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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-09

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-09

Wortprotokoll

Ich habe es im Votum dargelegt. Was wir gemacht haben, auch mit diesem Gesetz, ist Folgendes: Wir haben gesagt, dieser Solidaritätsbeitrag von 50[NB]000 Franken soll den Beitrag von 10[NB]000 Franken des Kantons Wallis ergänzen. Und um nicht einen grossen Verwaltungsaufwand in der Bundesverwaltung kreieren zu müssen, haben wir gesagt, dass die Empfänger und Empfängerinnen dieselben Personen sein sollen, die der Kanton Wallis definiert, und bei dieser Idee bleiben wir. Der Kanton Wallis ist in der Verantwortung, zu definieren, welche Personen das sein sollen. Er hat eine Expertenkommission zusammengestellt, eine nicht politisch zusammengesetzte Expertenkommission, sondern eine Expertenkommission mit medizinischen und juristischen Fachleuten, und diese wird diese Fälle dann noch konkreter prüfen.

Wir haben jetzt aufgrund der Wünsche der Kommissionen für Rechtsfragen des Ständerates und des Nationalrates Anpassungen vorgenommen, um das noch ein bisschen klarer darstellen zu können. Es ist durchaus möglich, dass nachher weniger Personen betroffen sind. Das kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch zu wenig genau sagen, deshalb macht es auch keinen Sinn, die Summe jetzt schon zu senken. Aber am Schluss ist es wichtig, und das wurde auch im Ständerat von den Mitgliedern der Finanzkommission deutlich gesagt, sich bewusst zu sein, dass so ein Nachtragskredit eine Ausgabenermächtigung ist.

Wir sind auch bestrebt, nicht mehr Geld auszugeben als nötig, und deshalb kann es durchaus sein, dass es dann am Schluss weniger wird und dass Sie am Schluss mit Ihrem[NB]Antrag[NB]auch noch recht bekommen; das ist nicht auszuschliessen. Aber es ist zu früh, um diese Summe jetzt zu senken.

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