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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2000-03-21

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-21

Wortprotokoll

Ich will nicht vergessen, meine Interessen zu deklarieren. Ich habe keinen Wald, bin in keinem Waldwirtschaftsverband, besitze keine Eisenbahn und kein Transportunternehmen, kenne aber die Eisenbahner sehr gut und arbeite für sie, obwohl ich hier den löblichen Stand Solothurn vertrete.

Ich äussere mich zu Artikel 6 Absatz 2 und möchte das in Frageform tun. Mir ist aufgefallen, dass in Absatz 2 der bundesrätlichen Fassung steht: "Bei ungeeigneten Erschliessungsanlagen können die Kantone die Gewichtslimite reduzieren." Da besteht doch offensichtlich - wenn ich das nicht ganz falsch verstanden habe - die Meinung, es könnte da und dort vorkommen, dass die Strassen dieses grosse Gesamtgewicht gar nicht aushalten, und folglich gibt man den Kantonen die Kompetenz, diese Limite zu reduzieren. Jetzt kommt die Kommission ins Spiel, die diesen Satz wegstreicht.

[PAGE 140] Zuerst die Frage an Herrn Bundesrat Leuenberger: Was haben Sie sich, was hat sich Ihre Verwaltung, was hat sich der Bundesrat bei der Aufnahme dieses Paragraphen überlegt? Und dann die Frage an die Kommission: Was hat sie sich denn überlegt, wenn sie das einfach wegstreicht? Nimmt die Kommission in Kauf, dass da plötzlich praktisch grenzenlos, ohne Beschränkungen, mit "40-Tönnern" das kantonale Strassennetz sozusagen ruiniert werden darf? Das scheint mir in diesem Zusammenhang die Hauptfrage zu sein. Ich nehme doch an, dass niemand in diesem Rat die Absicht hegt, über solche Detailgesetzgebung die grossen Linien der Verkehrspolitik, die erstens die Räte beschlossen haben und die zweitens das Volk gegen erbitterte und kostspielige Widerstände bestätigt hat, plötzlich aus den Angeln zu heben.

Aus diesen Überlegungen werde ich dem Antrag Bieri zustimmen.