Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10.[NB]April 2024 - Herr Ständerat Rieder hat verdankenswerterweise gesagt, dieser Bericht sei hervorragend gewesen, ich danke Ihnen - die Einführung einer Temporary Public Ownership (TPO) in einer Bankenkrise als mögliches Ultima-Ratio-Instrument geprüft. Wir haben uns dort also zu diesem Instrument geäussert; der Bundesrat hat das aber verworfen. Wir haben jetzt die Präsidentin der PUK gehört, die über die TPO gesprochen hat und gesagt hat, dass man das damals auch geprüft habe.
Ich muss sagen, daran bin ich schuld. Ich wollte, dass man das prüft, und zwar deshalb, weil ich nicht wollte, dass man am Schluss, am Sonntagnachmittag, alle Optionen verwerfen muss und das nicht mehr hat. Aber es ist, das kann ich Ihnen sagen, eine absolute Fehleinschätzung, zu glauben, man hätte die Credit Suisse dann verstaatlicht - man hätte sie vielmehr abgewickelt, ich sage Ihnen das ganz klar; der Bundesrat hätte dann diese Option gewählt. Warum? Bei einer TPO müsste der Bund nämlich sämtliche Risiken der Bank übernehmen, wobei er weitgehenden Staatshaftungsrisiken ausgesetzt wäre. Es wäre nicht so einfach gewesen - wenn wir jetzt den Fall Credit Suisse noch einmal nehmen -, etwas abzuspalten. Sie wissen, dass das Mutterhaus,[NB]das[NB]Stammhaus, unterkapitalisiert war. Das oder das Geschäft in den USA hätte man nicht einfach abspalten können. Glauben Sie, die USA wären damit einverstanden gewesen? Ich glaube es nicht. Bei einer TPO besteht einfach - und deshalb haben wir das verworfen - das Risiko, dass eine Bank länger im Staatsbesitz bleibt, als man das annimmt. Damit wäre die Public Ownership eben nicht temporary, sondern praktisch permanent. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele aus dem Jahr 2008 nennen:
Denken Sie an die Commerzbank, auf der die Bundesrepublik noch 17 Jahre nach der Rettungsaktion sitzt. Ich habe mit verschiedenen deutschen Finanzministern gesprochen. Ich bin erst drei Jahre im EFD, aber dort ist es schneller gegangen. Diese Anteile werden die Deutschen nicht mehr los.
Der Fall der Royal Bank of Scotland zeigt, wie langwierig und teuer eine staatliche Bankenbeteiligung sein kann. Der britische Staat übernahm 2008 die Royal Bank of Scotland und war zehn Jahre ohne Profitabilität engagiert. Im Jahre 2018 einigte sich die Bank mit dem US-Justizministerium auf eine Busse von fast 5 Milliarden US-Dollar für ihre Rolle in der Hypothekenkrise in den USA. Erst letztes Jahr, also 17 Jahre später, konnte die Bank, heute NatWest Group, mit einem Verlust von rund 10,5 Milliarden Pfund wieder vollständig privatisiert werden, wobei diese Kosten der Staat und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tragen.
Auch in den Niederlanden musste der Staat in der Finanzkrise 2008 grosse Bankengruppen übernehmen. Bei der Bank ABN Amro hält der Staat immer noch 20 Prozent. Es wird allerdings nicht erwartet, dass die vollen 22 Milliarden Euro künftig wieder eingeholt werden können. Und bei der Volksbank ist der Staat weiterhin alleiniger Eigentümer.
Das Gefährliche daran ist eben, dass man eine solche Bank dann nicht mehr loswird, abgesehen davon, dass der Bund nicht wirklich geeignet ist, eine Grossbank zu führen.
