmittel gegen eine Krankheit oder einen Schädling vorhanden ist. Diese Bestimmung schränkt ziemlich ein. Die Folge wird also nicht sein, dass wir mit einer Unzahl von Notfallzulassungen konfrontiert werden.

Gemäss Bundesgerichtsentscheid ist es aber wichtig und richtig, dass Notfallzulassungen möglich sind. Darauf liess das BLW verlauten, es sei wichtig, die Prüfverfahren nicht komplizierter zu machen oder zu verlängern, und es brauche Massnahmen, damit im Notfall das Verfahren beschleunigt werden könne. Sonst bestünden eben auch Risiken für die Versorgungssicherheit.

Der Kommission ist es gelungen, zwischen den verschiedenen Ansprüchen bezüglich Umwelt, Gesundheit, aber eben auch des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auszutarieren. Sie empfiehlt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen, diese Ergänzung vorzunehmen. Es gibt eine Minderheit Salzmann. Ich gehe davon aus, dass Kollege Salzmann seine Minderheit selbst begründen wird.