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Arslan Sibel · Nationalrat · 2026-03-09

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2026-03-09

Wortprotokoll

Die Tragödie von Crans-Montana hat uns alle sehr bewegt. Während wir heute berechtigterweise über unsere Solidarität, die nötigen Anpassungen und unsere Hilfe diskutieren, ist es ebenso wichtig, dass wir auch an andere Opfer denken. Mein Minderheitsantrag zu Artikel 32 OHG zielt darauf ab, im Rahmen der Gesetzgebung zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana mit einer Änderung des bisherigen Rechts eine sinngemässe Regelung im 5.[NB]Kapitel des Opferhilfegesetzes, "Finanzielle Leistungen und Aufgaben des Bundes", einzufügen. Konkret soll Artikel 32, "Ausserordentliche Ereignisse", um einen Absatz 3 ergänzt werden, damit der Bund bei ausserordentlichen Ereignissen Solidaritätsbeiträge an Opfer und Angehörige leisten kann, unabhängig von ihrem Einkommen und bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 50[NB]000 Franken.

Ausgangspunkt ist, dass jedes Opfer, das in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt wird, Anspruch auf Unterstützung hat. Das Gleiche gilt für die Angehörigen. Das ist richtig, wichtig und notwendig, auch bei Crans-Montana. Die Tragödie von Crans-Montana hat, wie ich eingangs gesagt habe, eine berechtigte Welle der Solidarität ausgelöst. Trotzdem wird kritisiert, dass eine Sonderlösung nur für dieses Ereignis den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit gefährden könnte. Wenn für ein einzelnes Ereignis spezielle Solidaritätsleistungen beschlossen werden, ohne gleichzeitig eine generell-abstrakte Regelung für andere ausserordentliche Ereignisse zu schaffen, könnte dies zu einer Ungleichbehandlung von Opfern führen.

Zudem muss unter anderem auch auf mögliche zukünftige ausserordentliche Ereignisse verwiesen werden, wie etwa allfällige Terroranschläge. Die Gefahr ist seit dem Iran-Krieg gestiegen. Sicherheitsbehörden, die Bundesanwaltschaft und die AB-BA warnen vor einer steigenden Zahl entsprechender Fälle in der Schweiz. Sollte ein solches Ereignis beispielsweise an einem grossen Verkehrsknotenpunkt oder bei einer Sportveranstaltung eintreten, müsste das Parlament ohne generelle Regelung jeweils erneut ein Spezialgesetz erlassen. Eine Anpassung des OHG würde stattdessen eine einheitliche und vorausschauende Lösung schaffen.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass Vertreter von Opfern bereits eine Zwei-Klassen-Opfergesellschaft kritisieren. Eine Sonderregelung für einzelne Ereignisse führt dazu, dass Opfer unterschiedlicher Straftaten in ausserordentlichen Fällen unterschiedlich behandelt werden. [PAGE 234]

Ziel des Antrags ist daher nicht eine Reduktion bestehender Leistungen, sondern eine Angleichung, sodass alle Opfer ausserordentlicher Ereignisse vergleichbare Solidaritätsbeiträge erhalten können.

Daher bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.