Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2026-03-05
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-05
Wortprotokoll
Die Motion Müller-Altermatt beinhaltet das Anliegen, der Bundesrat solle die Grundlagen schaffen respektive die Grundlagen anpassen, damit schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte erhoben werden können. Wir diskutierten hier schon einmal über dieses Geschäft; das war im Juni 2025. Damals änderte der Ständerat auf Antrag Ihrer Kommission die Motion ab, sie wurde in einen Prüfauftrag umgewandelt. Der Nationalrat hingegen hat in der Herbstsession 2025 dann am ursprünglichen Wortlaut der Motion festgehalten. Gemäss Parlamentsrecht ist damit die Formulierung unseres Rates vom Tisch, und wir können die Motion heute nur noch annehmen oder ablehnen. Sowohl der Bundesrat als auch Ihre Kommission beantragen Ihnen Letzteres, also die Ablehnung.
Die Kommission kam in der Diskussion zum Schluss, dass sich aus der nationalrätlichen Debatte keine neuen Erkenntnisse ergeben haben. Die Situation ist klar: Es besteht im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe keine verfassungsmässige Kompetenz des Bundes, die Kantone sind da also für eine Koordination zuständig, und der Bund kann das nicht übersteuern.
Nichtsdestotrotz wurde in der Kommission nochmals ein Antrag auf Annahme der Motion diskutiert, wiederum mit dem Hinweis, dass tatsächlich Lücken in der Datenlage bestünden und dass vergleichbare statistische Grundlagen für die Planung der Kinder- und Jugendhilfe hilfreich sein könnten. Auch wurde darauf verwiesen, dass einzelne Kantone und Fachorganisationen den Wunsch nach einer besseren Koordination geäussert hätten und dass es unrealistisch sei, dass die Kantone das aus eigener Kraft hinbekommen. Auch wurde ins Feld geführt, dass die Schweiz schon zweimal gerügt worden sei, weil sie die Kinderrechtskonvention im Bereich der Daten ungenügend umsetze.
Die Kommission tat sich dann etwas schwer damit, dass sich unser Rat nun in einer quasi Alles-oder-nichts-Situation befindet und dass der letztes Jahr vorgesehene Mittelweg jetzt nicht mehr gangbar ist. Dieser Weg hätte es ja erlaubt, die bestehenden Datenlücken und die unterschiedlichen Definitionen und Systeme der Kantone zunächst noch einmal sorgfältig zu analysieren. Deshalb hatte man die Motion damals abgeändert.
Wir durften in der Kommission immerhin zur Kenntnis nehmen, und dies vielleicht mit Blick auf einen etwas grösseren Kontext, dass ein Postulatsbericht in Arbeit ist, in dem es um die Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit geht. Das geht auf ein Postulat Baume-Schneider, eine ehemalige Ständerätin, zurück. Zudem existiert eine ziemlich aktuelle Studie zu einer wirkungsvollen Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen. Der Bund erarbeitet eine Strategie im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik und kann diese Studie, die von der SODK stammt, dort berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund zog die Kommission das Fazit, dass die Motion abzulehnen sei, dies nicht zuletzt mit dem Hinweis darauf, dass sich das Parlament in der Vergangenheit wiederholt mit Fragen des Kinderschutzes und mit bestehenden Lücken in diesem Bereich befasst hatte und dass entsprechende Vorstösse unterstützt wurden, wenn ein konkreter Nutzen erkennbar war. Ausserdem bestehen auf kantonaler Ebene bereits Strukturen, etwa die entsprechenden Konferenzen der Kantone und auch die kantonalen Statistikstellen, also Strukturen, über die Fragen der Datenerhebung und Harmonisierung angegangen werden könnten. Es ist Aufgabe der Kantone, sich im Rahmen dieser Strukturen zu organisieren.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.