Schaut man die Situation der UBS an und betrachtet man, welche Rechtsfälle die UBS von der Credit Suisse übernehmen musste, muss man sich einmal vorstellen, der Bund wäre jetzt Eigentümer der Credit Suisse. Zu nennen sind Klagen im Zusammenhang mit Greensill, mit Archegos - hier haben die CS-Kunden Milliarden verloren - und dann der Fall Mosambik, die Klagen im Zusammenhang mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung in den USA, um nur einige zu nennen. Unlängst konnten wir das Hearing im amerikanischen Senat verfolgen. Die UBS musste Rede und Antwort stehen in Bezug auf diese mutmasslichen Nazi-Konten. Ich habe mich da gefragt, wer jetzt die Schweiz vertreten würde - wahrscheinlich das EDA. Kollege Cassis hätte sicher keine Freude, wenn das EDA dort Rede und Antwort stehen müsste. Das sind dann die praktischen Auswirkungen.
Bei einer Inlandbank kann das möglich sein, das streite ich nicht ab. Das sind ja vor allem die Kantonalbanken, und da ist auch der Eigentümer in der Pflicht. Aber hier wäre das sehr schwierig, wenn ich an diese Rechtsverfahren denke - ich war schon oft dankbar dafür, dass die UBS die Credit Suisse und letztlich eben auch deren Risiken übernommen hatte.
Dann gibt es auch Unklarheiten und Risiken bezüglich der operativen Eingliederung der verstaatlichten Bank in die Bundesverwaltung. Herr Ständerat Rieder hat auch zivil- und strafrechtliche Anpassungen angesprochen. Das Problem ist einfach, dass schlechte Führung nicht strafbar ist. Schlechte Führung ist nicht strafbar! Dann gibt es die Fälle, in welchen das Management eigentlich gut ist, eine Bank aber trotzdem untergehen könnte, weil es einen Dominoeffekt gibt. Das [PAGE 135] muss man auch anerkennen. Es ist nicht so, dass die alle Fehler machen.
Oder blicken wir zurück: Die Lehre, die man 2008 gezogen hat, ist eben genau die gewesen, dass man gesagt hat, dass der Staat und der Steuerzahler nicht das Risiko tragen sollen. Deshalb hat man diese Too-big-to-fail-Gesetzgebung mit der Abwicklungsmöglichkeit entwickelt, damit eben nicht der Staat einspringen muss; das wäre auch ein Fehlanreiz.
Herr Ständerat Rieder hat gesagt, die Banken wären nicht happy. Das glaube ich nicht. Im Zusammenhang mit der PUK-Berichterstattung sagte ich einmal, das wäre der Bergpreis: Sie können machen, was Sie wollen, und am Schluss übernimmt der Staat sämtliche Risiken. Das ist dann schon etwas schwierig. Wir haben dies alles in diesem hervorragenden Bericht dargelegt. Aus all diesen Gründen hat der Bundesrat darauf verzichtet, in der Bankengesetzgebung eine TPO einzuführen.
Herr Ständerat Rieder stellt die Frage zu Recht: Wer deckt die Kosten in einer Krise? Wir haben heute das Risiko, dass der Steuerzahler diese Kosten deckt. Deshalb schlagen wir Ihnen Massnahmen im Bereich Eigenkapital vor, besonders - und das ist die wichtigste Massnahme - um präventiv oder auch bei einer Abwicklung die entsprechenden Jalons zu setzen. Man muss sich einfach bewusst sein: Die Vorstellung ist schon etwas gewagt, dass der Staat eine UBS übernehmen könnte, die zweimal das BIP der Schweiz darstellt. Das würde die Schweiz überfordern.
Ich bitte Sie also auch hier, auf einen weiteren Bericht zu verzichten. Sie werden im Zusammenhang mit der ganzen Too-big-to-fail-Gesetzgebung - wir werden im zweiten Halbjahr mit der Vernehmlassungsvorlage kommen - ausgiebig Gelegenheit haben, über verschiedene Fragen zu sprechen.
Aber hier bitte ich Sie, von einem weiteren Bericht abzusehen, nachdem wir dies 2024 schon dargelegt haben, dies übrigens im Einvernehmen mit der SNB und der Finma.