Michel Matthias · Ständerat · 2026-03-05
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-05
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, eine Deklarationspflicht der Herkunft und des Verarbeitungslandes für ausländisches Fleisch, das von Tieren stammt, die einen mehrtägigen Transport als Lebendtier hinter sich haben, einzuführen und dafür auch Zollbeschränkungen zu erlassen. Ihre Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Die Motion baut zusätzliche Importhürden auf, und das ist zuerst einmal im Licht bestehender Pflichten zu betrachten. In der Schweiz bestehen heute schon strenge Vorschriften betreffend Tiertransporte, so gilt eine Höchsttransportdauer von acht Stunden. Anschliessend muss das Tier ausgeladen werden, erhält vor einer allfälligen Weiterreise eine Pause und [PAGE 105] Nahrung. Seit der Beratung im Nationalrat, der die Motion angenommen hat, sind sodann die Transparenzregeln verstärkt worden. Im vergangenen Mai hat der Bundesrat Verordnungsänderungen mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren verabschiedet, die neue Deklarationspflichten für Fleisch, Eier und Milch erfordern, wenn diese Produkte von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen worden sind; auch Stopfleber wird dann neu deklarationspflichtig. Die Schweiz hat demnach ein hohes Niveau an Pflichten. Auch bestehen Deklarationspflichten betreffend Herkunftsland von Produkten, insbesondere auch von Nahrungsmitteln - Sie kennen das als Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Motion verlangt nun neu eine zusätzliche Deklaration, wenn das Tier mehrtägig transportiert worden ist. Diese neue Pflicht wird von unserer Kommission nach erfolgter Beratung wegen fehlender Praktikabilität, fehlender Umsetzungsmöglichkeit und fehlender Verhältnismässigkeit mehrheitlich abgelehnt. So liessen wir uns in der Kommission orientieren, wie schwierig die Nachvollziehbarkeit von Tiertransporten über die Grenzen ist. Wenn das Kriterium die Dauer des Lebendtransportes ist, fehlt ein internationaler Standard, was hier massgebend sein soll, und damit auch ein Referenzrahmen, auf den sich die Schweiz stützen könnte. Es ist auch schwierig, zu definieren und umso mehr zu überprüfen, ob zum Beispiel ein Rind aus Uruguay, das dort geschlachtet worden ist, zuvor noch innerhalb des Landes schon länger unterwegs war. Noch schwieriger sind solche Regeln und deren Applikation bei verarbeiteten Produkten. Hinzu kommt der Aufwand für Deklaration und Überprüfung - wie gesagt, heute ohne Referenzrahmen - mit den entsprechenden Kosten; das wäre also sehr unverhältnismässig.
Die neue Deklarationspflicht wäre nicht nur ein Swiss Finish, sie wäre geradezu eine Schweizer Erfindung, eine Swiss Invention, aber eine schlechte. Auch ist fraglich, ob eine solche Swiss Declaration mit den WTO-Regeln kompatibel wäre, insbesondere dann, wenn sie noch mit Zollbeschränkungen verbunden ist.
Die Kommissionsmehrheit meint, dem Tierwohl werde mit den strengen Schweizer Vorschriften bereits Rechnung getragen. Die Herkunft des Fleisches wird angegeben. Ein zusätzlicher Mehrwert ist im Vergleich zum Aufwand, zu den Kosten und zur Unpraktikabilität nicht zu sehen.
Abschliessend kommt noch ein EU-rechtlicher oder -politischer Aspekt hinzu. Derzeit überarbeitet die EU ihre Regeln betreffend Tierschutz, auch betreffend Tiertransporte und Deklarationspflichten. Bevor nun diese EU-Gesetzgebung im Detail bekannt und in Kraft ist - sie wird direkt oder indirekt auch Schweizer Importeure betreffen -, sollten wir nicht vorpreschen.
Hinzu kommt noch Folgendes: Kürzlich hat der Bundesrat das Verhandlungspaket mit der EU unterzeichnet. Dort gibt es das Abkommen über Lebensmittelsicherheit; im Protokoll sind Ausnahmen zugunsten der Schweiz aufgeführt, weil wir spezielle, nämlich schärfere Deklarationspflichten haben. In Artikel 7 des Protokolls ist ein Katalog mit abschliessend definierten Ausnahmen aufgeführt. Wenn die Schweiz nach Unterzeichnung des Protokolls neue Deklarationspflichten einführt, die nicht EU-kompatibel sind - die Umsetzung der Motion wäre so eine -, dann müsste man wieder beginnen, neu zu verhandeln, was uns in eine unmögliche Situation bringen würde. Heute Morgen wurde beim Pflanzenschutz mehrfach die Wichtigkeit der EU-Kompatibilität betont. Wir sollten nun nicht beginnen, Regeln zu erfinden, welche die EU überhaupt nicht kennt.
Zusammenfassend: Die Motion bringt einen ungenügenden Mehrwert. Sie ist kaum oder höchstens mit unverhältnismässigen Schwierigkeiten umzusetzen und würde, wie erwähnt, heute mit den EU-Regeln und in Zukunft auch mit den Bilateralen III in Konflikt kommen.
Die Minderheit wird sich noch zu Wort melden. Sie plädiert dafür, dass in diesem Bereich Deklarationspflichten für Lebendtransporte fehlen würden. Ich überlasse dazu das Wort dem Sprecher der Minderheit.
Vielleicht noch ein Wort dazu: Wir haben mit der Motion 20.4267, "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden", in beiden Räten unsere Kriterien mit Blick auf Deklarationspflichten definiert, wenn es um die Produktion von Nahrungsmitteln geht. Dort steht, dass wir den Bundesrat beauftragen, zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten - und das hier wäre eine solche - erstens klar definierbar, zweitens völkerrechtskonform und drittens durchsetzbar sein müssen. Ich denke, wir selbst sollten diese Linie, wenn es hier und anderswo um neue Deklarationspflichten geht und wenn wir dies schon vom Bundesrat erwarten, im Sinne der Kohärenz befolgen.
Aus diesen Gründen beantrage ich die Ablehnung der Motion, wie es auch der Bundesrat tut.