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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2026-03-05

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-05

Wortprotokoll

Wenn man hundert Personen auf der Strasse fragt, ob die Neutralität der Schweiz etwas Gutes sei, dann sagen vermutlich alle diese Leute: Ja, selbstverständlich. Wenn man dann aber fragt, was mit dieser Neutralität nun gemeint sei, was es für die Schweiz konkret heisse, neutral zu sein und sich neutral zu verhalten, dann bekommt man vermutlich hundert verschiedene Antworten. Das ist wahrscheinlich auch genau der Grund, warum alle Neutralität etwas Gutes finden - alle verstehen etwas anderes darunter. Wir haben es hier drin ja auch schon bemerkt.

In den Haager Abkommen, auf denen unser Neutralitätsrecht basiert, stehen, kurz zusammengefasst, zwei wichtige Regeln für ein neutrales Land: Es darf sich nicht in einen bewaffneten Konflikt verwickeln lassen, darf sich nicht daran beteiligen, und es darf keine Waffen direkt in einen Krieg schicken, es sei denn - das wird oft vergessen -, es beliefert beide Parteien gleichwertig; das ist das vielzitierte sogenannte Gleichbehandlungsgebot. Der Bundesrat hält sich geradezu sklavisch an dieses Gleichbehandlungsgebot, so, dass es beinahe schon absurd ist. Ich möchte hier als Beispiel nur die Ukraine-Verordnung erwähnen, die immer noch in Kraft ist. Sie stammt von 2014, als Russland die Krim völkerrechtswidrig annektiert hat. Man trug die EU-Sanktionen gegen Russland zwar mit, erliess aber mit Notrecht die Ukraine-Verordnung, damit man die Sanktionen auch gegen die Ukraine anwenden kann. Der Grund dafür war eben dieses [PAGE 179] unsägliche Gleichbehandlungsgebot, das nicht zwischen Opfer und Täter unterscheidet. Es ist nicht nur total veraltet, sondern schadet dem Ansehen der Schweiz.

Wie sich die Schweiz im internationalen Kontext verhalten soll, ist Gegenstand der Neutralitätspolitik, und diese hat sich im Laufe der Geschichte immer wieder verändert. Grundsätzlich pflegten wir in der Vergangenheit mit der Neutralität immer einen, sagen wir einmal, pragmatischen und kreativen Umgang - wenn man es positiv ausdrücken möchte. Die Schweiz war in der Zeit um 1907, aus der die Haager Abkommen stammen, eine ganz andere als heute. Rund um die Schweiz herum hatten sich die Länder stets bekriegt, ich denke da zum Beispiel an Deutschland und Frankreich. Da machte ein ruhender, neutraler Pol mitten in Europa durchaus Sinn. Aber diese Welt gibt es nicht mehr - zum Glück.

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand die UNO mit ihrer Charta. Die Welt gab sich eine regelbasierte Ordnung auf Basis des Völkerrechts. Dass sich Deutschland und Frankreich wieder bekriegen, ist heute sehr unwahrscheinlich geworden, nicht nur wegen der UNO-Charta, sondern auch wegen eines anderen Projekts - nennen wir es Friedensprojekt -, das EU heisst. Es ist völlig logisch, dass Neutralität in[NB]diesem[NB]Kontext wohl anders zu verstehen ist als 1907. Aber anstatt die längst fällige Diskussion zu führen - und ich wäre sehr bereit, sie zu führen -, wie denn die Neutralitätspolitik im 21.[NB]Jahrhundert aussehen soll, wollen die Initianten eine Vorstellung von Neutralität in der Verfassung verankern, welche die Schweiz in der Vergangenheit gar nie so gelebt hat. Die Schweiz hat sich nie genau so verhalten. Wohlweislich wurde beim Erstellen unserer fortschrittlichen Verfassung die Neutralität nicht als Selbstzweck genannt, sondern immer nur als Mittel zum Zweck. Das lässt einen Spielraum zu, den wir in der Neutralitätspolitik dringend brauchen.

Nun ja, um die Neutralität geht es in dieser Initiative ja eigentlich gar nicht oder nur vordergründig. Der wesentliche Punkt ist die Formulierung in Artikel 54a Absatz[NB]3: "Die Schweiz [...] trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten." Diese Initiative ist in erster Linie eine Anti-Sanktions-Initiative. Wenn jetzt gesagt wird, die UNO-Sanktionen seien da nicht mitgemeint, dann ist das nicht sehr glaubwürdig, weil sich gerade die SVP in der Vergangenheit immer auch gegen UNO-Sanktionen gewehrt hat. Aber ganz sicher ist die Initiative gegen EU-Sanktionen gerichtet.

Wir sollten uns an die UNO-Charta als wichtigste Rechtsquelle halten. Man kann bei einem brutalen Angriffskrieg nicht keinen Unterschied zwischen Täter und Opfer machen. Neutral zu sein, heisst nicht, gleichgültig zu sein.

Ich empfehle Ihnen darum die Initiative zur Ablehnung, und lehnen Sie auch den unnötigen Gegenvorschlag ab.

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