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Brüngger Severin · Ständerat · 2026-03-05

Brüngger Severin · Ständerat · Schaffhausen · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-05

Wortprotokoll

Ich bin Ihnen dankbar, dass ich meine Minderheit vertreten darf. Zugegeben: Sie ist auf den ersten Blick etwas unspektakulär. Trotzdem bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit. Vielleicht sehen Sie ja, dass der Brüngger gut aufgepasst hat.

Die erste Argumentationsschiene, diese Free-Lunch-Theorie, war auch das Motiv für das Einreichen des Antrages der Minderheit. Im Laufe der Abklärungen hat sich aber ergeben, dass es doch noch ein paar spannende Fakten dazu gibt.

Ich betone: Auch meine Minderheit steht selbstverständlich hinter Litera a der Kommissionsmotion; der Kommissionspräsident hat das auch sehr schön erläutert. Ursprünglich hiess diese Motion nämlich ganz einfach "Schaffung von Anreizen für die Durchführung von klinischen Studien in der Schweiz", Punkt und fertig. Sollte meine Minderheit obsiegen, müsste man das wieder so anpassen.

Alle zuvor erwähnten Aspekte, auch die des Kommissionspräsidenten, werden nämlich bereits in Litera a berücksichtigt. Dort werden Anreize geschaffen, insbesondere kürzere Zulassungszeiten. Eine Reduktion der Zulassungsgebühren und ein verlängerter Unterlagenschutz sind ebenfalls enthalten.

Nun wurde von der Kommission Litera b hinzugefügt. Sie stört uns wesentlich. Die Rede ist von klinischen Versuchen mit Medizinprodukten, die über keinerlei kommerzielle Drittmittel mitfinanziert werden. Es wird ein vollständiger Gebührenerlass gefordert, auch für Inspektionen. Eine Gebührenreduktion, wie sie in Litera a vorgesehen ist und auch erhalten bleibt, kann ein sinnvoller Anreiz sein. Ein vollständiger Gebührenerlass hingegen ist bestimmt ein Fehlanreiz. Ein genereller Gebührenerlass für nicht kommerzielle Forschungsprojekte ist abzulehnen, weil es für die Forschungsförderung bereits die bewährten Instrumente der Hochschulfinanzierung und Projektförderung gibt. Ein vollständiger Erlass für einzelne Studienformen verzerrt den Wettbewerb und führt zu Quersubventionierungen, die nicht das Ziel dieser Motion sein können. Wir können uns das Geld nicht aus den Fingern saugen - und das ist auch gut so. Jemand muss dafür bezahlen. Die Frage ist: Wer? Ich blicke auf die Traktandenliste und sehe als nächsten Punkt schon die vollständige Finanzierung von Swissmedic.

Bei den Anhörungen hatte ich nicht das Gefühl, die Gebühren seien ein riesiges Thema. Es wurde auch kein kompletter Gebührenerlass gefordert. Das war der Free-Lunch-Teil meiner Argumentation.

Schauen wir ein bisschen genauer hin, fällt Folgendes auf: Der zweite Teil des Titels der Motion lautet "Gebührenerlass für nicht kommerzielle klinische Studien". Litera b beinhaltet aber gar nichts zu kommerziellen klinischen Studien, sondern zu klinischen Versuchen mit Medizinprodukten - es ist also ein Sprung von Medikamenten und klinischen Studien zu Versuchen mit Medizinprodukten. Die Medizinprodukte wurden gleichwohl bereits in der Motion 21.4346 der SGK-N, "Forschung und klinische Versuche mit nichtkommerziellen Medizinprodukten fördern und nicht behindern. Anpassung von Gebühren und Auflagen ist dringend", behandelt. Sie haben die Motion angenommen, mit der die nicht kommerzielle Forschung gefördert und Gebühren gesenkt werden sollen. Das haben wir schon erledigt. Deshalb passt es jetzt überhaupt nicht, wenn wir bei diesen klinischen Studien noch einmal diese Litera b bringen. Entgegen dem Titel der Motion handelt es sich nicht um klinische Studien, sondern um Versuche mit Medizinprodukten. Die Gebühren für die nicht kommerzielle Forschung zu Medizinprodukten haben wir bereits behandelt. Mit dieser Formulierung werden eventuell auch die Medizinprodukte in Litera a ausgeschlossen.

Die Kommission hat in löblicher Absicht an der Motion herumoperiert - das Ergebnis ist ein Kunstfehler. Litera b passt gar nicht in diese Motion.

Ich bitte Sie, Litera a anzunehmen und Litera b abzulehnen.